Lumira Pflege
Pflege & Betreuung2026-06-07·Maria Hoffmann

Pflegegrad 1: Was ist möglich — Leistungen, Grenzen & 24h-Pflege

Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Was zahlt die Pflegekasse wirklich? Entlastungsbetrag 125 €, kein Pflegegeld — und ab wann eine Höherstufung auf PG 2 sinnvoll ist.

Pflegegrad 1: Was ist möglich — Leistungen, Grenzen & 24h-Pflege

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Wer die Diagnose Pflegegrad 1 Leistungen zum ersten Mal aufschlüsseln muss, erlebt oft eine Überraschung: Der niedrigste Pflegegrad bringt deutlich weniger Leistungen als viele erwarten. Kein Pflegegeld, nur der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich — und die Frage, ab wann sich eine 24-Stunden-Betreuung sinnvoll organisieren lässt. Dieser Artikel erklärt, was mit Pflegegrad 1 wirklich möglich ist, wo die Grenzen liegen und wann eine Höherstufung auf PG 2 sinnvoll wird.

Auf einen Blick — Pflegegrad 1 Leistungen 2026
  • Entlastungsbetrag: 125 €/Monat — zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote
  • Kein Pflegegeld bei PG 1 — erst ab Pflegegrad 2 (347 €/Monat)
  • Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen bei ambulantem Pflegedienst
  • Wohnraumanpassung bis 4.000 € pro Maßnahme (§ 40 SGB XI) nutzbar
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingeschränkt nutzbar
  • 24h-Pflege kaum sinnvoll finanzierbar — Eigenanteil sehr hoch ohne PG 2+

Was ist Pflegegrad 1 — und was bedeutet „geringe Beeinträchtigung"?

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn der MDK (Medizinischer Dienst) beim NBA-Gutachten eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit feststellt — das entspricht einem Gesamtpunktwert von 12,5 bis unter 27 Punkten. In der Praxis bedeutet das: Die Person kann die meisten Alltagsaufgaben noch selbst erledigen, braucht aber in einzelnen Bereichen Unterstützung oder Aufsicht.

Typische Situationen bei PG 1: leichte kognitive Einschränkungen, beginnende Demenz, eingeschränkte Mobilität ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit, oder Orientierungsprobleme, die hauptsächlich Beaufsichtigung erfordern.

NBA-Punktsystem: Pflegegrad 1 = 12,5–27 Punkte. Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten. Schon kleine Verschlechterungen in mehreren Modulen können für eine Höherstufung ausreichen — der Unterschied liegt oft in der konkreten Dokumentation beim MDK-Besuch.

Pflegegrad 1 Leistungen: Was zahlt die Pflegekasse?

LeistungPG 1 (2026)PG 2 zum Vergleich
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)✗ Nicht vorhanden347 €/Monat
Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst)✗ Nicht vorhandenbis 761 €/Monat
Entlastungsbetrag125 €/Monat125 €/Monat
Verhinderungspflege⚠ Eingeschränktbis 1.612 €/Jahr
Kurzzeitpflege⚠ Eingeschränktbis 1.774 €/Jahr
Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe)40 €/Monat40 €/Monat
Wohnraumanpassung (§ 40 SGB XI)bis 4.000 € pro Maßnahmebis 4.000 € pro Maßnahme
Tagespflege✗ Nicht vorhandenbis 689 €/Monat
Achtung: Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen und kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 125 € ist zweckgebunden — er kann nur für anerkannte Entlastungsangebote (z. B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter) genutzt werden, nicht frei ausgezahlt werden.

Was kann mit dem Entlastungsbetrag (125 €) bezahlt werden?

Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich ist die zentrale Leistung bei Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden — kann aber für eine überraschend breite Palette von Leistungen eingesetzt werden:

Anerkannte Entlastungsangebote (nutzbar mit 125 €)
  • Alltagsbegleiter und Betreuungsgruppen
  • Tagesstrukturierende Angebote (z. B. Seniorenzentrum)
  • Ambulante Betreuungsdienste mit Landesanerkennung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen über zugelassene Dienste
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) — seit 2021 anrechenbar
Nicht nutzbar für (Entlastungsbetrag)
  • Direkte Barzahlung an Angehörige
  • Nicht anerkannte private Dienstleister
  • Pflegemittel und Hilfsmittel
  • Arztbesuche oder Medikamente
Tipp — Ansparen: Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zu 12 Monate angespart werden. Wer 3 Monate nicht beansprucht, hat 375 € für einen größeren Entlastungsbedarf verfügbar. Der angesammelte Betrag verfällt nach 12 Monaten.
Kostenlose Beratung

Reicht Pflegegrad 1 für Ihre Situation?

Wir prüfen kostenlos, ob eine Höherstufung auf PG 2 sinnvoll ist — und wie Sie die Vorbereitung optimal gestalten.

Beratung verfügbar · Mo–Fr 8–16 Uhr

Wann lohnt sich 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 1?

