Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: Oktober 2026 | Aktualisiert: 2026-10-03
Pflegende Angehörige gehören zu den am stärksten belasteten Gruppen in Deutschland — körperlich, emotional und sozial. Rund 5 Millionen Menschen pflegen zu Hause einen nahestehenden Menschen, viele davon rund um die Uhr und ohne Urlaub, ohne Pausen, ohne Auszeiten. Das ist auf Dauer nicht gesund. Die gute Nachricht: Das Gesetz schützt auch Sie. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht bis zu 6 Wochen Urlaub im Jahr — finanziert von der Pflegekasse. Wir erklären, wie es geht.
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): 1.612 €/Jahr, ab Pflegegrad 2
- Aufstockung aus Kurzzeitpflege: weitere 806 € (50 % des KZP-Budgets)
- Gesamtbudget für Vertretung: bis zu 2.418 €/Jahr
- Pflegegeld während Urlaub: 50 % für bis zu 42 Tage
- Entlastungsbetrag: 125 €/Monat zusätzlich für niedrigschwellige Angebote
- Antrag bei der Pflegekasse — kein Arzttermin nötig
Was ist Verhinderungspflege — und wie funktioniert sie?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Geldleistung der Pflegekasse, die greift, wenn die pflegende Person — also Sie als Angehöriger — vorübergehend nicht pflegen kann oder einfach eine Auszeit braucht. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzpflegeperson. Das kann eine professionelle Pflegekraft sein, ein anderer Angehöriger, ein Nachbar oder eine Pflegeagentur.
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, deren häusliche Pflege im vorangegangenen halben Jahr durch eine nahestehende Person sichergestellt war. Das heißt: Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten die Hauptpflegeperson sind, können Sie Verhinderungspflege beantragen. Das Budget beträgt 1.612 Euro pro Kalenderjahr und ist nicht übertragbar auf das nächste Jahr.
Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegebudget (§ 42 SGB XI) für Verhinderungspflege genutzt werden — das ist die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets von 1.612 Euro. Das kombinierte Budget beläuft sich damit auf maximal 2.418 Euro pro Jahr. Diesen Betrag können Sie für Ersatzpflege zu Hause einsetzen — zum Beispiel für eine 24h-Ersatzbetreuungskraft durch Lumira.
Wie lange reicht das Budget — und was kostet eine Ersatzpflegekraft?
Eine 24h-Ersatzpflegekraft aus dem EU-Ausland, vermittelt über eine seriöse Agentur wie Lumira, kostet im Schnitt 90 bis 120 Euro pro Tag (inklusive Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten). Mit dem Gesamtbudget von 2.418 Euro lassen sich damit rund 20 bis 26 Tage Urlaub finanzieren. Möchten Sie drei bis vier Wochen verreisen, tragen Sie einen überschaubaren Eigenanteil.
Eine günstigere Alternative ist die Beauftragung von Verwandten zweiten Grades (Geschwister, Nichten, Neffen) oder von Freunden und Bekannten. Diese können bis zu 1.612 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung aus dem Verhinderungspflegebudget erhalten — allerdings ohne professionelle Pflegerückendeckung, was je nach Pflegebedarf riskant sein kann.
