Lumira Pflege
Pflege & Betreuung2027-01-10·Maria Hoffmann

Pflegegrad 5 und 24-Stunden-Pflege: Was ist zu Hause möglich?

Pflegegrad 5 und 24h-Pflege zu Hause: 1.995 €/Monat Pflegegeld + Entlastungsbetrag. Wann reicht es, wann braucht man ein Pflegeheim? Ehrliche Einschätzung.

Pflegegrad 5 und 24-Stunden-Pflege: Was ist zu Hause möglich?

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Januar 2027

Pflegegrad 5 ist die höchste Pflegestufe – mit 1.995 € Pflegegeld im Monat und einem erheblichen Betreuungsbedarf. Viele Familien fragen sich: Ist 24h-Pflege zu Hause dann noch realistisch? Die ehrliche Antwort lautet: oft ja – aber nicht immer und nicht ohne klare Grenzen zu kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Pflegegeld PG 5 (2027): 1.995 €/Monat + 125 € Entlastungsbetrag
  • Eigenanteil bei 24h-Pflege: ca. 800–1.200 €/Monat (nach Förderabzug)
  • 24h zu Hause möglich bei: angepasster Wohnung, stabilem Gesundheitszustand, gutem Pflegeteam
  • Pflegeheim oft notwendig bei: intensivmedizinischem Bedarf, Fremdgefährdung, fehlender Barrierefreiheit
  • Kombination mit ambulantem Pflegedienst meist empfehlenswert

Pflegegrad 5: Was bedeutet das für den Alltag?

Pflegegrad 5 bescheinigt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung bei nahezu allen Alltagsaktivitäten.

Typische Merkmale bei Pflegegrad 5:
  • Vollständige Abhängigkeit bei Körperpflege, Essen, Trinken und Mobilität
  • Häufig fortgeschrittene Demenz, Schlaganfall-Folgen oder schwere neurologische Erkrankungen
  • Erhöhter nächtlicher Betreuungsbedarf (Umlagerung, Orientierungshilfe)
  • Regelmäßiger medizinischer Pflegebedarf (Wunden, Katheter, ggf. Trachealkanüle)

Wann ist 24h-Pflege zu Hause bei PG 5 möglich?

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von drei Faktoren ab: Wohnsituation, gesundheitlicher Stabilität und Qualität des Betreuungsteams.

Faktor Günstig für häusliche Pflege Eher für Pflegeheim sprechen
Wohnung Barrierefrei oder umbaubar, Zimmer für Pflegekraft vorhanden Enge Verhältnisse, kein Umbau möglich
Medizinischer Bedarf Stabile Grunderkrankung, ambulant versorgbar Beatmungspflicht, häufige Notfälle, intensivpflichtig
Demenz Leicht bis mittelgradig, kein Weglaufdrang Schwere Demenz mit Fremd- oder Eigengefährdung
Familie Angehörige als Ansprechpartner vor Ort Keine Unterstützung, vollständige Isolation
Finanzierung PG 5 + Eigenanteil 800–1.200 € tragbar Sozialhilfe notwendig, Pflegeheimzuzahlung geringer
Realistische Einschätzung: Viele Menschen mit Pflegegrad 5 werden erfolgreich zu Hause betreut – besonders wenn eine qualifizierte 24h-Betreuungskraft mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert wird (sog. Kombinationsmodell).

Kosten und Förderungen bei Pflegegrad 5

Die Fördersituation bei Pflegegrad 5 ist die beste aller Pflegegrade: Das monatliche Pflegegeld von 1.995 € deckt einen erheblichen Teil der 24h-Betreuungskosten.

Leistung Betrag 2027 Hinweis
Pflegegeld PG 5 1.995 €/Monat Direktzahlung an Pflegebedürftigen
Entlastungsbetrag 125 €/Monat Für anerkannte Betreuungsdienste
Verhinderungspflege bis 1.612 €/Jahr Bei Ausfall der Pflegeperson
Kurzzeitpflege bis 1.774 €/Jahr Stationäre Überbrückung
Wohnraumanpassung bis 4.000 € Einmalige Förderung pro Maßnahme
Rechenbeispiel PG 5: Gesamtkosten 3.000 €/Monat − Pflegegeld 1.995 € − Entlastungsbetrag 125 € = Eigenanteil ca. 880 €/Monat. Das ist deutlich günstiger als ein Pflegeheim (Eigenanteil oft 3.500+ €).
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Das Kombinationsmodell: Betreuungskraft + ambulanter Pflegedienst

Für Menschen mit Pflegegrad 5 empfiehlt sich in der Regel eine Kombination aus einer 24h-Betreuungskraft und einem ambulanten Pflegedienst. Diese Aufteilung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch förderfähig.

Aufgabenverteilung im Kombinationsmodell:
  • 24h-Betreuungskraft: Körperpflege (Grundpflege), Hauswirtschaft, Mahlzeiten, Beschäftigung, Nachtbereitschaft, Begleitung
  • Ambulanter Pflegedienst (2–3x/Woche): Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Katheterpflege, Fachbeurteilung
  • Hausarzt: Regelmäßige Visite, Rezepte, Überweisung bei Verschlechterung

Häufige Fragen

Kann jemand mit Pflegegrad 5 dauerhaft zu Hause leben?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich und wird von betroffenen Familien als deutlich lebenswerter empfunden. Voraussetzung ist ein gut organisiertes Pflegeteam, regelmäßige ärztliche Begleitung und eine an den Pflegebedarf angepasste Wohnsituation.

Wie viele Stunden täglich braucht eine Person mit PG 5?

Der tatsächliche Pflegeaufwand liegt bei PG 5 nach dem Begutachtungsinstrument des MDK bei durchschnittlich 6–8 Stunden täglicher Betreuungszeit plus Nachtbereitschaft. Eine 24h-Betreuungskraft deckt diesen Bedarf ab.

Was passiert, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Bei einer erheblichen gesundheitlichen Verschlechterung (z. B. Beatmungsbedarf) ist ein Wechsel in eine Pflegeeinrichtung oder ein spezialisiertes Pflegeheim notwendig. Lumira begleitet den Übergang und hilft bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?

Ja, das sogenannte Kombinationsleistungsmodell (§ 38 SGB XI) erlaubt es, teilweise Sachleistungen (für den ambulanten Pflegedienst) und anteilig Pflegegeld zu beziehen. Der Pflegegeldbetrag wird dann anteilig entsprechend dem Sachleistungsanteil gekürzt.

Wer hilft bei der Entscheidung: zu Hause oder Pflegeheim?

Kostenlose Beratung bieten die Pflegestützpunkte Ihrer Gemeinde sowie Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Lumira begleitet Sie kostenlos durch den Entscheidungsprozess und gibt eine ehrliche Einschätzung.

Pflegegrad 5 – wir helfen beim Entscheid

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Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

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