Lumira Pflege
Kosten & Förderungen2026-06-04·Maria Hoffmann

Pflegekosten von der Steuer absetzen: § 35a EStG 2026 erklärt

Bis zu 4.000 € Steuerbonus pro Jahr: § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wer absetzt, was anrechenbar ist, Beispielrechnung & häufige Fehler — kompakt erklärt für 2026.

Pflegekosten von der Steuer absetzen: § 35a EStG 2026 erklärt

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Viele Familien wissen nicht, dass sie die 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen können — und das deutlich wirksamer als die meisten vermuten. Wer die Kosten für 24-Stunden-Betreuung von der Steuer absetzt, profitiert direkt: Der Steuerbonus nach § 35a EStG kann bis zu 4.000 € pro Jahr einsparen — ohne Antrag beim Finanzamt, nur über die Steuererklärung. Dieser Artikel erklärt, wer davon profitiert, was konkret absetzbar ist und wie die Abrechnung in der Praxis funktioniert.

Auf einen Blick — § 35a EStG für 24h-Pflege
  • Bis zu 4.000 € Steuerbonus pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % von max. 20.000 € Kosten)
  • Absetzbar: Betreuung, Grundpflege, Haushaltshilfe — sofern im Haushalt erbracht
  • Voraussetzung: Überweisung (kein Barzahlung), Rechnung muss vorliegen
  • Wer absetzt: Die Person, die zahlt — also oft die Angehörigen
  • Kombinierbar mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Was ist § 35a EStG — und warum ist er für Pflegefamilien relevant?

§ 35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abzuziehen — nicht als Werbungskosten (die nur die Bemessungsgrundlage senken), sondern direkt von der zu zahlenden Steuer. Das ist deutlich wertvoller.

Für Familien mit 24-Stunden-Betreuung bedeutet das: Leistungen, die die Pflegekraft im Haushalt erbringt — also Betreuung, Grundpflege, Hauswirtschaft — können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie über eine Agentur oder einen Dienstleister abgerechnet werden.

Wichtig: Es geht nicht um eine Steuererstattung, sondern um eine direkte Anrechnung auf die Steuerschuld. Wer 3.000 € Steuern zahlt, könnte diese durch § 35a auf bis zu 0 € senken — und bei 4.000 € Bonus über mehrere Jahre akkumuliert reale Ersparnisse erzielen.

Was ist bei 24-Stunden-Pflege konkret absetzbar?

LeistungAbsetzbar nach § 35a?Hinweis
Grundpflege (Waschen, Anziehen, Transfers)✓ JaHaushaltsnahe Pflegeleistung
Betreuung, Beaufsichtigung, Gesellschaft✓ JaIm Haushalt erbracht
Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Einkaufen)✓ JaBis max. 20.000 € p.a. Bemessungsbasis
Agenturgebühren / Vermittlungskosten⚠ TeilweiseNur wenn im Zusammenhang mit Haushalt
Fahrtkosten der Pflegekraft✗ NeinNicht als haushaltsnahe Leistung
Pflegemittel, Inkontinenzmaterial✗ NeinGgf. als außergewöhnliche Belastung (§ 33)
Umbaumaßnahmen (Haltegriffe, Duschsitz)✗ NeinHandwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 — separat max. 1.200 €
Grenze beachten: § 35a gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen (max. Steuerbonus 4.000 €) und Handwerkerleistungen (max. 1.200 € separat). Reine Pflegeleistungen, die ambulante Pflegedienste erbringen, fallen unter eine eigene Regelung. Bei 24h-Betreuung über Agentur fallen die meisten Leistungen unter haushaltsnahe Dienstleistungen.
Kostenlose Beratung

Wie viel könnten Sie steuerlich sparen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie § 35a optimal mit Pflegegeld und Entlastungsbetrag kombinieren — kostenlos und unverbindlich.

Beratung verfügbar · Mo–Fr 8–16 Uhr

Wie viel Steuer lässt sich konkret sparen?

Der Steuerbonus berechnet sich immer als 20 % der tatsächlich bezahlten Kosten — direkt abgezogen von der Steuerschuld, maximal 4.000 € pro Jahr (= 20 % von 20.000 €).

