Lumira Pflege
Ratgeber2027-03-31·Maria Hoffmann

Wohnung pflegegerecht umbauen: Bis zu 4.000 € Förderung 2027

Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige: Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme (§40 SGB XI). Haltegriffe, Rollstuhlrampe, Pflegebett — was wird gefördert und wie beantragen?

Wohnung pflegegerecht umbauen: Bis zu 4.000 € Förderung 2027

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: März 2027

Wer zu Hause gepflegt werden möchte, braucht oft eine angepasste Wohnung — Haltegriffe, schwellenfreie Duschen, breite Türen oder ein Treppenlift. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme nach §40 SGB XI. Viele Familien wissen nicht, wie sie diesen Anspruch aktivieren — dieser Ratgeber erklärt alle geförderten Maßnahmen, Beantragungsschritte und weitere Fördertöpfe.

Wohnraumanpassung 2027 — auf einen Blick
  • Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme (§40 SGB XI)
  • Anspruch ab Pflegegrad 1 — auch in Mietwohnungen möglich
  • Kumulierbar: mehrere Maßnahmen = mehrere Zuschüsse
  • KfW-Programm 455: weitere Förderung bis 6.250 € möglich
  • Antrag vor Umbaubeginn stellen — nachträgliche Förderung riskant
  • Nicht auf Pflegegeld anrechenbar

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Pflegekasse fördert alle Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, Unfälle verhindern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen verbessern. Die Liste ist nicht abschließend — im Zweifel lohnt sich ein Antrag.

MaßnahmeTypische KostenPflegekassen-ZuschussVerbleibender Eigenanteil
Haltegriffe / Stützgriffe150–500 €bis 4.000 € (max. Kosten)0 €
WC-Erhöhung / WC-Stützrahmen100–400 €bis 4.000 €0 €
Badewannenlift / -einstiegshilfe300–1.500 €bis 4.000 €0 €
Bodengleiche Dusche (Umbau)1.500–5.000 €bis 4.000 €ab 0 € (Restbetrag)
Türverbreiterung (Rollstuhl)500–2.500 € je Türbis 4.000 €variabel
Treppenlift (innen)3.000–8.000 €bis 4.000 €ab 0 € (Restbetrag)
Rollstuhlrampe400–3.000 €bis 4.000 €0 €
Pflegebett (elektrisch)1.500–5.000 €Hilfsmittel §40 + Zuschussvariabel
Rutschfeste Böden500–3.000 €bis 4.000 €variabel
Umbau Küche / Bad rollstuhlgerecht5.000–20.000 €bis 4.000 € + KfWerheblich
Wichtig: Kumulierung von Maßnahmen

Jede eigenständige Maßnahme kann separat beantragt werden. Wer gleichzeitig eine bodengleiche Dusche und einen Treppenlift installiert, kann für beide je 4.000 € beantragen — also insgesamt bis zu 8.000 €. Bei 4 Pflegebedürftigen im Haushalt sogar bis zu 16.000 €.

So beantragen Sie den Zuschuss — Schritt für Schritt

Antrag §40 SGB XI — 5 Schritte
  1. Pflegekasse kontaktieren — schriftlich oder telefonisch, vor Umbaubeginn.
  2. Maßnahme beschreiben — was soll eingebaut werden, warum ist es pflegenotwendig?
  3. Kostenvoranschlag einreichen — ein Fachunternehmen erstellt ein Angebot.
  4. Genehmigung abwarten — die Pflegekasse entscheidet meist innerhalb weniger Wochen.
  5. Umbau durchführen, Rechnung einreichen — Zuschuss wird überwiesen oder mit Eigenanteil verrechnet.
Nie ohne vorherigen Antrag umbauen!

Wer erst umbaut und danach Förderung beantragt, riskiert die vollständige Ablehnung. Die Pflegekasse muss die Maßnahme vor Beginn kennen und ggf. genehmigen. Im Zweifelsfall reicht auch ein kurzer Anruf — wichtig ist die Dokumentation des Antragsdatums.

Weitere Fördertöpfe: KfW und Landesförderprogramme

Neben der Pflegekasse gibt es weitere Fördermöglichkeiten — die Kombination ist ausdrücklich erlaubt.

FörderprogrammZuschuss/KreditVoraussetzungKumulierbar?
Pflegekasse §40 SGB XIbis 4.000 € ZuschussPG 1–5Ja
KfW 159 (Kredit)bis 50.000 € Kredit zu günstigen KonditionenBarriereabbauJa
KfW 455-B (Zuschuss)bis 6.250 € ZuschussNeubau altersgerechteingeschränkt
Landesförderprogrammevariabel (500–5.000 €)je nach BundeslandJa
§35a EStG20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahrhaushaltsnah DienstleisterJa (Handwerker)
Tipp: Pflegestützpunkt nutzen

Pflegestützpunkte (kostenlos, bundesweit nach §7a SGB XI) beraten über alle Fördertöpfe und helfen beim Ausfüllen der Anträge. Eine Beratung lohnt sich besonders bei größeren Umbauprojekten, da die Kombination verschiedener Programme komplex sein kann.

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Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Wohnungsumbau 2027?

Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme nach §40 SGB XI. Beim Einbau einer bodengleichen Dusche (3.500 €) wird der gesamte Betrag übernommen. Bei einem Treppenlift für 7.000 € zahlt die Pflegekasse 4.000 €, die Familie den Rest (3.000 €) — ggf. ergänzt durch KfW-Mittel.

Kann ich als Mieter den Zuschuss beantragen?

Ja — auch Mieter haben Anspruch auf den Zuschuss. Allerdings brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters für strukturelle Umbaumaßnahmen (z. B. Türverbreiterungen, Duschumbau). Für nicht-strukturelle Maßnahmen wie Haltegriffe ist oft keine Genehmigung nötig.

Wird der Zuschuss auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein — der Wohnraumanpassungszuschuss nach §40 SGB XI ist eine eigenständige Leistungsart und wird weder auf das Pflegegeld noch auf andere Pflegeleistungen angerechnet.

Kann ich mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen?

Ja — Sie können mehrere Anträge gleichzeitig stellen. Jede Maßnahme wird separat bewertet. Wenn Haltegriffe und ein Treppenlift eigenständige Maßnahmen sind, können Sie für beide je 4.000 € erhalten.

Was tue ich, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Widerspruch einlegen — schriftlich innerhalb von 1 Monat nach Ablehnung. Begründen Sie, warum die Maßnahme die häusliche Pflege verbessert. Pflegestützpunkt oder Sozialverband (VdK, SoVD) bieten kostenlose Widerspruchsunterstützung.

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