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Rechtliches2027-03-22·Maria Hoffmann

Pflegezeit & Familienpflegezeit: Was zahlt der Arbeitgeber 2027?

Pflegezeit nehmen: Rechte, Freistellung, Pflegeunterstützungsgeld. Wie lange kann man für Angehörige aussetzen? Alle Fakten für berufstätige Pflegepersonen 2027.

Pflegezeit & Familienpflegezeit: Was zahlt der Arbeitgeber 2027?

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: März 2027

Wenn ein Elternteil oder Partner plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Berufstätige vor einer existenziellen Frage: Wie lässt sich Pflege mit dem Beruf vereinbaren? Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) geben Arbeitnehmern das Recht auf Freistellung — aber der Arbeitgeber zahlt dabei nicht automatisch. Dieser Artikel klärt, wer was zahlt, wie lange die Freistellung dauert und welche Fallstricke es gibt.

Pflegezeit & Familienpflegezeit — auf einen Blick
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu 10 Tage, Pflegeunterstützungsgeld 90 % Netto
  • Pflegezeit: bis zu 6 Monate, unbezahlt, ab 16 Beschäftigten
  • Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate, reduzierte Arbeitszeit (min. 15 Std./Woche), ab 26 Beschäftigten
  • Zinsloses Darlehen: über BAFzA beantragbar, um Einkommensverluste zu überbrücken
  • Kündigungsschutz: gilt während der gesamten Freistellungszeit

Überblick: Die drei Stufen der Pflegefreistellung

Das deutsche Recht kennt drei verschiedene Instrumente für berufstätige Pflegepersonen — mit unterschiedlicher Dauer, Bezahlung und Voraussetzungen.

InstrumentDauerZahlungAnspruch abGesetz
Kurzzeitige Arbeitsverhinderungbis 10 ArbeitstagePflegeunterstützungsgeld 90 % Netto (Pflegekasse)alle Betriebsgrößen§2 PflegeZG, §44a SGB XI
Pflegezeitbis 6 Monateunbezahlt (Darlehen möglich)ab 16 Beschäftigte§3 PflegeZG
Familienpflegezeitbis 24 Monatereduziertes Gehalt (Darlehen möglich)ab 26 Beschäftigte§2 FPfZG
Wichtig: Gesamtdauer begrenzt

Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate je pflegebedürftiger Person nicht überschreiten (§7 Abs. 1 PflegeZG). Wer zuerst 6 Monate Pflegezeit nimmt, kann danach noch max. 18 Monate Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

Pflegeunterstützungsgeld: Was zahlt die Pflegekasse?

Bei einer plötzlichen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben — und erhalten in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld. Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit in der Regel nichts.

MerkmalDetails
Höhe90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts
Dauerbis zu 10 Arbeitstage (nicht kalendarische Tage)
ZahlerPflegekasse des Pflegebedürftigen
VoraussetzungPflegebedürftigkeit mind. PG 1; akute Pflegesituation
AntragArbeitnehmer informiert Arbeitgeber → Arbeitgeber meldet bei Pflegekasse
BetriebsgrößeAnspruch unabhängig von der Betriebsgröße
Tipp: Attest anfordern

Ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen beschleunigt die Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes erheblich. Der Arzt kann eine vorläufige Pflegebedürftigkeit bescheinigen, auch wenn der Pflegegrad noch nicht offiziell festgestellt wurde.

Pflegezeit (§3 PflegeZG): Bis zu 6 Monate vollständige Freistellung

Die Pflegezeit ermöglicht eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten. Der Arbeitgeber ist ab 16 Beschäftigten verpflichtet, sie zu gewähren — zahlt aber in der Regel kein Gehalt.

AspektRegelung
Ankündigungsfrist10 Arbeitstage schriftliche Ankündigung beim Arbeitgeber
FormVollständige Freistellung oder Teilzeitarbeit
Anspruch gegenArbeitgeber ab 16 Beschäftigten
VergütungKeine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
DarlehenZinsloses Bundesfamiliendarlehen beantragbar (BAFzA)
KündigungsschutzJa — ab Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit
SozialversicherungFreiwillige Weiterversicherung oder beitragsfreie Familienversicherung prüfen
Pflegezeit ≠ bezahlter Urlaub

Viele berufstätige Angehörige verwechseln Pflegezeit mit bezahltem Sonderurlaub. Das ist falsch: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Gehalt fortzuzahlen. Das zinslose Darlehen des Bundes kann einen Teil des Einkommensausfalls ausgleichen — es muss aber zurückgezahlt werden.

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Familienpflegezeit (§2 FPfZG): Bis zu 24 Monate Teilzeit

Die Familienpflegezeit ist das längere Instrument: bis zu 24 Monate, aber mit mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Der Arbeitgeber muss zustimmen und hat bei 26+ Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch.

AspektRegelung
Ankündigungsfrist8 Wochen schriftliche Ankündigung
Mindestarbeitszeit15 Stunden/Woche
Anspruch gegenArbeitgeber ab 26 Beschäftigten
VergütungAnteilig nach geleisteten Stunden
DarlehenZinsloses Bundesfamiliendarlehen beantragbar
KündigungsschutzJa — ab Ankündigung bis 8 Wochen nach Ende
Zinsloses Darlehen — wie beantragen?

Das Bundesfamiliendarlehen wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt. Es gleicht die Hälfte des Einkommensausfalls aus und wird nach Rückkehr in die Vollzeitarbeit in kleinen Raten zurückgezahlt. Infos unter: www.bafza.de

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Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber die Pflegezeit bezahlen?

Nein. Weder bei der Pflegezeit (§3 PflegeZG) noch bei der Familienpflegezeit (§2 FPfZG) ist der Arbeitgeber gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Es gibt jedoch das zinslose Bundesfamiliendarlehen und – bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung – das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse (90 % des Nettolohns für bis zu 10 Tage).

Wie lange kann ich insgesamt für Pflege freigestellt werden?

Die Gesamtdauer von Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen ist auf 24 Monate je pflegebedürftiger Person begrenzt. Hinzu kommen maximal 10 Arbeitstage für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (mit Pflegeunterstützungsgeld).

Gilt Pflegezeit auch in kleinen Betrieben?

Die Pflegezeit (6 Monate) gilt für Betriebe ab 16 Beschäftigten, die Familienpflegezeit ab 26 Beschäftigten. In kleineren Betrieben kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung (10 Tage) gilt jedoch für alle Betriebsgrößen.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung während der Pflegezeit?

Gesetzlich Versicherte können sich während der unbezahlten Pflegezeit entweder freiwillig weiterversichern oder über ein Familienmitglied beitragsfrei mitversichern lassen. Privat Versicherte tragen ihre Beiträge selbst weiter. Das BAFzA-Darlehen kann auch zur Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge genutzt werden.

Kann mein Arbeitgeber mich während der Pflegezeit kündigen?

Nein — es besteht gesetzlicher Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich.

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