Beispielrechnung — Familie mit Pflegegrad 3, Betreuungskosten 3.200 €/Monat
Jahreskosten Betreuung (brutto)38.400 €
Pflegegeld PG 3 (728 € × 12)− 8.736 €
Eigenanteil Familie pro Jahrca. 29.664 €
Davon ansetzbar nach § 35a (haushaltsnahe Leistungen)ca. 22.000 €
Steuerbonus: 20 % × 20.000 € (Höchstbetrag)= 4.000 €/Jahr
Effektiver monatlicher Vorteilca. 333 €/Monat
Beispielrechnung — Familie mit Pflegegrad 2, Betreuungskosten 2.699 €/Monat
Jahreskosten Betreuung (brutto)32.388 €
Pflegegeld PG 2 (347 € × 12)− 4.164 €
Eigenanteil Familie pro Jahrca. 28.224 €
Ansetzbar nach § 35aca. 20.000 € (Höchstbetrag erreicht)
Steuerbonus: 20 % × 20.000 €= 4.000 €/Jahr
Effektiver monatlicher Vorteilca. 333 €/Monat
Gut zu wissen: Der Maximalbetrag von 4.000 € wird bei monatlichen Pflegekosten über ca. 1.700 € netto (nach Pflegekasse) fast immer erreicht. Bei typischer 24h-Betreuung mit Pflegegrad 2–4 schöpfen die meisten Familien den Bonus vollständig aus.

Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?

1. Zahlung per Überweisung — niemals bar

Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich Zahlungen, die auf einem Kontoauszug nachweisbar sind. Barzahlungen — auch mit Quittung — werden nicht anerkannt. Das ist die häufigste Fehlerquelle.

2. Rechnung muss vorliegen

Eine ordnungsgemäße Rechnung der Agentur oder des Pflegedienstes ist zwingend erforderlich. Die Rechnung muss Name, Adresse, Leistungsbeschreibung, Zeitraum und Betrag enthalten.

3. Leistung muss im Haushalt erbracht werden

§ 35a gilt für Leistungen, die in der eigenen Wohnung oder im Haushalt der gepflegten Person stattfinden. Ambulante Tagespflege außerhalb des Haushalts fällt nicht darunter.

4. Wer zahlt, der setzt ab

Der Steuerbonus steht der Person zu, die die Kosten tatsächlich trägt. Das sind häufig die Kinder des Pflegebedürftigen. Wenn mehrere Angehörige anteilig zahlen, kann jeder seinen Teil geltend machen — den Höchstbetrag teilen sie sich jedoch.

Schritt für Schritt: So setzen Sie die Kosten ab

So funktioniert die Abrechnung
  • Rechnungen sammeln — alle Monatsrechnungen der Agentur über das Jahr aufbewahren
  • Kontoauszüge bereithalten — Nachweis der Überweisungen (Finanzamt fordert das nicht immer an, sollte aber vorliegen)
  • Steuererklärung: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen — dort den Gesamtbetrag eintragen (Zeile „haushaltsnahe Dienstleistungen")
  • Nur Arbeitskosten, keine Materialkosten — falls die Rechnung beides enthält, nur den Arbeitskostenanteil angeben
  • Finanzamt beachtet den Höchstbetrag automatisch — 20 % × max. 20.000 € = max. 4.000 €
ELSTER-Tipp: In der Online-Steuererklärung über ELSTER finden Sie die relevante Zeile unter Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen → Haushaltsnahe Dienstleistungen. Das System berechnet den Bonus automatisch.

Was, wenn ich keine oder kaum Steuerschuld habe?

§ 35a ist eine Steuerermäßigung — das heißt, er kann die Steuerschuld nur bis auf null senken, nicht darunter. Wer wenig oder gar keine Einkommensteuer zahlt, profitiert also weniger oder gar nicht.

Situation§ 35a sinnvoll?Alternative
Berufstätiges Kind zahlt Kosten, hat Steuerschuld✓ Ja, voll nutzbar
Rentner zahlt selbst, hat geringe Steuerschuld⚠ TeilweiseRestbetrag über § 33 prüfen
Rentner zahlt selbst, keine Steuerschuld✗ Nein§ 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen)
Mehrere Kinder teilen Kosten✓ Anteilig für jedenKlare Aufteilung dokumentieren
Tipp für Rentner: Wenn § 35a nicht greift, lohnt sich § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) zu prüfen. Dort können Pflegekosten abgezogen werden, die eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Das ist komplexer, kann aber für Pflegebedürftige mit Eigenbeteiligung dennoch relevant sein. Steuerberater fragen.

