Viele Familien in Deutschland, die eine 24-Stunden-Pflegekraft zu Hause beschäftigen, stellen sich die Frage: Wie viel von den Kosten kommt eigentlich als Lohn bei der Betreuungskraft an? Wer monatlich 2.500–3.500 € oder mehr für eine 24-Stunden-Betreuung zahlt, will nachvollziehen können, was davon die Pflegekraft selbst als Netto-Verdienst erhält. Im Folgenden erklären wir, wie sich die Kosten zusammensetzen und welchen Anteil die Pflegekraft netto tatsächlich ausgezahlt bekommt.
Was bezahlen Familien für die 24-Stunden-Pflege zuhause?
Die Gesamtkosten für eine legal organisierte 24-Stunden-Betreuung liegen 2026 typischerweise zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Monat. In vielen Fällen bewegt sich der monatliche Betrag für eine einzelne Betreuungskraft im Bereich von ca. 2.500 bis 3.500 €, je nach Umfang der Betreuung und Qualifikation der Pflegekraft. Dieser Gesamtpreis beinhaltet alle regulären Posten und wird meist als Pauschalbetrag von der Vermittlungsagentur oder Dienstleistungsfirma in Rechnung gestellt.
Zusammensetzung der Kosten: Gehalt, Abgaben und Vermittlung
Wofür genau zahlen Familien diesen Betrag? In der Regel setzt sich der monatliche Gesamtpreis aus mehreren Komponenten zusammen:
- Lohn der Pflegekraft (Brutto) – Der größte Teil der Kosten entfällt auf das Gehalt der Betreuungskraft. Dabei handelt es sich zunächst um einen Bruttolohn, der vertraglich festgelegt ist. Die Höhe hängt von Faktoren wie Erfahrung, Aufgaben und Sprachkenntnissen ab (dazu später mehr).
- Sozialabgaben und Versicherungen – Vom Bruttogehalt werden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Bei einem Entsendemodell (die Pflegekraft ist bei einem Unternehmen im Ausland angestellt) zahlt der ausländische Arbeitgeber die Sozialbeiträge im Heimatland der Betreuungskraft. Damit ist sie z.B. kranken- und rentenversichert, was durch eine A1-Bescheinigung nachgewiesen wird. Würde die Familie die Pflegekraft direkt in Deutschland anstellen, kämen zusätzlich zum Lohn noch rund 20–30 % an Arbeitgeberabgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung, Unfallversicherung) hinzu. Diese Abgaben sind notwendig, damit die Betreuungskraft rechtlich abgesichert ist und die Beschäftigung legal bleibt.
- Vermittlungs- und Organisationskosten – Ein Teil der monatlichen Summe geht an die Vermittlungsagenturbzw. Dienstleistungsfirma, die die Organisation übernimmt. Diese Kosten decken z.B. die Rekrutierung der Pflegekraft, Verwaltung, Koordination von Wechseln und die Gewinnspanne des Unternehmens. Seriöse Agenturen legen diese Posten transparent offen.
- Reisekosten – Häufig sind auch An- und Abreisekosten der Pflegekraft im Gesamtpreis enthalten oder werden gesondert ausgewiesen. Gerade bei Betreuungskräften aus Osteuropa fallen alle 6–8 Wochen Reisekosten für die Heimfahrt an (pro Fahrt etwa 150–300 €). Durchschnittlich entspricht das ca. 75–150 € pro Monat zusätzlich. Je nach Anbieter sind diese Fahrten in der Pauschale inklusive oder müssen separat bezahlt werden. Familien sollten vorab erfragen, wie viele Fahrten pro Jahr im Preis enthalten sind und was bei einem vorzeitigen Wechsel der Kraft gilt.
Unterm Strich zahlen Familien also einen monatlichen Festpreis, in dem das Gehalt der Pflegekraft plus alle erforderlichen Abgaben und Verwaltungskosten enthalten sind. Nimmt man zum Beispiel 100 € pro Tag als Richtwert, ergibt das rund 3.000 € pro Monat – ein Wert, der in der genannten Durchschnittsspanne liegt und sämtliche Leistungen umfasst.
Wovon hängt das Gehalt der 24-Stunden-Pflegekraft ab?

Die genaue Höhe des Gehalts (und damit der Gesamtkosten) variiert je nach Situation. Es gibt mehrere Faktoren, die den Lohn einer 24h-Pflegekraft beeinflussen:
- Qualifikation und Erfahrung: Eine Betreuungskraft mit Pflegeausbildung oder langjähriger Erfahrung kann ein höheres Gehalt verlangen als eine ungelernte Kraft. Mit steigender Berufspraxis (z.B. über 5 Jahre) steigt in der Regel auch die Vergütung.
