Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: September 2026 | Aktualisiert: 2026-09-15
Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme bezuschusst — und das ab Pflegegrad 1. Gefördert werden alle Umbauten, die das selbstständige Wohnen erleichtern oder die häusliche Pflege verbessern: vom Treppenlift über die bodengleiche Dusche bis zur Türverbreiterung für den Rollstuhl. Wer den Antrag vor Baubeginn stellt und die richtigen Unterlagen einreicht, bekommt das Geld meist problemlos. Wir erklären, welche Maßnahmen 2026 gefördert werden, wie der Antragsprozess läuft und welche Fehler Familien vermeiden sollten.
- Zuschuss: bis zu 4.000 € pro Maßnahme (§ 40 SGB XI)
- Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.000 €
- Voraussetzung: Pflegegrad 1–5
- Antrag: schriftlich bei der Pflegekasse, idealerweise vor dem Umbau
- Entscheidungsfrist: in der Regel 3 Wochen
- Ergänzende Förderung: KfW-Programm 455-B (bis zu 4.000 € Zuschuss)
- Mehrfachbeantragung möglich bei verändertem Pflegebedarf oder Umzug
Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst?
Der Gesetzgeber definiert in § 40 SGB XI förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds als alle baulichen Veränderungen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Die Liste ist bewusst offen gehalten — entscheidend ist immer, ob die Maßnahme im individuellen Pflegefall notwendig und sinnvoll ist.
Typische geförderte Maßnahmen umfassen den Einbau einer bodengleichen Dusche oder eines Duschsitzes, die Installation eines Badewannenlifts oder einer Sitzbadewanne, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlnutzer sowie die Verbreiterung von Türen auf mindestens 90 cm für Rollstuhlfahrer. Hinzu kommen rutschfeste Bodenbeläge, zusätzliche Haltegriffe und -stangen im Bad und Flur, die Absenkung von Arbeitsflächen in der Küche sowie Türöffnungsautomatiken.
Auch der Umzug in eine behindertengerechte oder barrierefreie Wohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden, wenn der Umbau der bisherigen Wohnung technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre. In diesem Fall werden die Kosten für den Umzug selbst nicht übernommen, aber die Umbaukosten in der neuen Wohnung.
Nicht förderfähig sind dagegen Möbel (auch pflegegerechte), medizinische Hilfsmittel (die über einen anderen Topf abgerechnet werden) sowie rein kosmetische Renovierungen ohne Pflegebezug.
| Maßnahme | Typische Kosten | Zuschuss Pflegekasse | Verbleibender Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | 3.000–8.000 € | bis 4.000 € | 0–4.000 € |
| Treppenlift (gerade Treppe) | 3.000–6.000 € | bis 4.000 € | 0–2.000 € |
| Treppenlift (Kurventreppe) | 8.000–20.000 € | bis 4.000 € | 4.000–16.000 € |
| Rampe / Schwellenabbau | 500–3.000 € | bis 4.000 € | 0 € |
| Türverbreiterung | 800–2.500 € | bis 4.000 € | 0 € |
| Badewannenlift | 500–2.000 € | bis 4.000 € | 0 € |
| Haltegriffe (Set) | 200–800 € | bis 4.000 € | 0 € |
So läuft der Antrag Schritt für Schritt
Der Antrag auf Wohnumfeldverbesserung wird schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse gestellt — das ist in der Regel dieselbe Kasse, bei der die pflegebedürftige Person krankenversichert ist. Wir empfehlen unseren Familien immer, den Antrag einzureichen, bevor der erste Handwerker die Wohnung betritt. Zwar schreibt das Gesetz keine Vorab-Genehmigung zwingend vor, doch ohne sie riskieren Sie eine rückwirkende Ablehnung.
Folgende Unterlagen sollten dem Antrag beiliegen: ein ausgefülltes Antragsformular (bei der Kasse erhältlich), ein detaillierter Kostenvoranschlag vom Fachhandwerker, eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und ihrer Notwendigkeit im Hinblick auf den Pflegebedarf sowie ggf. Fotos des aktuellen Zustands (z. B. Badezimmer ohne Haltegriffe). Ein ärztlicher Befundbericht ist nicht zwingend, kann aber bei komplexeren Maßnahmen hilfreich sein.
Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse drei Wochen Zeit, zu entscheiden. Wird kein Medizinischer Dienst (MD) hinzugezogen, entscheidet die Sachbearbeiterin auf Basis der eingereichten Unterlagen. In der Praxis gehen die meisten Anträge für Standard-Maßnahmen unkompliziert durch. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Handwerkerrechnung ein — die Pflegekasse überweist den genehmigten Betrag direkt auf Ihr Konto.
