Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026
Das Pflegestärkungsgesetz 2026 bringt für Familien mit 24-Stunden-Betreuung wichtige Veränderungen. Nach der Erhöhung der Pflegegeldleistungen 2025 stehen 2026 und die Folgejahre im Zeichen weiterer Reformen — mit direkten Auswirkungen auf den Eigenanteil, die Förderstruktur und die Planbarkeit der häuslichen Pflege. Dieser Artikel gibt einen Überblick über alle relevanten Änderungen und deren Bedeutung für Familien.
- Pflegegeld 2025 erhöht: PG 2: 347 € / PG 3: 728 € / PG 4: 984 € / PG 5: 1.214 € (seit Januar 2025)
- Weitere Erhöhungen geplant: Indexkoppelung ab 2028 vorgesehen
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich — Nutzung für häusliche Betreuung möglich
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden flexibler zusammenlegbar
- Eigenanteil für Familien mit 24h-Betreuung sinkt durch Erhöhungen spürbar
Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 — Auswirkungen bis 2026
Die wichtigste Änderung trat bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft: Das Pflegegeld wurde um rund 5 % angehoben. Für Familien mit 24-Stunden-Betreuung bedeutet dies eine spürbare Entlastung beim monatlichen Eigenanteil. Die neuen Werte sind in 2026 weiterhin gültig:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2024 | Pflegegeld ab 2025 | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | — |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € | + 15 € |
| Pflegegrad 3 | 693 € | 728 € | + 35 € |
| Pflegegrad 4 | 938 € | 984 € | + 46 € |
| Pflegegrad 5 | 1.155 € | 1.214 € | + 59 € |
Was ändert sich konkret 2026? Geplante Reformen
| Reform | Status 2026 | Auswirkung für Familien |
|---|---|---|
| Pflegegeld-Indexkoppelung | Geplant ab 2028 | Automatische Anpassung an Inflation |
| Flexible Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | In Kraft | Bis 3.539 € aus kombiniertem Budget |
| Entlastungsbetrag-Nutzung | Erweitert ab 2025 | Auch für allg. Unterstützungsleistungen |
| Pflegereform Eigenanteil stationär | Diskussion | Betrifft primär Pflegeheimbewohner |
| Digitale Pflegedokumentation | Pilotprojekte | Vereinfachte Nachweispflicht |
Wie wirkt sich das auf den Eigenanteil bei 24h-Betreuung aus?
Was Familien jetzt konkret tun sollten
- Pflegegrad überprüfen lassen — Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistungen
- Entlastungsbetrag abrufen — 125 €/Monat, nicht übertragen auf Folgejahre (eingeschränkt). Rechtzeitig einsetzen!
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren — flexibel für Urlaub, Krankheit, Klinikaufenthalte
- § 35a EStG nutzen — alle Betreuungskosten über Überweisung zahlen und belegen
- Regionale Zuschüsse prüfen — Bayern: Landespflegegeld 1.000 €/Jahr, andere Länder haben ähnliche Programme
Den vollständigen Überblick über alle Pflegeleistungen und Förderungen 2026 finden Sie im Hauptartikel: Ist 24-Stunden-Betreuung legal? Recht, Arbeitszeit & Entsendemodell Deutschland →
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Pflegekosten: Pflegekosten von der Steuer absetzen: § 35a EStG 2026 erklärt →
Fazit: 2026 bringt spürbare Entlastung für Pflegefamilien
Das Pflegestärkungsgesetz 2026 und die bereits 2025 umgesetzten Pflegegeld-Erhöhungen führen zu einer spürbaren Verbesserung der Fördersituation. Familien mit 24-Stunden-Betreuung profitieren von höherem Pflegegeld, flexiblerer Nutzung der Kurzzeitpflege und dem unverändert starken Steuerbonus nach § 35a EStG. Wer alle Fördertöpfe kennt und nutzt, kann den monatlichen Eigenanteil erheblich senken.
Häufige Fragen — Pflegestärkungsgesetz 2026
Wann wurde das Pflegegeld zuletzt erhöht?
Die letzte Erhöhung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und beträgt ca. 5 % gegenüber den Vorjahreswerten. Pflegegrad 3 stieg von 693 € auf 728 €, Pflegegrad 4 von 938 € auf 984 €. Die nächste planmäßige Erhöhung ist ab 2028 vorgesehen (Indexkoppelung).
Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn für 24h-Pflege?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat (§ 45b SGB XI) und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Bei 24h-Betreuung über eine anerkannte Agentur kann er auf die Monatskosten angerechnet werden. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Jahr können eingeschränkt ins Folgejahr übertragen werden.
Kann man Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren?
Ja — seit 2025 können Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) und Kurzzeitpflege (bis 1.927 €/Jahr) flexibler zusammengelegt werden. Das ergibt ein kombiniertes Budget von bis zu 3.539 €, das z.B. für Übergangspflege oder Urlaub der pflegenden Angehörigen genutzt werden kann.
Was ändert sich 2026 konkret beim Pflegestärkungsgesetz?
2026 stehen weitere Reformen zur Diskussion: eine flexiblere Pflegegeld-Anpassung, Vereinfachung der Nachweispflicht und eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger. Die Pflegegeld-Werte aus 2025 bleiben bis zur nächsten geplanten Anpassung 2028 bestehen.