- Sprachkenntnisse: Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse der Pflegekraft ermöglichen eine bessere Kommunikation im Alltag – das spiegelt sich oft in einem höheren Lohn wider. Betreuungskräfte mit nur einfachen Deutschkenntnissen liegen beim Gehalt tendenziell am unteren Ende der Spanne.
- Betreuungsaufwand: Der Pflegegrad der betreuten Person und der tatsächliche Unterstützungsbedarf spielen eine große Rolle. Bei intensiver Pflege (z.B. Pflegegrad 4 oder 5 mit häufiger Nachtbereitschaft) muss die Kraft mehr leisten und erhält dementsprechend mehr Gehalt. Ein leichter Betreuungsbedarf (Pflegegrad 2, noch relativ selbstständige Person) geht meist mit geringeren Kosten einher.
- Arbeitszeitmodell: Eine 24h-Betreuungskraft arbeitet nicht wirklich 24 Stunden nonstop. Üblich sind rund 40–48 Arbeitsstunden pro Woche (z.B. etwa 8 Stunden täglich plus Rufbereitschaft). Fallen darüber hinaus regelmäßig Nachtwachen oder Überstunden an, spiegelt sich das ebenfalls im Gehalt wider.
- Anzahl der zu betreuenden Personen: Kümmert sich die Pflegekraft um zwei Pflegebedürftige (z.B. beide Elternteile) statt um eine einzelne Person, steigt der Aufwand erheblich. Dafür wird in der Regel auch ein entsprechend höheres Gehalt bezahlt als für die Betreuung nur einer Person.
- Besondere Anforderungen: Zusätzliche Fähigkeiten oder Aufgaben – etwa wenn die Betreuungskraft Auto fahren muss, besondere Kenntnisse in der Demenzbetreuung mitbringt oder an Feiertagen arbeitet – können ebenfalls zu Zuschlägen oder einem höheren Grundgehalt führen.
Diese Faktoren erklären, warum manche 24-Stunden-Pflegekräfte vielleicht nur etwa 1.400 € netto verdienen, während andere auf 2.000 € oder mehr kommen. Eine Kraft mit wenig Erfahrung und einfachen Aufgaben wird eher am unteren Ende der Spanne liegen, während eine sehr erfahrene Betreuungskraft mit Top-Deutschkenntnissen und anspruchsvollen Aufgaben am oberen Ende (oder darüber) verdienen kann.
Wie viel verdient eine 24-Stunden-Pflegekraft netto?
Schauen wir nun konkret auf den Netto-Verdienst der Betreuungskraft – also den Betrag, der letztlich auf dem Konto der Pflegekraft ankommt. Die meisten 24h-Pflegekräfte erhalten ihr Gehalt von ihrem Arbeitgeber (oft einer ausländischen Firma) in Euro, überwiesen auf ein Konto im Heimatland. Von ihrem Bruttogehalt werden zuvor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. In der Praxis ergibt sich daraus meist ein monatlicher Netto-Lohn zwischen ca. 1.400 und 2.000 Euro für die Pflegekraft.
Beispiel: Eine Betreuungskraft hat ein vertragliches Monatsbrutto von 2.000 €. Davon gehen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Heimatland sowie eventuell Lohnsteuer ab. Übrig bleibt ein Nettogehalt von etwa 1.500–1.600 €, je nach Abgabenlast. Dieses Geld steht der Pflegekraft zur freien Verfügung. Wichtig zu bedenken: Kost und Logis sind für die Betreuungskraft kostenlos – die Familie stellt also Unterkunft und Verpflegung. Dadurch hat die Pflegekraft kaum Lebenshaltungskosten vor Ort und kann einen großen Teil ihres Netto-Gehalts sparen oder zur Unterstützung der eigenen Familie verwenden.
Mindestlohn und rechtliche Sicherheit
Entscheidend ist, dass das Gehalt mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. In Deutschland gilt auch für Betreuungskräfte in Privathaushalten der allgemeine Mindestlohn (Stand Anfang 2024: 12,41 €; ab 2025: 12,82 € pro Stunde). Nach einem wichtigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2021 müssen zudem Bereitschaftszeiten vergütet werden. Das heißt, die Zeit, in der die Pflegekraft zwar ruht, aber einsatzbereit im Haus ist, zählt als Arbeitszeit. Eine Person kann also nicht 24 Stunden am Tag durcharbeiten – ohne Wechselmodell würde das gegen Arbeitszeitgesetze verstoßen und extrem hohe Lohnkosten verursachen. Seriöse Agenturen achten daher auf realistische Arbeitszeiten und ausreichend Pausen.
