Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Januar 2027
Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufe – mit 1.995 € Pflegegeld im Monat und einem erheblichen Betreuungsbedarf. Viele Familien fragen sich: Ist 24h-Pflege zu Hause dann noch realistisch? Die ehrliche Antwort lautet: oft ja – aber nicht immer und nicht ohne klare Grenzen zu kennen.
- Pflegegeld PG 5 (2027): 1.995 €/Monat + 125 € Entlastungsbetrag
- Eigenanteil bei 24h-Pflege: ca. 800–1.200 €/Monat (nach Förderabzug)
- 24h zu Hause möglich bei: angepasster Wohnung, stabilem Gesundheitszustand, gutem Pflegeteam
- Pflegeheim oft notwendig bei: intensivmedizinischem Bedarf, Fremdgefährdung, fehlender Barrierefreiheit
- Kombination mit ambulantem Pflegedienst meist empfehlenswert
Pflegegrad 5: Was bedeutet das für den Alltag?
Pflegegrad 5 bescheinigt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung bei nahezu allen Alltagsaktivitäten.
- Vollständige Abhängigkeit bei Körperpflege, Essen, Trinken und Mobilität
- Häufig fortgeschrittene Demenz, Schlaganfall-Folgen oder schwere neurologische Erkrankungen
- Erhöhter nächtlicher Betreuungsbedarf (Umlagerung, Orientierungshilfe)
- Regelmäßiger medizinischer Pflegebedarf (Wunden, Katheter, ggf. Trachealkanüle)
Wann ist 24h-Pflege zu Hause bei PG 5 möglich?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von drei Faktoren ab: Wohnsituation, gesundheitlicher Stabilität und Qualität des Betreuungsteams.
| Faktor | Günstig für häusliche Pflege | Eher für Pflegeheim sprechen |
|---|---|---|
| Wohnung | Barrierefrei oder umbaubar, Zimmer für Pflegekraft vorhanden | Enge Verhältnisse, kein Umbau möglich |
| Medizinischer Bedarf | Stabile Grunderkrankung, ambulant versorgbar | Beatmungspflicht, häufige Notfälle, intensivpflichtig |
| Demenz | Leicht bis mittelgradig, kein Weglaufdrang | Schwere Demenz mit Fremd- oder Eigengefährdung |
| Familie | Angehörige als Ansprechpartner vor Ort | Keine Unterstützung, vollständige Isolation |
| Finanzierung | PG 5 + Eigenanteil 800–1.200 € tragbar | Sozialhilfe notwendig, Pflegeheimzuzahlung geringer |
Kosten und Förderungen bei Pflegegrad 5
Die Fördersituation bei Pflegegrad 5 ist die beste aller Pflegegrade: Das monatliche Pflegegeld von 1.995 € deckt einen erheblichen Teil der 24h-Betreuungskosten.
| Leistung | Betrag 2027 | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegeld PG 5 | 1.995 €/Monat | Direktzahlung an Pflegebedürftigen |
| Entlastungsbetrag | 125 €/Monat | Für anerkannte Betreuungsdienste |
| Verhinderungspflege | bis 1.612 €/Jahr | Bei Ausfall der Pflegeperson |
| Kurzzeitpflege | bis 1.774 €/Jahr | Stationäre Überbrückung |
| Wohnraumanpassung | bis 4.000 € | Einmalige Förderung pro Maßnahme |
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Das Kombinationsmodell: Betreuungskraft + ambulanter Pflegedienst
Für Menschen mit Pflegegrad 5 empfiehlt sich in der Regel eine Kombination aus einer 24h-Betreuungskraft und einem ambulanten Pflegedienst. Diese Aufteilung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch förderfähig.
- 24h-Betreuungskraft: Körperpflege (Grundpflege), Hauswirtschaft, Mahlzeiten, Beschäftigung, Nachtbereitschaft, Begleitung
- Ambulanter Pflegedienst (2–3x/Woche): Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Katheterpflege, Fachbeurteilung
- Hausarzt: Regelmäßige Visite, Rezepte, Überweisung bei Verschlechterung
Häufige Fragen
Kann jemand mit Pflegegrad 5 dauerhaft zu Hause leben?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich und wird von betroffenen Familien als deutlich lebenswerter empfunden. Voraussetzung ist ein gut organisiertes Pflegeteam, regelmäßige ärztliche Begleitung und eine an den Pflegebedarf angepasste Wohnsituation.
Wie viele Stunden täglich braucht eine Person mit PG 5?
Der tatsächliche Pflegeaufwand liegt bei PG 5 nach dem Begutachtungsinstrument des MDK bei durchschnittlich 6–8 Stunden täglicher Betreuungszeit plus Nachtbereitschaft. Eine 24h-Betreuungskraft deckt diesen Bedarf ab.
Was passiert, wenn sich der Zustand verschlechtert?
Bei einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung (z. B. Beatmungsbedarf) ist ein Wechsel in eine Pflegeeinrichtung oder ein spezialisiertes Pflegeheim notwendig. Lumira begleitet den Übergang und hilft bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, das sogenannte Kombinationsleistungsmodell (§ 38 SGB XI) erlaubt es, teilweise Sachleistungen (für den ambulanten Pflegedienst) und anteilig Pflegegeld zu beziehen. Der Pflegegeldbetrag wird dann anteilig entsprechend dem Sachleistungsanteil gekürzt.
Wer hilft bei der Entscheidung: zu Hause oder Pflegeheim?
Kostenlose Beratung bieten die Pflegestützpunkte Ihrer Gemeinde sowie Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Lumira begleitet Sie kostenlos durch den Entscheidungsprozess und gibt eine ehrliche Einschätzung.
Pflegegrad 5 – wir helfen beim Entscheid
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