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

FehlerFolgeSo vermeiden
Barzahlung statt ÜberweisungAbzug wird abgelehntImmer Überweisung — auch bei kleinen Beträgen
Keine Rechnung aufbewahrtProbleme bei NachfragenAlle Monatsrechnungen mindestens 4 Jahre aufheben
Pflegekasse-Erstattungen nicht abgezogenZu hoher Ansatz, KorrekturbedarfNur den selbst getragenen Eigenanteil ansetzen
Materialkosten mit angesetztFinanzamt kürztNur Arbeits- und Fahrtkosten der Pflegekraft
§ 35a und § 33 doppelt genutztNicht erlaubtDieselben Kosten nur einmal absetzen — entweder § 35a oder § 33

§ 35a kombinieren: Maximale Förderung ausschöpfen

Für Familien mit 24h-Betreuung gibt es mehrere Förderungen, die sich kombinieren lassen:

Pflegekasse (monatlich)
  • PG 2: 347 € Pflegegeld
  • PG 3: 728 € Pflegegeld
  • PG 4: 984 € Pflegegeld
  • +125 € Entlastungsbetrag (alle PG)
§ 35a EStG (jährlich)
  • Bis 4.000 € Steuerbonus/Jahr
  • = bis 333 €/Monat Ersparnis
  • Direkt von Steuerschuld
  • Kombinierbar mit Pflegegeld
Gesamtbeispiel — Alle Förderungen kombiniert, Pflegegrad 3, Kosten 3.200 €/Monat
Bruttokosten Betreuung3.200 €/Monat
− Pflegegeld PG 3− 728 €
− Entlastungsbetrag (125 €, zweckgebunden)− 125 €
− § 35a Steuerbonus (4.000 € ÷ 12)− 333 €
Effektiver Eigenanteil Familieca. 2.014 €/Monat
Bayern-Bonus: Wer in Bayern wohnt, bekommt zusätzlich das Bayerische Landespflegegeld von 1.000 €/Jahr (ca. 83 €/Monat). Kombiniert mit § 35a sinkt der Eigenanteil in Bayern nochmals spürbar. Mehr dazu: Pflegegrad & Leistungen 2026 →

Fazit: § 35a lohnt sich — fast immer

Bei einer typischen 24-Stunden-Betreuung schöpfen Familien den Maximalbonus von 4.000 € pro Jahr fast immer vollständig aus. Das entspricht einer echten Entlastung von rund 333 € pro Monat — ohne zusätzliche Antragsstellung, nur über die Steuererklärung.

Die wichtigsten Voraussetzungen: Überweisung statt Barzahlung, Rechnung aufbewahren, und nur den selbst getragenen Anteil ansetzen.

Alle Kostenbausteine der 24-Stunden-Betreuung — Grundpreise, Pflegekasse-Leistungen und der vollständige Förderrechner — finden Sie im Hauptartikel: 24-Stunden-Pflege Kosten 2026: Preise, Gehalt und Tipps im Überblick →

Häufige Fragen — § 35a und 24-Stunden-Pflege

Kann ich die 24-Stunden-Pflege komplett von der Steuer absetzen?

Nein, § 35a gewährt maximal einen Steuerbonus von 4.000 € pro Jahr (20 % von 20.000 € Kosten). Bei typischen 24h-Pflegekosten von 2.700–3.500 €/Monat wird dieser Höchstbetrag fast immer erreicht. Den Rest müssen Familien selbst tragen — abzüglich Pflegegeld und Entlastungsbetrag.

Wer setzt die Kosten ab — die gepflegte Person oder die Angehörigen?

Derjenige, der die Rechnung zahlt, kann absetzen. Zahlen Kinder die Betreuungskosten, setzen die Kinder ab. Zahlt der Pflegebedürftige selbst, setzt er ab — sofern er eine entsprechende Steuerschuld hat. Teilen sich mehrere Angehörige die Kosten, teilen sie sich auch den Bonus anteilig.

Gilt § 35a auch für Agenturgebühren?

Agenturgebühren können teilweise angesetzt werden, wenn sie eindeutig im Zusammenhang mit der Haushaltspflege stehen. Reine Vermittlungsgebühren ohne Dienstleistungsanteil sind oft schwieriger anzuerkennen. Im Zweifel Steuerberater fragen oder die Rechnung nach Leistungsarten aufschlüsseln lassen.

Muss ich § 35a extra beantragen?

Nein. Der Bonus wird automatisch beim Ausfüllen der Steuererklärung berücksichtigt — in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Weder beim Finanzamt noch bei der Pflegekasse ist ein separater Antrag nötig.

Lumira Pflege mit Herz

Bereit für den nächsten Schritt?

Über 100 Familien vertrauen Lumira bei der Organisation ihrer 24-Stunden-Betreuung. Sprechen Sie jetzt unverbindlich mit uns — wir rechnen Ihnen alle Förderungen durch.

Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb 24h · Mo–Fr 8–16 Uhr

72h Ø Vermittlung
48h Wechselgarantie
100% Legal & A1

24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

Jetzt kostenlos beraten lassen

Sprechen Sie mit uns — unverbindlich und kostenlos. +49 176 89874062 · Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr

AnrufenWhatsApp