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Kosten & Förderungen2027-05-12·Maria Hoffmann

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren: So geht es richtig 2027

Kombinationsleistung: Pflegegeld anteilig + ambulanter Pflegedienst gleichzeitig. Wie wird abgerechnet, wie viel bleibt übrig? Rechenbeispiel für PG 3 und 4.

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren: So geht es richtig 2027

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: April 2027

Viele Familien wissen nicht, dass sie gleichzeitig Pflegegeld und ambulante Pflegedienstleistungen (Sachleistungen) beziehen können – die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das klingt kompliziert, ist aber ein wichtiges Finanzierungsinstrument. Dieser Ratgeber erklärt die genaue Berechnung, zeigt Rechenbeispiele für Pflegegrad 3 und 4 und erklärt, wann die Kombination lohnt und wann das volle Pflegegeld die bessere Wahl ist.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Pflegegeld + Sachleistung gleichzeitig
  • Berechnung: Nicht genutzter Sachleistungsanteil wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt
  • Gilt für Pflegegrade 2–5
  • Bei privat organisierter Betreuungskraft (kein Pflegedienst): volles Pflegegeld bleibt erhalten
  • Sinnvoll: wenn Pflegedienst für Behandlungspflege UND private Betreuungskraft genutzt wird

Was ist die Kombinationsleistung?

Wenn eine pflegebedürftige Person Sachleistungen durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, aber nicht das gesamte Sachleistungsbudget ausschöpft, hat sie nach § 38 SGB XI Anspruch auf anteiliges Pflegegeld für den nicht genutzten Teil.

Prinzip der Kombinationsleistung: Sachleistungsbudget 100 % = entweder voll genutzt (nur Sachleistung) oder anteilig (dann: verbleibender Prozentsatz × Pflegegeld = Auszahlungsbetrag). Das Pflegegeld wird also nicht direkt addiert, sondern nach dem ungenutzten Sachleistungsanteil berechnet.

Rechenbeispiele: Kombinationsleistung PG 3 und PG 4

Pflegegrad 3 Betrag
Sachleistungsbudget (Pflegedienst) 1.363 €/Monat
Genutzter Sachleistungsanteil (40 %) 545 €
Verbleibender Sachleistungsanteil (60 %) 818 € (nicht genutzt)
Pflegegeld PG 3 (2027) 573 €/Monat
Pflegegeldanteil: 573 € × 60 % 344 €
Gesamtauszahlung Pflegekasse 545 € + 344 € = 889 €
Pflegegrad 4 Betrag
Sachleistungsbudget (Pflegedienst) 1.693 €/Monat
Genutzter Sachleistungsanteil (50 %) 847 €
Verbleibender Sachleistungsanteil (50 %) 847 € (nicht genutzt)
Pflegegeld PG 4 (2027) 765 €/Monat
Pflegegeldanteil: 765 € × 50 % 383 €
Gesamtauszahlung Pflegekasse 847 € + 383 € = 1.230 €
Beispiel – Familie Meier, Pflegegrad 4: Mutter (PG 4) hat morgens einen ambulanten Pflegedienst für Körperpflege (ca. 30 Min. täglich = ca. 800 €/Monat ≈ 47 % der Sachleistung). Die restlichen 53 % des Sachleistungsbudgets ergeben einen Pflegegeldanteil von 53 % × 765 € = 405 €. Gesamtleistung der Pflegekasse: 800 € + 405 € = 1.205 €/Monat.
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Wann volles Pflegegeld, wann Kombinationsleistung?

Situation Empfehlung Begründung
Nur private 24h-Betreuungskraft (kein Pflegedienst) Volles Pflegegeld Kein Pflegedienst = keine Sachleistungsabrechnung = volles Pflegegeld
24h-Kraft + Pflegedienst für Behandlungspflege Kombinationsleistung Sachleistung für Pflegedienst, Pflegegeldanteil für private Kraft
Nur ambulanter Pflegedienst (kein Vollzeit-Betreuer) Volle Sachleistung Maximale Sachleistung ausschöpfen, kein Pflegegeld
Pflegedienst + pflegende Angehörige Kombinationsleistung Pflegegeldanteil als Anerkennung für Angehörige
Wichtig: Sobald Sie einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst mit Sachleistungen beauftragen, entsteht automatisch eine Kombinationsleistung – Sie erhalten dann kein volles Pflegegeld mehr. Wer also ausschließlich eine private Betreuungskraft beschäftigt (kein Pflegedienst), sollte das volle Pflegegeld beantragen und nicht versehentlich einen Pflegedienst auf Sachleistungsbasis beauftragen.

Sachleistungsbeträge und Pflegegeld 2027 im Überblick

Pflegegrad Pflegegeld/Monat Sachleistung/Monat Entlastungsbetrag
PG 1 – (kein Anspruch) – (kein Anspruch) 125 €
PG 2 332 € 761 € 125 €
PG 3 573 € 1.363 € 125 €
PG 4 765 € 1.693 € 125 €
PG 5 947 € 2.095 € 125 €
Entlastungsbetrag zusätzlich: Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) ist eine separate Leistung und wird weder auf Pflegegeld noch auf Sachleistung angerechnet. Er kann für anerkannte Entlastungsangebote (z. B. Betreuungsgruppen, haushaltsnahe Dienste) genutzt werden.
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Häufige Fragen

Muss ich die Kombinationsleistung aktiv beantragen?

Nicht immer als eigener Antrag, aber Sie müssen Ihre Pflegekasse informieren, wenn Sie gleichzeitig einen Pflegedienst auf Sachleistungsbasis und Pflegegeld erhalten möchten. Die Kasse berechnet dann automatisch den anteiligen Pflegegeldanspruch. Ohne Meldung kann es zu Abrechnungsfehlern kommen.

Was passiert, wenn ich den Pflegedienst monatlich unterschiedlich nutze?

Die Kombinationsberechnung erfolgt monatlich. Die genutzte Sachleistung wird vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegegeldanteil ergibt sich aus dem nicht genutzten Sachleistungsanteil dieses Monats. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Kann ich auch Verhinderungspflege mit Pflegegeld kombinieren?

Ja. Während der Verhinderungspflege (bis 6 Wochen/Jahr, bis 1.612 €) wird das Pflegegeld auf 50 % reduziert, nicht gestrichen. Wird ein Pflegedienst als Verhinderungspflege genutzt, gilt die reguläre Kombinationsregel. Werden Verwandte als Vertretung eingesetzt, läuft es anders – fragen Sie Ihre Pflegekasse.

Was ist der Unterschied zwischen Sachleistung und Entlastungsbetrag?

Die Sachleistung (bis 2.095 €/Monat bei PG 5) gilt nur für zugelassene ambulante Pflegedienste, die körperbezogene Pflege und Alltagsunterstützung erbringen. Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) kann für ein breiteres Spektrum an anerkannten Angeboten eingesetzt werden, z. B. Betreuungsgruppen, soziale Dienste, stundenweise Entlastung.

Lohnt sich Kombinationsleistung bei einer 24h-Betreuungskraft?

Nur, wenn zusätzlich ein Pflegedienst für Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung) genutzt wird. Wer ausschließlich eine private Betreuungskraft beschäftigt (kein Pflegedienst), sollte das volle Pflegegeld beziehen – das ist in dieser Konstellation immer vorteilhafter.

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− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

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