Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: Oktober 2026 | Aktualisiert: 2026-10-13
Die Pflegereform 2026 bringt für Familien konkrete Verbesserungen: Pflegegelder steigen um rund 4,5 %, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in Pflegeheimen wird gestaffelt begrenzt, und ambulante Leistungen wie Sachleistungsbeträge werden angehoben. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt oder professionelle Betreuung organisiert, sollte die neuen Zahlen kennen — denn ab Januar 2026 gelten verbindliche Höchstbeträge, von denen Familien aktiv profitieren können.
- Pflegegeld-Erhöhung: +4,5 % ab 1. Januar 2026
- Sachleistungsbeträge ambulant: ebenfalls +4,5 %
- Entlastungsbetrag: weiterhin 125 € / Monat
- Pflegebeitragssatz ab 1. Juli 2026: 3,6 % (Kinderlose: 4,2 %)
- Eigenanteil in Pflegeheimen: neues Staffelmodell nach Verweildauer
- Rentenversicherung für pflegende Angehörige: bleibt bestehen
Pflegegeld 2026: Was genau steigt und wie hoch sind die neuen Beträge?
Das Pflegegeld ist die monatliche Geldleistung, die pflegebedürftige Menschen von der Pflegekasse erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen betreut werden. Es wird nicht für die professionelle Pflege gezahlt, sondern als Anerkennung an die pflegende Person weitergereicht. Mit der Reform 2026 steigen diese Beträge erstmals seit der letzten Anpassung 2024 wieder — und zwar um 4,5 %.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Pflegegeld 2026 | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — (kein Pflegegeld) | — (kein Pflegegeld) | — |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € | +15 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € | +26 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € | +35 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € | +43 € |
Das Pflegegeld ist steuerfrei und anrechnungsfrei auf Sozialleistungen. Familien, die einen Angehörigen zuhause mit Unterstützung einer 24h-Betreuungskraft versorgen, können das Pflegegeld als Beitrag zur Vergütung einsetzen. In Kombination mit dem Sachleistungsbetrag und dem Entlastungsbetrag entstehen so reale Finanzierungsmodelle, die die monatliche Eigenbelastung deutlich senken. Unser Team berät Sie gerne, welche Kombination für Ihre Situation optimal ist.
Sachleistungsbeträge ambulant: Mehr Spielraum für professionelle Pflege
Wer einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24h-Agentur beauftragt, kann statt des Pflegegeldes die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und sind deutlich höher als das Pflegegeld — weil sie professionelle Arbeit vergüten. Auch die Sachleistungsbeträge wurden mit der Pflegereform 2026 um 4,5 % angehoben.
| Pflegegrad | Sachleistung 2025 | Sachleistung 2026 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1 432 € | 1 497 € |
| Pflegegrad 4 | 1 778 € | 1 858 € |
| Pflegegrad 5 | 2 200 € | 2 299 € |
Wichtig: Beim sogenannten Kombinationsleistungsmodell können Familien einen Teil als Sachleistung und den restlichen Anteil anteilig als Pflegegeld erhalten. Wenn zum Beispiel 50 % der Sachleistung genutzt werden, gibt es noch 50 % des Pflegegeldes als Geldleistung. Diese Flexibilität ist besonders für Familien attraktiv, die eine 24h-Betreuungskraft im Entsendeverfahren aus der EU beschäftigen.
Eigenanteil in Pflegeheimen: Das neue Staffelmodell 2026
Für Familien, die über eine stationäre Unterbringung nachdenken, bringt die Reform 2026 eine wichtige Änderung beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Bisher zahlten Heimbewohner ab dem zweiten Jahr einen reduzierten Eigenanteil — das neue Modell streckt die Entlastung auf vier Jahre. Die Pflegekasse übernimmt dabei einen wachsenden Prozentsatz des pflegebedingten Kostenanteils, je länger jemand im Heim lebt.
| Verweildauer im Heim | Eigenanteil (pflegebedingt) | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|---|
| Bis 12 Monate | 100 % (voller EEE) | 15 % Zuschuss |
| 13–24 Monate | 70 % des EEE | 30 % Zuschuss |
| 25–36 Monate | 50 % des EEE | 50 % Zuschuss |
| Ab 37 Monate | 25 % des EEE | 75 % Zuschuss |
Was bedeutet die Reform für pflegende Angehörige und die häusliche Pflege?
Pflegende Angehörige, die mindestens einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 Tage) pflegen, erhalten weiterhin Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse. Diese Regelung bleibt durch die Reform 2026 erhalten und wurde leicht zugunsten der Pflegenden angepasst: Die gemeldeten Beiträge steigen mit den neuen Pflegegeldsätzen proportional mit.
Für die häusliche 24h-Betreuung über das EU-Entsendeverfahren — wie wir sie bei Lumira anbieten — ergeben sich durch die Reform folgende Vorteile: Höhere Pflegegelder können als Beitrag zur Betreuungspauschale verwendet werden. Höhere Sachleistungsbeträge ermöglichen mehr Spielraum bei der Abrechnung über ambulante Pflegedienste. Der Entlastungsbetrag bleibt flexibel nutzbar für ergänzende Leistungen.
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FAQ — Pflegereform 2026
Was ändert sich durch die Pflegereform 2026?
Die Pflegereform 2026 erhöht die Pflegegelder um rund 4,5 %, passt die Sachleistungsbeträge an und führt ein gestaffeltes Eigenanteilmodell in stationären Einrichtungen ein. Ambulante Leistungen wie der Entlastungsbetrag bleiben bei 125 € monatlich, sollen aber künftig flexibler verwendbar sein.
Wie hoch ist das Pflegegeld nach der Reform 2026?
Ab 2026 beträgt das Pflegegeld: Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund 4,5 % gegenüber 2025.
Was ändert sich beim Eigenanteil in Pflegeheimen 2026?
Der pflegebedingte Eigenanteil wird nach Verweildauer gestaffelt entlastet: Im ersten Jahr 15 % Zuschuss durch die Pflegekasse, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 %, ab dem vierten Jahr 75 % Zuschuss. Bewohner zahlen damit mit der Zeit deutlich weniger selbst.
Profitiert die 24h-Pflege zu Hause von der Reform?
Ja. Höhere Pflegegelder und Sachleistungsbeträge kommen auch der ambulanten 24h-Betreuung zugute. Familien können das Pflegegeld weiterhin als Beitrag zur Vergütung der Betreuungskraft einsetzen. Zusätzlich bleibt der Entlastungsbetrag von 125 € für anerkannte Angebote nutzbar.
Steigen die Pflegebeiträge durch die Reform?
Ja. Der Pflegebeitragssatz wurde zum 1. Juli 2026 auf 3,6 % angehoben (Kinderlose: 4,2 %), um die höheren Leistungsausgaben zu finanzieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen den Beitrag je hälftig.
Was bedeutet die Reform für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige profitieren von höheren Pflegegeldern und einer weiterhin gesicherten Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt weiterhin Beiträge für Personen, die mindestens einen Pflegegrad-2-Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen. Diese Beiträge steigen mit den neuen Pflegegeldsätzen mit.

