Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Januar 2027
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf bezahlten Urlaub — über die Verhinderungspflege. 2027 stehen bis zu 1.612 €/Jahr (eigenes Budget) zur Verfügung, mit kombiniertem Budget seit 2025 sogar bis zu 3.539 €/Jahr. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wer Anspruch hat, wie man beantragt und wie 24h-Pflege als Vertretung genutzt werden kann.
- Budget: 1.612 €/Jahr (eigene Verhinderungspflege) + ggf. 886 € aus Kurzzeitpflege
- Kombiniertes Budget seit 2025: 3.539 €/Jahr (Verhinderung + Kurzzeitpflege)
- Voraussetzung: Pflegegrad ≥ 2 + 6 Monate Vorsorgepflege
- Max. 6 Wochen pro Kalenderjahr
- Auch für 24h-Betreuungskräfte nutzbar
Verhinderungspflegebudget 2027: Alle Beträge im Überblick
| Leistung | Betrag 2027 | Max. Dauer | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Eigenes Verhinderungspflegebudget | 1.612 €/Jahr | 6 Wochen (42 Tage) | PG ≥ 2, 6 Monate Pflege vorab |
| Umwidmung aus Kurzzeitpflege (50 %) | + 886 €/Jahr | Zusammen 42 Tage | Wenn Kurzzeitpflege nicht genutzt |
| Kombiniertes Budget (seit 2025) | 3.539 €/Jahr | Flexibel | PG ≥ 2, einheitliches Budget |
| Nahestehende Person als Vertretung | Halber Tagessatz | 6 Wochen | Kein Haushaltsangehöriger |
Wer hat Anspruch? — Voraussetzungen im Detail
- Pflegebedürftiger hat Pflegegrad 2–5
- Pflege durch Angehörigen min. 6 Monate vor Antrag
- Ersatzpflege durch zugelassene Person/Dienst
- Antrag vor Beginn der Verhinderung gestellt
- Pflegegrad 1 oder kein Pflegegrad
- Vorsorgepflege < 6 Monate
- Nur stationäre Pflege (Heim)
- Antrag erst nach Verhinderung gestellt
Wie wird Verhinderungspflege beantragt? — Schritt für Schritt
- Zeitraum planen — Urlaubsdatum festlegen, Vertretungskraft über Lumira organisieren
- Antrag stellen — formlosen Antrag bei der Pflegekasse schicken: Zeitraum, Grund, Name der Vertretung
- Lumira informieren — wir koordinieren mit der Pflegekasse und stellen Rechnungen aus
- Urlaub genießen — Pflegekraft ist da, Abrechnung läuft automatisch
- Belege aufbewahren — Rechnungen für die Pflegekasse aufbewahren, Abrechnung einreichen
Was kostet die Vertretungspflege — was zahlt die Pflegekasse?
| Szenario | Kosten 24h-Vertretung | Pflegekasse zahlt | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 2 Wochen Urlaub (14 Tage) | ca. 1.050 € | bis 1.050 € (aus 1.612 €) | 0 € (im Budget) |
| 4 Wochen Urlaub (28 Tage) | ca. 2.100 € | 1.612 € (eigenes Budget) | ca. 488 € |
| 6 Wochen Urlaub (42 Tage) | ca. 3.150 € | bis 2.498 € (mit Umwidmung) | ca. 652 € |
| Kombiniertes Budget (seit 2025) | variabel | bis 3.539 €/Jahr | Sehr gering |
Kosten basieren auf ca. 75 €/Tag für 24h-Vertretungspflege. Tatsächliche Kosten hängen von Pflegebedarf und Sprachniveau der Kraft ab.
Häufige Fragen
Kann ich Verhinderungspflege auch für eine Woche nutzen?
Ja — Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genutzt werden. Für 7 Tage à 75 €/Tag = 525 € — gut im Budget (1.612 €/Jahr) enthalten. Rest kann für spätere Urlaube oder Krankheitsfälle genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege: für den Fall, dass die pflegende Person verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Kurzzeitpflege: wenn der Pflegebedürftige selbst vorübergehend besonderer Pflege bedarf (z.B. nach Krankenhausaufenthalt). Seit 2025 kombiniertes Budget: flexibel für beides nutzbar.
Kann ich Verhinderungspflege mehrmals im Jahr nutzen?
Ja — das Budget von 1.612 € (bzw. 3.539 € kombiniert) kann aufgeteilt werden. Beispiel: 2 Wochen Sommerurlaub + 1 Woche Herbsturlaub + Puffer für Krankheitsfälle. Das Budget gilt pro Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember), nicht übertragbar.
Darf ein Nachbar oder Freund die Vertretungspflege übernehmen?
Ja — nahestehende Personen (Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte) können Verhinderungspflege übernehmen. Sie erhalten max. den halben Tagessatz. Haushaltsangehörige (z.B. Ehepartner, Kinder im selben Haushalt) sind ausgeschlossen. Professionelle Kräfte erhalten den vollen Satz.
Was passiert mit dem Budget, wenn ich es nicht nutze?
Das Verhinderungspflegebudget verfällt am 31. Dezember — es wird nicht auf das nächste Jahr übertragen. Planen Sie Ihren Urlaub oder Erholungszeiten rechtzeitig, damit das Budget nicht ungenutzt bleibt. Auch Krankheitstage der pflegenden Person können geltend gemacht werden.