Eine 24-Stunden-Betreuung ist bei Pflegegrad 1 finanziell kaum sinnvoll zu organisieren — die Pflegekasse zahlt keinen Zuschuss für ambulante Pflegedienste oder Pflegegeld. Wer dennoch eine 24h-Kraft benötigt (z. B. bei beginnender Demenz mit erheblichem Aufsichtsbedarf), trägt die Kosten fast vollständig selbst.

Kostenbeispiel — 24h-Betreuung bei Pflegegrad 1
Typische 24h-Betreuungskosten pro Monat2.500 – 3.200 €
Entlastungsbetrag PG 1− 125 €
Pflegegeld PG 10 €
Steuerbonus § 35a (monatlich)− 333 €
Effektiver Eigenanteil Familieca. 2.042 – 2.742 €/Monat

Zum Vergleich: Mit Pflegegrad 2 sinkt der Eigenanteil durch das Pflegegeld (347 €) um weitere 347 € monatlich. Das macht eine Höherstufung oft sehr attraktiv — wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ab wann Pflegegrad 2 beantragen — und wie?

Eine Höherstufung von PG 1 auf PG 2 lohnt sich, sobald der Hilfebedarf in mehreren NBA-Modulen zunimmt. Typische Auslöser:

SignalNBA-ModulHandlung
Erhöhte Sturzgefahr, Unterstützung beim Transfer nötigModul 1 (Mobilität)Höherstufungsantrag stellen
Demenz nimmt zu, Beaufsichtigung ganztags nötigModul 2 (Kognition)Pflegetagebuch führen
Hilfe bei Körperpflege täglich erforderlichModul 4 (Selbstversorgung)Arztbericht aktualisieren
Sozialer Rückzug, Ängste, VerhaltensänderungenModul 3 (Verhalten)Dokumentation durch Angehörige
Wichtig: Den Höherstufungsantrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse — ein Brief mit dem Satz „Ich beantrage die Überprüfung meines Pflegegrades aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands" genügt. Die Pflegekasse muss dann einen neuen MDK-Gutachter schicken. Alle Details zur Vorbereitung finden Sie im Pillar-Artikel: Pflegegrad & Leistungen 2026: Vollständiger Überblick →

Was Familien mit Pflegegrad 1 jetzt tun können

Handlungsempfehlungen bei Pflegegrad 1
  • Entlastungsbetrag sofort nutzen — 125 €/Monat für Entlastungsangebote beantragen, nicht verfallen lassen
  • Wohnraumanpassung prüfen — Haltegriffe, Duschsitz, Schwellenabbau bis 4.000 € werden gefördert
  • Pflegetagebuch führen — für den Fall einer Verschlechterung sofort Dokumentation starten
  • MDK-Kriterien kennenlernen — die 6 NBA-Module und ihre Gewichtung verstehen
  • Arzt einbeziehen — aktuellen Arztbericht bereithalten, der alle Einschränkungen dokumentiert
  • Höherstufungsantrag vorbereiten — sobald Verschlechterung erkennbar wird, sofort handeln

Für die vollständige Leistungsübersicht aller Pflegegrade — von PG 1 bis PG 5 — und alle Antragswege empfehlen wir unseren Pillar-Artikel: Pflegegrad & Leistungen 2026: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Anträge →

Häufige Fragen — Pflegegrad 1 Leistungen

Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (347 €/Monat). Bei Pflegegrad 1 steht nur der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zur Verfügung — zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote, nicht als freie Auszahlung.

Wann sollte man eine Höherstufung auf PG 2 beantragen?

Sobald sich der Hilfebedarf in mehreren Bereichen erhöht — z. B. zunehmende Sturzgefahr, Demenzsymptome, oder tägliche Hilfe bei der Körperpflege nötig wird. Den Antrag stellt man formlos bei der Pflegekasse. Es empfiehlt sich, vorher ein Pflegetagebuch zu führen und einen aktuellen Arztbericht zu haben.

Ist 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 1 möglich?

Möglich ist es prinzipiell — aber ohne Pflegegeld oder Sachleistungen kaum finanzierbar. Familien tragen fast den gesamten Kostenanteil selbst. In Einzelfällen, etwa bei beginnender Demenz mit hohem Aufsichtsbedarf, kann es sinnvoll sein — dann sollte aber parallel eine Höherstufung beantragt werden.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zu 12 Monate übertragen werden. Wer im Januar 125 € nicht nutzt, kann im Dezember des Folgejahres theoretisch bis zu 1.500 € abrufen — wenn kein Betrag genutzt wurde. Nicht genutzte Beträge verfallen nach Ablauf der 12-Monatsfrist endgültig.

Lumira Pflege mit Herz

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir helfen Ihnen, alle Leistungen bei Pflegegrad 1 optimal zu nutzen — und prüfen, ob eine Höherstufung möglich ist. Kostenlos und unverbindlich.

Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb 24h · Mo–Fr 8–16 Uhr

72h Ø Vermittlung
48h Wechselgarantie
100% Legal & A1

24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

Jetzt kostenlos beraten lassen

Sprechen Sie mit uns — unverbindlich und kostenlos. +49 176 89874062 · Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr

AnrufenWhatsApp