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Pflege & Betreuung2026-06-20·Maria Hoffmann

Sturzprävention & Mobilität: Konkrete Aufgaben der Betreuungskraft im Alltag

Ein Drittel aller Senioren stürzt jährlich. Was die Pflegekraft konkret zur Sturzprävention tut — Begleitung, Stolperfallen, Aktivierungsübungen — und wann Physiotherapie zusätzlich nötig ist.

Sturzprävention & Mobilität: Konkrete Aufgaben der Betreuungskraft im Alltag

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Sturzprävention Pflegekraft Alltag — dieses Thema sollte in keinem Pflegehaushalt fehlen. Stürze sind die häufigste Unfallursache bei Senioren: Etwa ein Drittel aller Menschen über 65 stürzt mindestens einmal pro Jahr. Bei Pflegebedürftigen ist das Risiko noch deutlich höher. Welche konkreten Maßnahmen kann die Betreuungskraft täglich umsetzen — und wann braucht es zusätzlich Physiotherapie?

Auf einen Blick — Sturzprävention durch die Betreuungskraft
  • Begleitung bei unsicheren Situationen (Aufstehen, Treppen, Bad) — täglich
  • Stolperfallen im Haushalt erkennen und beseitigen — regelmäßige Kontrolle
  • Haltegriffe nutzen und seniorensicher einrichten — koordinieren mit Familie
  • Einfache Aktivierungsübungen im Rahmen der Betreuung — Balance, Kraft
  • Bei erhöhtem Sturzrisiko: Physiotherapie zusätzlich beauftragen

Statistik: Stürze im Alter — das Ausmaß des Problems

Stürze bei Senioren sind kein Randthema. Die Zahlen sind alarmierend:

Fakten zu Stürzen im Alter (Deutschland): Rund 30 % aller Personen über 65 stürzen mindestens einmal pro Jahr. Bei Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld liegt die Quote noch höher. Ein Sturz mit Hüftfraktur führt in etwa 20–30 % der Fälle zu dauerhafter Pflegebedürftigkeit. Stürze sind die häufigste Ursache für Krankenhaus-Notaufnahmen bei Senioren in Deutschland.

Was die Betreuungskraft konkret zur Sturzprävention tun kann

MaßnahmeWann / Wie oftWer verantwortlich
Begleitung beim Aufstehen aus Bett / StuhlTäglich, mehrfachPflegekraft
Begleitung im Bad (Dusche, WC)Bei jeder NutzungPflegekraft
Begleitung auf TreppenBei jeder NutzungPflegekraft
Stolperfallen prüfen (Teppiche, Kabel, Schwellen)WöchentlichPflegekraft + Familie
Haltegriffe auf Funktionsfähigkeit prüfenMonatlichFamilie / Hausbesitzer
Schuhwerk kontrollieren (rutschfeste Sohlen)Täglich beim AnziehenPflegekraft
Beleuchtung bei Nacht sicherstellenAbends einrichtenPflegekraft
Aktivierungsübungen (Gleichgewicht, Kraft)Täglich 10–15 minPflegekraft (nach Anleitung)
Physiotherapeutisches Übungsprogramm2–3x/WochePhysiotherapeut (separat)
Grenzen der Betreuungskraft: Die Pflegekraft ist kein Physiotherapeut. Sie kann einfache Aktivierungsübungen begleiten, die ein Physiotherapeut vorgegeben hat — aber sie entwickelt kein eigenes Übungsprogramm und führt keine medizinischen Maßnahmen durch. Bei erhöhtem Sturzrisiko (z. B. nach Sturz, bei Parkinson, nach Schlaganfall) ist Physiotherapie Pflicht.
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Einfache Übungen zur Sturzprävention — was die Pflegekraft begleiten kann

Beispiel — Tägliches Aktivierungsprogramm (10–15 Minuten)
Einbeinstand am Stuhl (je 30 Sek.)Gleichgewicht stärken
Zehenstand (10 Wiederholungen)Wadenmuskulatur aktivieren
Aufstehen / Hinsetzen vom Stuhl (5–10x)Beinmuskulatur, Koordination
Gehübungen im Zimmer (5 min)Schrittmuster, Gleichgewicht
WichtigImmer mit Sicherung durch Pflegekraft
Tipp: Viele Krankenkassen übernehmen Physiotherapie auf ärztliche Verordnung vollständig. Der Arzt stellt ein Rezept aus — dann kommt der Physiotherapeut nach Hause oder der Senior wird hingebracht (ggf. durch die Pflegekraft). Dieses Angebot wird von vielen Familien unterschätzt.

Wann ist Physiotherapie zusätzlich nötig?

Die Faustregel: Wenn ein Senior in den letzten 12 Monaten gestürzt ist, wenn erhebliche Gangstörungen vorliegen (z. B. bei Parkinson, nach Schlaganfall) oder wenn die Muskeln deutlich geschwächt sind — dann reicht Alltagsbegleitung durch die Pflegekraft nicht mehr aus. Physiotherapie ist dann medizinisch notwendig und wird meist von der Krankenkasse bezahlt.

Mehr zu den Aufgaben der Pflegekraft im Alltag und was zur Betreuung gehört: 24-Stunden-Betreuung zu Hause: Alltag, Aufgaben & Grenzen →

Häufige Fragen — Sturzprävention und Betreuungskraft

Darf die Pflegekraft Sturzpräventionsübungen selbst entwickeln?

Nein. Die Pflegekraft begleitet und motiviert bei Übungen, die ein Physiotherapeut oder Arzt vorgegeben hat. Das eigenständige Erstellen von therapeutischen Übungsprogrammen ist nicht ihre Aufgabe und kann bei falscher Ausführung schaden.

Was tun, wenn der Senior gestürzt ist?

Ruhe bewahren, nicht sofort aufrichten. Zuerst prüfen: Ist der Senior bei Bewusstsein? Hat er Schmerzen? Ist etwas gebrochen? Bei Unklarheit sofort Notruf (112) und Familie informieren. Dann dokumentieren: wann, wie, wo gestürzt. Arzt zeitnah benachrichtigen, auch wenn es "nur" ein leichter Sturz war.

Wer bezahlt Haltegriffe und Umbauten für Sturzprävention?

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme und Pflegebedürftigen. Dazu gehören Haltegriffe, Rampen, Badumbauten. Antrag bei der Pflegekasse stellen — oft geht das unkompliziert. Der Hausarzt kann unterstützen.

Wie erkenne ich, dass ein Senior ein erhöhtes Sturzrisiko hat?

Zeichen für erhöhtes Sturzrisiko: unsicherer Gang, häufiges Festhalten an Möbeln, Schwindelattacken, schlecht sitzende Schuhe, Sehprobleme, bestimmte Medikamente (Blutdrucksenker, Schlafmittel), Parkinson oder Schlaganfall in der Vorgeschichte. Bei diesen Zeichen sofort Arzt ansprechen.

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