Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026
Die Frage Pflegegeld oder Pflegesachleistung — was ist besser — stellt sich für nahezu jede Familie mit einem Pflegebedürftigen zu Hause. Die Antwort hängt von der konkreten Pflegesituation ab: Pflegegeld bietet maximale Flexibilität, bringt aber weniger Geld als die Sachleistung. Pflegesachleistungen ermöglichen mehr professionelle Unterstützung, sind aber zweckgebunden. Und die Kombination beider Leistungen ist möglich — und für 24h-Pflegefamilien oft die klügste Lösung.
- Pflegegeld: freie Barzahlung, aber nur 50 % des Sachleistungsbetrags
- Sachleistung: höherer Wert, aber zweckgebunden für zugelassene Dienste
- Kombination nach § 38 SGB XI möglich — anteiliges Pflegegeld + Sachleistung
- PG 3 Pflegegeld: 728 €/Monat | PG 3 Sachleistung: bis 1.363 €/Monat
- Entlastungsbetrag 125 € steht immer zusätzlich zur Verfügung
- Für 24h-Pflege: Kombination aus Sachleistung + Pflegegeld häufig optimal
Pflegegeld 2026: Beträge, Vorteile und Grenzen
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege überwiegend durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen sichergestellt wird. Es ist eine freie Geldleistung — die Familie kann selbst entscheiden, wofür es verwendet wird.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Pflegesachleistung 2026 | Differenz |
|---|---|---|---|
| PG 1 | — (kein Pflegegeld) | — (keine Sachleistung) | — |
| PG 2 | 347 €/Monat | bis 761 €/Monat | + 414 € Sachleistung |
| PG 3 | 728 €/Monat | bis 1.363 €/Monat | + 635 € Sachleistung |
| PG 4 | 984 €/Monat | bis 1.693 €/Monat | + 709 € Sachleistung |
| PG 5 | 1.084 €/Monat | bis 2.095 €/Monat | + 1.011 € Sachleistung |
Pflegesachleistungen: Was ist damit gemeint?
Pflegesachleistungen sind Leistungen von zugelassenen ambulanten Pflegediensten — also keine Geldauszahlung, sondern ein Leistungsbudget, das die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst abrechnet. Die Familie muss keinen Cent vorstrecken, der Dienst stellt der Pflegekasse direkt Rechnung.
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Haarpflege
- Mobilität: Transfers, Lagerung
- Ernährung: Hilfe beim Essen und Trinken
- Ausscheidungen: Toilettengang, Inkontinenzversorgung
- Behandlungspflege (bei zusätzlicher ärztlicher Verordnung)
- Haushaltsführung (Kochen, Putzen) — außer über Entlastungsbetrag
- Betreuung und Gesellschaft (außer für anerkannte Dienste)
- 24-Stunden-Anwesenheit einer Pflegekraft
- Freizeitgestaltung oder soziale Aktivitäten
Die Kombination: Wann Pflegegeld + Sachleistung optimal ist
Die Kombinationspflege nach § 38 SGB XI ist für viele Familien die beste Lösung — besonders wenn ein ambulanter Pflegedienst für bestimmte Leistungen (z. B. Körperpflege morgens) genutzt wird, während Angehörige den Rest übernehmen.
Welche Option passt zu welcher Familiensituation?
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Angehörige pflegen vollständig selbst | Volles Pflegegeld | Maximale Freiheit, kein Dienst nötig |
| Ambulanter Dienst für Körperpflege, Rest Familie | Kombinationspflege | Höchste Gesamtleistung |
| Kein Angehöriger kann pflegen | Volle Sachleistung | Pflegedienst übernimmt alle Leistungen |
| 24-Stunden-Kraft über Agentur | Pflegegeld oder Kombination | Agentur-Kraft ist kein zugelassener Pflegedienst — Pflegegeld flexibler |
| Demenz mit hohem Betreuungsbedarf | Kombination + Entlastungsbetrag | Entlastungsbetrag für Betreuungsangebote nutzen |
Den vollständigen Überblick über alle Pflegegrade, Beträge und Kombinationsmöglichkeiten finden Sie im Pillar-Artikel: Pflegegrad & Leistungen 2026 →
Häufige Fragen — Pflegegeld oder Pflegesachleistung
Kann man Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig bekommen?
Ja — das nennt sich Kombinationspflege nach § 38 SGB XI. Wer Sachleistungen in Anspruch nimmt, bekommt den verbleibenden Anteil als Pflegegeld ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag von 125 € kommt immer zusätzlich dazu.
Was ist wertvoller — Pflegegeld oder Sachleistung?
Die Sachleistung hat einen höheren Geldwert (z. B. PG 3: bis 1.363 € vs. 728 € Pflegegeld). Das Pflegegeld ist jedoch frei verwendbar, während Sachleistungen nur für zugelassene Dienste genutzt werden können. Was „besser" ist, hängt von der konkreten Pflegesituation ab.
Kann man die Leistungsart jederzeit wechseln?
Ja. Man kann jederzeit zwischen Pflegegeld, Sachleistung und Kombination wechseln — formlos bei der Pflegekasse. Die Änderung gilt für den folgenden Monat. Flexibilität ist hier ein Vorteil des deutschen Systems.
Darf man Pflegegeld an Angehörige weitergeben?
Ja. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden — auch als Anerkennung für pflegende Angehörige. Es gibt keine Vorgabe, wofür das Geld ausgegeben werden muss. Steuerlich ist es für den Empfänger unter bestimmten Bedingungen als Einnahme relevant — Steuerberater befragen.