| Vertretungsform | Kosten/Tag | Max. Tage mit Budget | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| 24h-Ersatzkraft (Agentur) | 90–120 € | 20–26 Tage | Pflegegrad 2–5 |
| Ambulanter Pflegedienst | 60–90 € | 27–40 Tage | Pflegegrad 1–3, selbstständigere Senioren |
| Kurzzeitpflege im Heim | 80–180 € | Variable je Heim | Alle Pflegegrade, stationäre Sicherheit |
| Angehörige (2. Grad) | 0–38 € Aufwand | bis 42 Tage (Budget) | Pflegegrad 1–3 mit familiärer Unterstützung |
Urlaub ohne schlechtes Gewissen: So bereiten Sie die Übergabe vor
Das größte Hindernis für pflegende Angehörige ist nicht das Budget — es ist das schlechte Gewissen. "Wie lasse ich meinen Vater allein mit einer fremden Pflegekraft?" Diese Sorge ist verständlich, aber mit guter Vorbereitung ist ein reibungsloser Übergang möglich.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen: Planen Sie die Ersatzpflegekraft mindestens drei bis vier Wochen im Voraus. Erstellen Sie ein detailliertes Übergabedokument mit Tagesroutine, Medikamentenliste, Vorlieben und Abneigungen, Notfallkontakten und dem Kontakt zum behandelnden Arzt. Organisieren Sie eine kurze Eingewöhnungsphase — idealerweise sind Sie noch ein bis zwei Tage anwesend, während die Ersatzkraft schon im Haus ist. Das gibt dem Pflegebedürftigen Zeit, Vertrauen aufzubauen.
Bei Lumira erhalten Ersatzpflegekräfte vor dem Einsatz ein Briefing-Gespräch, in dem die Familie alle relevanten Informationen weitergeben kann. Wir begleiten den Übergang und sind während des gesamten Einsatzes erreichbar — sowohl für die Familie als auch für die Pflegekraft.
Kurzzeitpflege als Alternative: Wann das Pflegeheim die bessere Lösung ist
Wenn die Pflege zu Hause sehr aufwändig ist, wenn der Pflegebedürftige an fortgeschrittener Demenz leidet oder wenn eine nächtliche Überwachung notwendig ist, kann auch stationäre Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) die bessere Urlaubslösung sein. Das Pflegekassenbudget beträgt 1.774 Euro pro Jahr und kann für bis zu 56 Tage genutzt werden.
Kurzzeitpflegeplätze sind in vielen Regionen begrenzt — besonders in Großstädten. Planen Sie deshalb frühzeitig und melden Sie sich rechtzeitig beim Wunschheim an. Auch für Kurzzeitpflege gilt: Während der Zeit im Heim wird Pflegegeld zu 50 Prozent weitergezahlt.
Wir vermitteln erfahrene 24h-Ersatzpflegekräfte, die während Ihrer Abwesenheit zuverlässig für Ihren Angehörigen da sind. Planung ab 3 Wochen Vorlauf empfohlen.
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FAQ - Urlaub für pflegende Angehörige
Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch darauf?
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) finanziert eine Ersatzpflegeperson, wenn die pflegende Person ausfällt. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 nach mindestens 6 Monaten Pflegetätigkeit. Das Budget beträgt 1.612 Euro pro Jahr.
Wie viele Tage Verhinderungspflege stehen mir zu?
Das Budget reicht je nach Betreuungsform für 20 bis 42 Tage im Jahr. Mit der Aufstockung aus dem Kurzzeitpflegebudget steht ein Gesamtbudget von bis zu 2.418 Euro zur Verfügung.
Was kostet Verhinderungspflege durch eine Agentur?
Eine 24h-Ersatzpflegekraft über eine Agentur kostet 90–120 Euro pro Tag. Mit dem Budget lassen sich 20–26 Tage finanzieren; der Rest ist privater Eigenanteil.
Kann ich die Verhinderungspflege auf mehrere Urlaube aufteilen?
Ja. Das Jahresbudget kann flexibel aufgeteilt werden — z.B. zweimal je zwei Wochen. Es muss nicht am Stück genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege (1.612 €/Jahr) finanziert Ersatzpflege zu Hause. Kurzzeitpflege (1.774 €/Jahr) finanziert vorübergehende stationäre Pflege im Heim. Das Kurzzeitpflegebudget kann zu 50 % für Verhinderungspflege genutzt werden.
Bekomme ich während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld?
Ja, aber auf 50 Prozent reduziert — für maximal 6 Wochen pro Jahr. Es entfällt nicht vollständig. Das ist eine häufige Fehlannahme, die viele Familien vom Beantragen abhält.

