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Rechtliches2026-06-19·Maria Hoffmann

Pflegestärkungsgesetz 2026: Was ändert sich für Familien mit 24h-Betreuung?

Pflegestärkungsgesetz 2026: Pflegegeld ab 2025 erhöht (PG 3: 728 €), geplante weitere Reformen, flexible Verhinderungs-/Kurzzeitpflege — Auswirkungen auf Eigenanteil bei 24h-Betreuung.

Pflegestärkungsgesetz 2026: Was ändert sich für Familien mit 24h-Betreuung?

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Das Pflegestärkungsgesetz 2026 bringt für Familien mit 24-Stunden-Betreuung wichtige Veränderungen. Nach der Erhöhung der Pflegegeldleistungen 2025 stehen 2026 und die Folgejahre im Zeichen weiterer Reformen — mit direkten Auswirkungen auf den Eigenanteil, die Förderstruktur und die Planbarkeit der häuslichen Pflege. Dieser Artikel gibt einen Überblick über alle relevanten Änderungen und deren Bedeutung für Familien.

Auf einen Blick — Pflegestärkungsgesetz 2026
  • Pflegegeld 2025 erhöht: PG 2: 347 € / PG 3: 728 € / PG 4: 984 € / PG 5: 1.214 € (seit Januar 2025)
  • Weitere Erhöhungen geplant: Indexkoppelung ab 2028 vorgesehen
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich — Nutzung für häusliche Betreuung möglich
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden flexibler zusammenlegbar
  • Eigenanteil für Familien mit 24h-Betreuung sinkt durch Erhöhungen spürbar

Die Pflegegeld-Erhöhung 2025 — Auswirkungen bis 2026

Die wichtigste Änderung trat bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft: Das Pflegegeld wurde um rund 5 % angehoben. Für Familien mit 24-Stunden-Betreuung bedeutet dies eine spürbare Entlastung beim monatlichen Eigenanteil. Die neuen Werte sind in 2026 weiterhin gültig:

PflegegradPflegegeld 2024Pflegegeld ab 2025Erhöhung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2332 €347 €+ 15 €
Pflegegrad 3693 €728 €+ 35 €
Pflegegrad 4938 €984 €+ 46 €
Pflegegrad 51.155 €1.214 €+ 59 €
Wichtig für Familien: Das Pflegegeld wird an die pflegende Person oder — bei Inanspruchnahme ambulanter Dienste — anteilig ausgezahlt. Bei der 24h-Betreuung über eine Agentur erhalten Familien das volle Pflegegeld als Zuschuss zur Betreuungspauschale, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ändert sich konkret 2026? Geplante Reformen

ReformStatus 2026Auswirkung für Familien
Pflegegeld-IndexkoppelungGeplant ab 2028Automatische Anpassung an Inflation
Flexible Verhinderungs-/KurzzeitpflegeIn KraftBis 3.539 € aus kombiniertem Budget
Entlastungsbetrag-NutzungErweitert ab 2025Auch für allg. Unterstützungsleistungen
Pflegereform Eigenanteil stationärDiskussionBetrifft primär Pflegeheimbewohner
Digitale PflegedokumentationPilotprojekteVereinfachte Nachweispflicht
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Wie wirkt sich das auf den Eigenanteil bei 24h-Betreuung aus?

Eigenanteil 2026 — Familie mit Pflegegrad 3, Betreuungskosten 2.999 €/Monat
Monatliche Betreuungskosten2.999 €
− Pflegegeld PG 3 (ab 2025)− 728 €
− Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)− 125 €
− § 35a EStG Steuerbonus (monatlich)− 333 €
Effektiver Eigenanteil Familieca. 1.813 €/Monat
Tipp für 2026: Nutzen Sie die neue Flexibilität bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Beide Töpfe können seit 2025 zusammengelegt werden — das ergibt ein Budget von bis zu 3.539 €, das z.B. für eine Überbrückungszeit bei Wechsel der Pflegekraft oder nach einem Krankenhausaufenthalt eingesetzt werden kann.

Was Familien jetzt konkret tun sollten

Handlungsempfehlungen für Familien 2026
  • Pflegegrad überprüfen lassen — Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Leistungen
  • Entlastungsbetrag abrufen — 125 €/Monat, nicht übertragen auf Folgejahre (eingeschränkt). Rechtzeitig einsetzen!
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren — flexibel für Urlaub, Krankheit, Klinikaufenthalte
  • § 35a EStG nutzen — alle Betreuungskosten über Überweisung zahlen und belegen
  • Regionale Zuschüsse prüfen — Bayern: Landespflegegeld 1.000 €/Jahr, andere Länder haben ähnliche Programme

Den vollständigen Überblick über alle Pflegeleistungen und Förderungen 2026 finden Sie im Hauptartikel: Ist 24-Stunden-Betreuung legal? Recht, Arbeitszeit & Entsendemodell Deutschland →

Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Pflegekosten: Pflegekosten von der Steuer absetzen: § 35a EStG 2026 erklärt →

Fazit: 2026 bringt spürbare Entlastung für Pflegefamilien

Das Pflegestärkungsgesetz 2026 und die bereits 2025 umgesetzten Pflegegeld-Erhöhungen führen zu einer spürbaren Verbesserung der Fördersituation. Familien mit 24-Stunden-Betreuung profitieren von höherem Pflegegeld, flexiblerer Nutzung der Kurzzeitpflege und dem unverändert starken Steuerbonus nach § 35a EStG. Wer alle Fördertöpfe kennt und nutzt, kann den monatlichen Eigenanteil erheblich senken.

Häufige Fragen — Pflegestärkungsgesetz 2026

Wann wurde das Pflegegeld zuletzt erhöht?

Die letzte Erhöhung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und beträgt ca. 5 % gegenüber den Vorjahreswerten. Pflegegrad 3 stieg von 693 € auf 728 €, Pflegegrad 4 von 938 € auf 984 €. Die nächste planmäßige Erhöhung ist ab 2028 vorgesehen (Indexkoppelung).

Was ist der Entlastungsbetrag und wie nutze ich ihn für 24h-Pflege?

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat (§ 45b SGB XI) und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Bei 24h-Betreuung über eine anerkannte Agentur kann er auf die Monatskosten angerechnet werden. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Jahr können eingeschränkt ins Folgejahr übertragen werden.

Kann man Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja — seit 2025 können Verhinderungspflege (bis 1.612 €/Jahr) und Kurzzeitpflege (bis 1.927 €/Jahr) flexibler zusammengelegt werden. Das ergibt ein kombiniertes Budget von bis zu 3.539 €, das z.B. für Übergangspflege oder Urlaub der pflegenden Angehörigen genutzt werden kann.

Was ändert sich 2026 konkret beim Pflegestärkungsgesetz?

2026 stehen weitere Reformen zur Diskussion: eine flexiblere Pflegegeld-Anpassung, Vereinfachung der Nachweispflicht und eine stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger. Die Pflegegeld-Werte aus 2025 bleiben bis zur nächsten geplanten Anpassung 2028 bestehen.

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