In der Praxis wird bei einer 24-Stunden-Betreuung häufig etwa eine Vollzeit-Woche (40–48 Stunden) als Arbeitszeit vereinbart, plus definierte Rufbereitschaften. Überstunden, Nachteinsätze oder Feiertagsarbeit werden vertraglich geregelt (z.B. durch Zuschläge oder Freizeitausgleich). So kommt die Betreuungskraft unterm Strich auf ihr festes Monatsgehalt, das oft sogar über dem Mindestlohn liegt. Für Familien bedeutet die Einhaltung von Mindestlohn und Sozialabgaben vor allem Rechtssicherheit. Alle Gebühren und Beiträge sollten im Vertrag klar ausgewiesen sein. Eine fair bezahlte, legal beschäftigte Pflegekraft ist meist motivierter und bleibt dem Haushalt länger treu. Vorsicht hingegen bei auffällig billigen Angeboten (z.B. deutlich unter 2.000 € pro Monat): Hier wird vermutlich bei Lohn oder Versicherungen gespart – das ist illegal und kann im Ernstfall Strafen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall fällt die Betreuung dann plötzlich weg.
Zusätzliche Kosten nicht übersehen
Neben dem Gehalt der Pflegekraft selbst gibt es einige zusätzliche Posten, die Familien in ihre Kalkulation einbeziehen sollten, um später keine Überraschungen zu erleben:
- Kost und Logis: Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt der Pflegebedürftigen und muss kostenlos verpflegt werden. Für die Familie bedeutet das etwas höhere Lebensmittelkosten sowie Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) durch die zusätzliche Person im Haushalt. Diese Ausgaben erscheinen auf keiner Agentur-Rechnung, sind aber real und sollten mit einkalkuliert werden.
- Reise- und Wechselkosten: Etwa alle 6–8 Wochen braucht die Pflegekraft eine Auszeit – dann kommt eine ablösende Kraft. Die Kosten für die An- und Abreise der Betreuungskräfte tragen in der Regel die Auftraggeber. Pro Wechsel können je nach Entfernung rund 150–300 € an Reisekosten anfallen (Bahn, Bus oder Flug). Oft sind einige Fahrten pro Jahr im Angebot inbegriffen; dennoch ist es sinnvoll, zu wissen, wie viele Wechsel inklusive sind und was bei einem vorzeitigen Austausch der Kraft anfallen könnte.
- Urlaub, Feiertage und Vertretung: Auch 24h-Betreuungskräfte haben Anspruch auf Urlaub und freie Tage. An Feiertagen wird entweder frei genommen oder es fallen Zuschläge an (oft 100 % Aufschlag für Arbeit an Feiertagen). Familien sollten außerdem bedenken, dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall der Pflegekraft eine Ersatzbetreuung organisiert werden muss. Gute Vermittlungsagenturen kümmern sich um Ersatzkräfte ohne zusätzliche Gebühren. Dennoch lohnt es sich, für solche Fälle finanziell vorzusorgen – zum Beispiel falls kurzfristig ein örtlicher Pflegedienst einspringen muss.
Fazit: Fair bezahlte Pflegekräfte – zufriedene Familien
Es ist wichtig zu verstehen, wie sich das Gehalt einer 24-Stunden-Pflegekraft zusammensetzt und wie viel die Betreuungskraft netto tatsächlich verdient. Im Regelfall erhält die Pflegekraft monatlich etwa 1.400 € bis 2.000 € netto, während der Rest der gezahlten Summe für Sozialabgaben und Organisation aufgewendet wird. Ein faires Gehalt und die Einhaltung aller Abgaben sorgen dafür, dass die Betreuung legal, zuverlässig und fair abläuft – zum Vorteil aller Beteiligten. Wenn Familien diese Punkte beachten und mit einem seriösen Anbieter zusammenarbeiten, müssen sie keine Angst vor versteckten Kosten oder rechtlichen Fallen haben.
Einen umfassenden Überblick über alle Kostenfaktoren, Gehälter und mögliche Zuschüsse finden Sie im Ratgeber 24-Stunden-Pflege Kosten 2026 – Preise, Gehalt und Tipps im Überblick.

