Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: November 2026 | Aktualisiert: 2026-11-17
Das Pflegegeld wurde 2024 und 2025 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) schrittweise erhöht — 2026 gelten die Beträge: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 728 €, Pflegegrad 4 = 984 €, Pflegegrad 5 = 1.010 € monatlich. Das sind spürbare Verbesserungen gegenüber 2022, als die Beträge seit Jahren unverändert geblieben waren. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Pflegegeld-Beträge entwickelt haben, was für die nächsten Jahre geplant ist und wie Familien das Pflegegeld optimal mit anderen Leistungen kombinieren.
Was ist Pflegegeld — und wer bekommt es?
Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der gesetzlichen Pflegekasse. Es wird an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt, die zu Hause gepflegt werden und die Pflege selbst organisieren — in der Regel durch Angehörige oder eine privat finanzierte Betreuungskraft. Im Gegensatz zur Pflegesachleistung (die direkt an ambulante Pflegedienste fließt) ist das Pflegegeld frei verwendbar.
Entscheidend: Pflegegeld gibt es nicht bei stationärer Pflege (Pflegeheim). Auch wer vollständig ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, verliert den Pflegegeldanspruch. Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt jedoch eine anteilige Nutzung beider Leistungen gleichzeitig.
Eine wichtige Pflicht bei Bezug von Pflegegeld: Ab PG 2 muss der Pflegebedürftige regelmäßig Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen — bei PG 2 und 3 halbjährlich, ab PG 4 vierteljährlich. Diese Besuche sind kostenlos und dienen der Qualitätssicherung. Wer sie versäumt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes.
Entwicklung der Pflegegeld-Beträge: 2019 bis 2026
Die Pflegegeld-Beträge blieben von 2017 bis 2023 völlig unverändert — trotz steigender Lebenshaltungskosten und Inflation. Erst das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), das im Mai 2023 in Kraft trat, brachte die lang geforderten Erhöhungen: Ab Juli 2023 stiegen die Beträge um rund 5 %. Im Januar 2024 folgte eine weitere Anhebung von 5 %. Für 2025 und 2026 wurden im PUEG weitere Anpassungen festgelegt.
| Pflegegrad | 2022 (vor PUEG) | Juli 2023 | Januar 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 1 | — € | — € | — € | — € | — € |
| PG 2 | 316 € | 332 € | 347 € | 347 € | 347 € |
| PG 3 | 545 € | 573 € | 599 € | 663 € | 728 € |
| PG 4 | 728 € | 765 € | 800 € | 892 € | 984 € |
| PG 5 | 901 € | 947 € | 990 € | 1.000 € | 1.010 € |
Insgesamt bedeutet das für PG 4: Ein Anstieg von 728 € (2022) auf 984 € (2026) — das entspricht einem Plus von 35 % in vier Jahren. Deutlich mehr als die Inflation, aber erst nach jahrelangem politischen Druck.
Pflegegeld optimal nutzen — die besten Strategien für Familien
Pflegegeld ist eine zweckfreie Geldleistung — die Familie entscheidet, wofür es eingesetzt wird. In der Praxis nutzen die meisten Familien es für eine der folgenden Strategien:
Strategie 1 — Beitrag zur 24h-Betreuungskraft: Das Pflegegeld wird direkt zur Finanzierung der Agenturkosten eingesetzt. Bei PG 4 deckt das 984 € von typischen 2.900–3.100 € Agenturpreis ab — ein erheblicher Anteil. Kombiniert mit dem Entlastungsbetrag (131 €) und dem § 35a Steuerbonus (bis 333 €) sinkt der Eigenanteil auf rund 1.500–1.700 €/Monat.
Strategie 2 — Honorar für pflegende Angehörige: Wer einen Angehörigen selbst pflegt, kann das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung weitergeben. Das ist steuerlich nicht als Einkommen zu versteuern, solange bestimmte Grenzen eingehalten werden. Ein Steuerberater klärt die Details.
