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Pflege & Betreuung2026-06-13·Maria Hoffmann

Wohnraumanpassung: Zuschüsse der Pflegekasse bis 4.000 € — Was ist förderfähig?

Wohnraumanpassung Pflegekasse Zuschuss nach § 40 SGB XI: Bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Haltegriffe, Duschsitz, Treppenlifter — was förderfähig ist und wie der Antrag funktioniert.

Wohnraumanpassung: Zuschüsse der Pflegekasse bis 4.000 € — Was ist förderfähig?

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Der Wohnraumanpassung Pflegekasse Zuschuss nach § 40 SGB XI ist eine der am wenigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung — dabei können Familien je Maßnahme bis zu 4.000 € erhalten, und mehrere Maßnahmen gleichzeitig sind möglich. Haltegriffe, Duschsitz, Pflegebett, Schwellenabbau, Treppenlifter: Dieser Artikel zeigt, was konkret förderfähig ist, wie der Antrag funktioniert — und wie sich Wohnraumanpassung mit 24-Stunden-Pflege kombiniert.

Auf einen Blick — Wohnraumanpassung § 40 SGB XI 2026
  • Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme — mehrere Maßnahmen gleichzeitig möglich
  • Ab Pflegegrad 1 anspruchsberechtigt — für alle Pflegegrade
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen — nicht nachträglich
  • Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 16.000 € insgesamt
  • Mieter und Eigentümer können beantragen — Vermieter muss bei Mieter zustimmen
  • Kombinierbar mit KfW-Förderung und § 35a Steuerbonus

Was ist nach § 40 SGB XI förderfähig?

§ 40 SGB XI fördert Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds — also alles, was die häusliche Pflege erleichtert, Stürze verhindert oder die Selbstständigkeit erhält. Die Pflegekasse bezuschusst keine Luxusmodernisierungen, sondern konkrete pflegerische Notwendigkeiten.

MaßnahmeFörderfähig?Typische KostenZuschuss bis
Haltegriffe (Bad, WC, Flur)✓ Ja150–500 € pro Griff4.000 € gesamt
Duschsitz / bodengleiche Dusche✓ Ja500–3.000 €4.000 € pro Maßnahme
Badewannenlifter / -umbau✓ Ja800–5.000 €4.000 € pro Maßnahme
Treppenlift (innen)✓ Ja3.000–15.000 €4.000 € Zuschuss (Rest Eigenanteil)
Schwellenabbau / Rampen✓ Ja200–2.000 €4.000 € gesamt
Türverbreiterung für Rollstuhl✓ Ja500–2.000 €4.000 € pro Maßnahme
Pflegebett mit Zubehör⚠ Teilweise1.500–4.000 €Als Hilfsmittel (§ 40 Abs. 1) — separat
Hausnotruf⚠ Als Hilfsmittel20–40 €/MonatMiete über Pflegekasse möglich
Luxusmodernisierung ohne Pflegebezug✗ NeinKein Zuschuss
Mehrere Maßnahmen möglich: Haltegriffe und Duschumbau werden als zwei separate Maßnahmen gezählt — beide mit je 4.000 € förderfähig. Bei sorgfältiger Planung können Familien so bis zu 16.000 € Zuschüsse erhalten (4 Personen × 4.000 €) oder mehrere Maßnahmen hintereinander abrechnen.

Wie stellt man den Antrag — Schritt für Schritt

Schritt 1 — Antrag VOR Maßnahmenbeginn

Den Antrag bei der Pflegekasse stellen, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Das ist die häufigste Fehlerquelle.

Schritt 2 — Kostenvoranschlag einholen

Mindestens ein, besser zwei Kostenvoranschläge vom Handwerker. Die Pflegekasse prüft Angemessenheit — überhöhte Preise werden nicht vollständig übernommen.

