Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: April 2027
Viele Familien wissen nicht, dass sie gleichzeitig Pflegegeld und ambulante Pflegedienstleistungen (Sachleistungen) beziehen können – die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das klingt kompliziert, ist aber ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Dieser Ratgeber erklärt die genaue Berechnung, zeigt Rechenbeispiele für Pflegegrad 3 und 4 und erklärt, wann die Kombination lohnt und wann das volle Pflegegeld die bessere Wahl ist.
- Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Pflegegeld + Sachleistung gleichzeitig
- Berechnung: Nicht genutzter Sachleistungsanteil wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt
- Gilt für Pflegegrade 2–5
- Bei privat organisierter Betreuungskraft (kein Pflegedienst): volles Pflegegeld bleibt erhalten
- Sinnvoll: wenn Pflegedienst für Behandlungspflege UND private Betreuungskraft genutzt wird
Was ist die Kombinationsleistung?
Wenn eine pflegebedürftige Person Sachleistungen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, aber nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpft, hat sie nach § 38 SGB XI Anspruch auf anteiliges Pflegegeld für den nicht genutzten Teil.
Rechenbeispiele: Kombinationsleistung PG 3 und PG 4
| Pflegegrad 3 | Betrag |
|---|---|
| Sachleistungsbudget (Pflegedienst) | 1.363 €/Monat |
| Genutzter Sachleistungsanteil (40 %) | 545 € |
| Verbleibender Sachleistungsanteil (60 %) | 818 € (nicht genutzt) |
| Pflegegeld PG 3 (2027) | 573 €/Monat |
| Pflegegeldanteil: 573 € × 60 % | 344 € |
| Gesamtauszahlung Pflegekasse | 545 € + 344 € = 889 € |
| Pflegegrad 4 | Betrag |
|---|---|
| Sachleistungsbudget (Pflegedienst) | 1.693 €/Monat |
| Genutzter Sachleistungsanteil (50 %) | 847 € |
| Verbleibender Sachleistungsanteil (50 %) | 847 € (nicht genutzt) |
| Pflegegeld PG 4 (2027) | 765 €/Monat |
| Pflegegeldanteil: 765 € × 50 % | 383 € |
| Gesamtauszahlung Pflegekasse | 847 € + 383 € = 1.230 € |
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Wann volles Pflegegeld, wann Kombinationsleistung?
| Situation | Empfehlung | Begründung |
|---|---|---|
| Nur private 24h-Betreuungskraft (kein Pflegedienst) | Volles Pflegegeld | Kein Pflegedienst = keine Sachleistungsabrechnung = volles Pflegegeld |
| 24h-Kraft + Pflegedienst für Behandlungspflege | Kombinationsleistung | Sachleistung für Pflegedienst, Pflegegeldanteil für private Kraft |
| Nur ambulanter Pflegedienst (kein Vollzeit-Betreuer) | Volle Sachleistung | Maximale Sachleistung ausschöpfen, kein Pflegegeld |
| Pflegedienst + pflegende Angehörige | Kombinationsleistung | Pflegegeldanteil als Anerkennung für Angehörige |
Sachleistungsbeträge und Pflegegeld 2027 im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Sachleistung/Monat | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – (kein Anspruch) | – (kein Anspruch) | 125 € |
| PG 2 | 332 € | 761 € | 125 € |
| PG 3 | 573 € | 1.363 € | 125 € |
| PG 4 | 765 € | 1.693 € | 125 € |
| PG 5 | 947 € | 2.095 € | 125 € |
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Häufige Fragen
Muss ich die Kombinationsleistung aktiv beantragen?
Nicht immer als eigener Antrag, aber Sie müssen Ihre Pflegekasse informieren, wenn Sie gleichzeitig einen Pflegedienst auf Sachleistungsbasis und Pflegegeld erhalten möchten. Die Kasse berechnet dann automatisch den anteiligen Pflegegeldanspruch. Ohne Meldung kann es zu Abrechnungsfehlern kommen.
Was passiert, wenn ich den Pflegedienst monatlich unterschiedlich nutze?
Die Kombinationsberechnung erfolgt monatlich. Die genutzte Sachleistung wird vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegegeldanteil ergibt sich aus dem nicht genutzten Sachleistungsanteil dieses Monats. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Kann ich auch Verhinderungspflege mit Pflegegeld kombinieren?
Ja. Während der Verhinderungspflege (bis 6 Wochen/Jahr, bis 1.612 €) wird das Pflegegeld auf 50 % reduziert, nicht gestrichen. Wird ein Pflegedienst als Verhinderungspflege genutzt, gilt die reguläre Kombinationsregel. Werden Verwandte als Vertretung eingesetzt, läuft es anders – fragen Sie Ihre Pflegekasse.
Was ist der Unterschied zwischen Sachleistung und Entlastungsbetrag?
Die Sachleistung (bis 2.095 €/Monat bei PG 5) gilt nur für zugelassene ambulante Pflegedienste, die körperbezogene Pflege und Alltagsunterstützung erbringen. Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) kann für ein breiteres Spektrum an anerkannten Angeboten eingesetzt werden, z. B. Betreuungsgruppen, soziale Dienste, stundenweise Entlastung.
Lohnt sich Kombinationsleistung bei einer 24h-Betreuungskraft?
Nur, wenn zusätzlich ein Pflegedienst für Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung) genutzt wird. Wer ausschließlich eine private Betreuungskraft beschäftigt (kein Pflegedienst), sollte das volle Pflegegeld beziehen – das ist in dieser Konstellation immer vorteilhafter.
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