Strategie 3 — Kombinationsleistung nutzen: Pflegegeld und ambulante Sachleistungen werden kombiniert. Nimmt die Familie 40 % der Sachleistungen in Anspruch, erhält sie noch 60 % des Pflegegeldes. So lassen sich Pflegedienst und Betreuungskraft flexibel kombinieren.
Monatliche Agenturkosten (Lumira, PG 4): 3.100 €
− Pflegegeld PG 4: 984 €
− Entlastungsbetrag: 131 €
− § 35a Steuerbonus: 333 €
= Eigenanteil: ca. 1.652 €/Monat
Was kommt nach 2026? — Ausblick auf die Pflegefinanzierung
Die Debatte über eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Deutschland ist politisch intensiv. Das aktuelle System — Pflegegeld und Sachleistungen als feste Beträge ohne automatische Dynamisierung — stößt an seine Grenzen: Die Eigenanteile steigen, während die Leistungen hinterherhinken.
Diskutiert werden: eine vollständige oder teilweise Dynamisierung des Pflegegeldes (automatische Anpassung an Löhne oder Inflation), eine Bürgerversicherung für Pflege, höhere Beitragssätze zur Pflegeversicherung sowie ein stärkerer steuerlicher Ausgleich für Familien. Wann und in welcher Form diese Reformen kommen, ist offen — der politische Druck wächst jedoch.
Berechnen Sie Ihren persönlichen Eigenanteil für die 24h-Pflege mit unserem kostenlosen Online-Rechner — in zwei Minuten.
Eigenanteil berechnen →Pflegegeld optimal nutzen — wir zeigen Ihnen wie
In unserer kostenlosen Beratung erklären wir, wie Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerbonus kombinieren — und welche 24h-Betreuungslösung zu Ihrer Situation passt.
Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb 24h · Mo-Fr 8-16 Uhr
FAQ – Pflegegeld Beträge 2025 und 2026
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt 2026: Pflegegrad 2 = 347 €/Monat, Pflegegrad 3 = 728 €/Monat, Pflegegrad 4 = 984 €/Monat, Pflegegrad 5 = 1.010 €/Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge wurden durch das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) stufenweise erhöht.
Wann und wie oft wird Pflegegeld erhöht?
Pflegegeld wird nicht automatisch erhöht. Anpassungen erfolgen durch Gesetzesänderungen. Das PUEG von 2023 legte Erhöhungen für 2023, 2024, 2025 und 2026 fest. Eine automatische Dynamisierung (jährliche Anpassung an Löhne oder Inflation) ist politisch diskutiert, aber noch nicht beschlossen.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Pflegegeld muss nicht separat beantragt werden. Es wird automatisch gewährt, wenn ein Pflegegrad (ab PG 2) festgestellt wird. Der Antrag auf Pflegegrad wird formlos bei der Pflegekasse gestellt — per Telefon oder schriftlich. Nach dem MD-Gutachten und der Einstufung wird das Pflegegeld rückwirkend ab Antragsdatum ausgezahlt.
Darf man Pflegegeld frei verwenden?
Ja. Pflegegeld ist eine zweckfreie Geldleistung. Es kann für Agenturkosten einer 24h-Betreuungskraft, als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige oder für andere Pflegekosten verwendet werden. Einzige Bedingung: Der Pflegebedürftige muss regelmäßige Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt man zum Beispiel 50 % der Sachleistungen bei einem ambulanten Pflegedienst, erhält man noch 50 % des Pflegegeldes. Das Verhältnis ist flexibel. Die Pflegekasse muss über die Kombination informiert werden.
Wird Pflegegeld auf die Einkommensteuer angerechnet?
In der Regel nein. Pflegegeld ist für den pflegebedürftigen Menschen steuerfrei. Wenn es an pflegende Angehörige weitergegeben wird, sollte ein Steuerberater prüfen, ob und in welchem Umfang es Auswirkungen auf die Steuerlast des Angehörigen hat — das hängt vom Einzelfall ab.