KfW-Förderung kombinieren: Doppelte Förderung möglich
Der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.000 €) und das KfW-Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen" können grundsätzlich kombiniert werden, solange keine Doppelförderung für dieselbe Ausgabe erfolgt. Die KfW stellt ebenfalls bis zu 4.000 € Zuschuss bereit — bei umfangreicheren Projekten (z. B. komplette Badsanierung mit Türverbreiterung und Rampe) kann so eine Gesamtförderung von bis zu 8.000 € erreicht werden.
Für die KfW-Förderung muss das Projekt vorab über die Hausbank oder direkt bei der KfW beantragt werden. Ein Sachverständiger, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der KfW eingetragen ist, muss die Maßnahmen bestätigen. Das klingt aufwändiger als es ist — viele Pflegeberater und Sanitätshäuser kennen das Verfahren gut und begleiten Familien durch den Prozess.
Zusätzlich bieten viele Bundesländer und Kommunen ergänzende Programme an. In Bayern etwa gibt es das Bayerische Wohnraumförderprogramm, in NRW das Programm "Alter und Pflege" der NRW.Bank. Es lohnt sich, beim lokalen Pflegestützpunkt nachzufragen — diese Beratung ist kostenlos und kann Ihnen bares Geld sparen.
Mehrfachbeantragung: Wann ist eine zweite Förderung möglich?
Viele Familien sind überrascht, dass der Zuschuss nicht einmalig pro Leben gewährt wird. § 40 SGB XI sieht ausdrücklich vor, dass bei einer wesentlichen Veränderung des Pflegebedarfs erneut Leistungen beantragt werden können. Konkret bedeutet das: Wer zunächst Haltegriffe hat einbauen lassen (Pflegegrad 2) und zwei Jahre später einen Treppenlift benötigt (Pflegegrad 4), kann für den Treppenlift erneut bis zu 4.000 € beantragen.
Ein Umzug in eine neue Wohnung löst ebenfalls einen neuen Anspruch aus — unabhängig davon, ob in der alten Wohnung bereits Maßnahmen gefördert wurden. Hierbei gilt: Die neue Wohnung muss der Lebensmittelpunkt der pflegebedürftigen Person sein, und die Maßnahmen müssen in der neuen Wohnung tatsächlich notwendig sein.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss gilt "pro Maßnahme", nicht "pro Umbauaktion". Werden in einem Jahr Haltegriffe, eine Rampe und eine Türverbreiterung beantragt, handelt es sich um drei separate Maßnahmen — theoretisch könnten dafür drei Mal 4.000 € gewährt werden, wenn jede Maßnahme für sich diesen Betrag erreicht. In der Praxis fasst die Pflegekasse zusammenhängende Umbauten jedoch oft zu einer Maßnahme zusammen.
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FAQ – Wohnumfeldverbesserung Zuschuss 2026
Wie viel Zuschuss gibt es für Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen 2026?
Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können bis zu 16.000 € pro Maßnahme gewährt werden (4.000 € pro Person, maximal 4 Personen).
Welche Umbauten werden von der Pflegekasse bezuschusst?
Gefördert werden unter anderem: bodengleiche Duschen, Badewannenlifte, Treppenlifte, Rampen, Türverbreiterungen, Handläufe, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe sowie der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Zuschüsse für Umbaumaßnahmen?
Der Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen steht Versicherten ab Pflegegrad 1 zu. Eine Ausnahme gilt: Wer ausschließlich Pflegegrad 1 hat und keine anderen Pflegeleistungen bezieht, muss die Notwendigkeit der Maßnahme besonders begründen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Wohnumfeldverbesserung?
Der Antrag wird schriftlich bei der Pflegekasse gestellt, idealerweise vor Beginn der Umbaumaßnahme. Beilegen sollten Sie einen Kostenvoranschlag, eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und ggf. einen ärztlichen Befundbericht. Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen.
Kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden?
Ja. Der Zuschuss von bis zu 4.000 € gilt pro Maßnahme, nicht einmalig pro Leben. Wenn sich der Pflegebedarf wesentlich verändert oder ein Umzug in eine neue Wohnung stattgefunden hat, kann erneut ein Antrag gestellt werden.
Was passiert, wenn die Kosten über 4.000 € liegen?
Die Pflegekasse übernimmt maximal 4.000 € pro Maßnahme. Kosten darüber hinaus müssen selbst getragen werden. Ergänzend können Mittel aus der KfW-Förderung (Programm 455-B), Sozialhilfe oder kommunale Zuschüsse beantragt werden.
Muss der Umbau vorab genehmigt werden?
Eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Wer erst umbaut und dann den Antrag stellt, riskiert, dass die Kasse die Notwendigkeit anders bewertet und die Kostenerstattung ablehnt.