Schritt 3 — Antrag mit Begründung einreichen

Kurze Begründung: Warum ist die Maßnahme pflegenotwendig? Z. B.: „Vater hat PG 3, Sturzgefahr beim Duschen, Haltegriffe notwendig." Arztbericht empfohlen.

Schritt 4 — Genehmigung abwarten, dann beauftragen

Nach Genehmigung Handwerker beauftragen. Rechnung und Zahlungsnachweis an die Pflegekasse senden. Erstattung erfolgt innerhalb weniger Wochen.

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Welche Zuschüsse stehen Ihnen zu?

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Konkrete Beispielrechnung: Wohnraumanpassung mit mehreren Maßnahmen

Beispiel — Familie mit PG 3, drei Maßnahmen gleichzeitig beantragt
Maßnahme 1: Bodengleiche Dusche (Umbau)Kosten: 3.800 € | Zuschuss: 3.800 €
Maßnahme 2: Treppenlifter innenKosten: 8.000 € | Zuschuss: 4.000 €
Maßnahme 3: Haltegriffe (5 Stück) + WC-ErhöhungKosten: 1.200 € | Zuschuss: 1.200 €
Gesamtkosten der Maßnahmen13.000 €
Gesamtzuschuss Pflegekasse− 9.000 €
Verbleibender Eigenanteil Familie4.000 €
KfW-Kombination: Was die Pflegekasse nicht übernimmt (z. B. Treppenlifter-Mehrkosten über 4.000 €), kann über das KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) als zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss beantragt werden. Beide Förderungen sind kombinierbar.

Besonderheiten für Mieter und bei 24-Stunden-Pflege

SituationBesonderheitWas beachten?
Eigentümer der WohnungAntrag direkt möglichKein Problem — Pflegekasse zahlt direkt
MieterVermieterzustimmung nötigVermieter muss einverstanden sein, trägt selbst keine Kosten
Mehrere Pflegebedürftige im HaushaltJe Person 4.000 € möglichBei 4 Personen bis zu 16.000 € für gleiche Maßnahme
24-Stunden-Kraft im HaushaltAnpassungen erleichtern PflegearbeitPflegebett, Haltegriffe direkt beim Antrag mitbeantragen
Wichtig für Mieter: Der Vermieter muss zustimmen, aber er kann die Zustimmung bei nachvollziehbarer Notwendigkeit kaum verweigern. Die Maßnahmen können nach Auszug auf Wunsch des Vermieters zurückgebaut werden — das Kostenrisiko trägt der Mieter.

Alle Pflegekassen-Leistungen im Überblick — von Pflegegeld über Sachleistungen bis Wohnraumanpassung: Pflegegrad & Leistungen 2026 →

Häufige Fragen — Wohnraumanpassung Pflegekasse

Kann man mehrere Wohnraumanpassungen gleichzeitig beantragen?

Ja. Jede Maßnahme wird separat mit bis zu 4.000 € bezuschusst. Duschumbau und Treppenlifter werden als zwei verschiedene Maßnahmen gezählt — jede mit eigenem Zuschuss. Alle Maßnahmen müssen vor Beginn beantragt werden.

Welchen Pflegegrad braucht man für Wohnraumanpassungs-Zuschüsse?

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Zuschuss nach § 40 SGB XI. Auch Personen mit Pflegegrad 0 (Empfang von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung) können bei bestimmten Konstellationen Anspruch haben — Pflegekasse anfragen.

Was passiert, wenn ich den Antrag vergesse und zuerst umbaue?

Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. Es gibt sehr wenige Ausnahmen (z. B. Notfall). Deshalb: Immer zuerst den Antrag stellen, dann warten und erst nach Genehmigung mit der Maßnahme beginnen.

Kann man Wohnraumanpassung mit KfW-Förderung kombinieren?

Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.000 €) und KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) können kombiniert werden. Die KfW fördert barrierefreien Umbau zusätzlich — als zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss bis 6.250 € pro Wohneinheit.

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