Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira · Stand: 27. Oktober 2026 · Aktualisiert: 2026-10-27
Pflegegrad 3 kennzeichnet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und berechtigt zu umfangreichen Pflegeleistungen. Mit 573 Euro Pflegegeld monatlich, Pflegesachleistungen bis 1.539 Euro sowie zusätzlichen Entlastungsangeboten können Sie eine hochwertige häusliche Versorgung organisieren. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen alle Leistungen, Voraussetzungen und praktischen Kombinationsmöglichkeiten im Detail.
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, die in ihrer Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt sind. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ergibt dabei zwischen 47,5 und unter 70 Punkten. Betroffene benötigen in der Regel mehrmals täglich Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Mobilität und im Haushalt.
Typische Situationen für Pflegegrad 3 sind:
- Fortgeschrittene Demenz mit deutlichen Orientierungsproblemen
- Schwere körperliche Einschränkungen nach Schlaganfall
- Parkinson-Erkrankung mit erheblichen Bewegungseinschränkungen
- Multiple Sklerose mit zunehmender Pflegebedürftigkeit
- Schwere chronische Erkrankungen mit Mehrfachbeeinträchtigungen
Die Einstufung in Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zwar noch nicht zwingend erforderlich ist, aber bereits eine intensive tägliche Betreuung notwendig wird.
Voraussetzungen und Beantragung von Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert. Der Antragsprozess umfasst folgende Schritte:
- Antrag stellen: Ein formloses Schreiben oder Anruf bei der Pflegekasse genügt. Sie können auch online einen Antrag stellen.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) vereinbart einen Termin für eine Begutachtung im häuslichen Umfeld.
- Gutachten: Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und vergibt Punkte.
- Bescheid: Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich den bewilligten Pflegegrad mit.
- Widerspruch: Falls der Bescheid nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Begutachtung berücksichtigt Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Das monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 573 Euro. Dieser Betrag wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen die Versorgung übernehmen. Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung und muss nicht gegenüber der Pflegekasse abgerechnet werden.
Alternativ können Sie Pflegesachleistungen in Höhe von 1.539 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Diese werden direkt mit ambulanten Pflegediensten abgerechnet und decken professionelle Pflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung ab.
| Pflegegrad | Pflegegeld (monatlich) | Pflegesachleistung (monatlich) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 332 € | 761 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 1.539 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 1.927 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 2.418 € |
Kombinationsleistung: Flexibel zwischen Geld und Sachleistung
Eine besonders praktische Option ist die Kombinationsleistung. Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig nutzen. Die Berechnung erfolgt nach folgendem Prinzip:
Rechenbeispiel: Wenn Sie 40 Prozent der Pflegesachleistungen (615,60 Euro) durch einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen, verbleiben 60 Prozent des Pflegegeldes. Sie erhalten dann noch 343,80 Euro Pflegegeld ausgezahlt.
Die Formel lautet: Pflegegeld = (100% - genutzter Prozentsatz Sachleistung) × voller Pflegegeld-Betrag
Diese Kombination ermöglicht es vielen Familien, professionelle Unterstützung punktuell hinzuzuziehen – etwa für die morgendliche Körperpflege oder medizinische Behandlungspflege – während Angehörige die übrige Versorgung übernehmen. Die Kombinationsleistung können Sie monatlich anpassen, indem Sie Ihre Pflegekasse informieren.
Zusätzliche Leistungen und Entlastungsangebote bei Pflegegrad 3
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag. Dieser zweckgebundene Betrag kann für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden:
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz
- Alltagsbegleiter und Haushaltshilfen
- Tages- und Nachtpflege (zusätzlich zu anderen Leistungen)
- Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern mit anerkannten Dienstleistern abgerechnet. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden. Sie müssen die Leistungen zunächst selbst bezahlen und reichen dann die Rechnungen bei der Pflegekasse zur Erstattung ein.
Verhinderungspflege: Bis zu 2.418 Euro jährlich
Wenn pflegende Angehörige ausfallen – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Bei Pflegegrad 3 stehen jährlich 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege zur Verfügung.
Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem nicht genutzten Budget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege umgewidmet werden, sodass insgesamt bis zu 2.418 Euro jährlich verfügbar sind. Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen am Stück genutzt werden.
Wichtig: Die Verhinderungspflege kann durch professionelle Pflegedienste, aber auch durch Privatpersonen (außer nahe Angehörige bis zum zweiten Grad) erbracht werden. Bei nahen Angehörigen ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Fahrt- und Verdienstausfallkosten.
Praxis-Tipp vom Lumira-Team: Viele Familien nutzen die Verhinderungspflege, um eine 24-Stunden-Betreuungskraft stundenweise zu entlasten oder um Urlaube zu finanzieren. Die Kombination aus Pflegegeld und Verhinderungspflege macht die Finanzierung einer dauerhaften Betreuung deutlich einfacher.
Kurzzeitpflege: Bis zu 2.580 Euro jährlich
Für vorübergehende vollstationäre Pflege – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger – stehen 1.774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr zur Verfügung. Auch hier ist eine Aufstockung durch nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege möglich (bis zu 806 Euro zusätzlich), sodass insgesamt bis zu 2.580 Euro verfügbar sind.
Die Kurzzeitpflege wird in speziellen Pflegeeinrichtungen erbracht. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro monatlich
Pflegebedürftige mit häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
Diese Hilfsmittel können Sie über Sanitätshäuser oder spezialisierte Versandapotheken beziehen. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie keine Vorleistung erbringen müssen.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Für bauliche Veränderungen, die das häusliche Umfeld an die Pflegesituation anpassen, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören:
- Einbau einer bodengleichen Dusche
- Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzung
- Installation von Treppenliften
- Anbringung von Haltegriffen und Handläufen
- Anpassung der Küche oder des Badezimmers
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen.
24-Stunden-Betreuung bei Pflegegrad 3 finanzieren
Viele Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen im Pflegegrad 3 entscheiden sich für eine 24-Stunden-Betreuung durch eine Betreuungskraft aus Osteuropa. Diese Lösung ermöglicht es, dass der Betroffene in der vertrauten häuslichen Umgebung bleiben kann, während gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung und Betreuung sichergestellt ist.
Kostenbeispiel und Finanzierung
Eine 24-Stunden-Betreuung über das EU-Entsendemodell kostet bei Lumira zwischen 2.699 und 3.500 Euro monatlich, abhängig von den Deutschkenntnissen, der Erfahrung der Betreuungskraft und dem Betreuungsaufwand. Diese Kosten beinhalten das Gehalt der Betreuungskraft, Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten und die Vermittlung.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 3 im Jahr 2027?
Bei Pflegegrad 3 erhalten

