Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: August 2026 | Aktualisiert: 2026-08-04
Pflegegeld beantragen ist in Deutschland einfacher als viele Familien denken — entscheidend ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn Leistungen werden erst ab dem Antragsmonat gezahlt. 2026 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zwischen 347 und 990 Euro monatlich, die sie frei einsetzen dürfen — zum Beispiel zur Mitfinanzierung einer 24h-Betreuungskraft. Wer den Antrag verschleppt, verliert bares Geld. Dieser Ratgeber erklärt den vollständigen Ablauf Schritt für Schritt, nennt aktuelle Beträge und zeigt die häufigsten Fehler, die Familien bei der Antragstellung machen.
- Pflegegrad 1: 0 € Pflegegeld (nur Entlastungsbetrag 125 €/Monat)
- Pflegegrad 2: 347 € / Monat
- Pflegegrad 3: 599 € / Monat
- Pflegegrad 4: 800 € / Monat
- Pflegegrad 5: 990 € / Monat
- Antrag: formlos per Telefon oder schriftlich bei der Pflegekasse
- Bearbeitung: max. 25 Arbeitstage (bei Begutachtungspflicht)
- Zahlung: rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung
Warum Pflegegeld so wertvoll ist — und was viele nicht wissen
Pflegegeld ist eine der wenigen Sozialleistungen, die ohne Zweckbindung ausgezahlt werden. Das heißt: Die pflegebedürftige Person — oder ihre Familie — kann frei entscheiden, wofür das Geld eingesetzt wird. Der Gesetzgeber hat diese Freiheit bewusst so gewählt, um häusliche Pflege durch Angehörige zu honorieren und zu unterstützen. Viele Familien nutzen das Pflegegeld, um die monatliche Rechnung einer 24h-Betreuungsagentur zu senken.
Ein wichtiger Unterschied, den Familien kennen sollten: Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen sich gegenseitig nicht aus — sie können anteilig kombiniert werden. Wer zu 50 % einen ambulanten Pflegedienst nutzt und zu 50 % auf Angehörigenpflege setzt, erhält die Hälfte des Pflegegeldes. Wer dagegen eine 24h-Betreuungskraft im Rahmen des EU-Entsendemodells beschäftigt — wie bei Lumira — rechnet keine Pflegesachleistungen ab und behält das volle Pflegegeld.
Ein weiterer oft übersehener Aspekt: Wer Pflegegeld bezieht und dieses an eine pflegende Privatperson weitergibt, sichert dieser Person über die Pflegekasse kostenlos Rentenversicherungsbeiträge und Unfallversicherungsschutz — ein bedeutender sozialer Vorteil für Familienmitglieder, die sich um ihre Angehörigen kümmern.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie Pflegegeld 2026
Schritt 1 — Antrag stellen: Der Antrag auf Pflegeleistungen (und damit auf Pflegegeld) wird bei der Pflegekasse gestellt, die der Krankenkasse angegliedert ist. Der Antrag kann formlos per Telefon, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Es reicht, zu sagen: „Ich beantrage Pflegeleistungen für meine Mutter." Wichtig: Das Datum des Anrufs gilt als Antragsdatum. Fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an.
Schritt 2 — Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten Medicproof, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Ein Gutachter kommt nach Hause und bewertet sechs Bereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens. Bereiten Sie sich gut vor: Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und notieren Sie alle Einschränkungen — auch die vermeintlich kleinen.
Schritt 3 — Bescheid erhalten und prüfen: Der Bescheid kommt per Post. Bei einem positiven Bescheid beginnt die Zahlung rückwirkend ab dem Antragsdatum. Bei einem ablehnenden Bescheid oder einem zu niedrig eingestuften Pflegegrad haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Laut Statistik wird etwa jeder fünfte Widerspruch erfolgreich — lassen Sie sich im Zweifel von einem Pflegestützpunkt beraten.
Aktuelle Pflegegeldbeträge 2026 im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Pflegesachleistungen | Entlastungsbetrag | Kombinationsmöglichkeit |
|---|---|---|---|---|
| PG 1 | — (kein Pflegegeld) | — | 125 €/Monat | Nur Entlastungsbetrag |
| PG 2 | 347 €/Monat | 761 €/Monat | 125 €/Monat | Ja, anteilig kombinierbar |
| PG 3 | 599 €/Monat | 1.432 €/Monat | 125 €/Monat | Ja, anteilig kombinierbar |
| PG 4 | 800 €/Monat | 1.778 €/Monat | 125 €/Monat | Ja, anteilig kombinierbar |
| PG 5 | 990 €/Monat | 2.200 €/Monat | 125 €/Monat | Ja, anteilig kombinierbar |
Pflegegeld und 24h-Pflege kombinieren — so rechnet es sich
Eine häufige Frage in unserer Beratung: „Darf ich Pflegegeld beziehen, obwohl wir eine Betreuungskraft von Lumira im Haus haben?" Die klare Antwort lautet: Ja. Betreuungskräfte im EU-Entsendemodell sind keine zugelassenen ambulanten Pflegedienste und rechnen keine Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse ab. Damit bleibt der volle Pflegegeldanspruch erhalten.
Ein konkretes Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Das Pflegegeld beträgt 599 € monatlich. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 125 €, der für qualifizierte Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Zusammen sind das bereits 724 € monatlicher Zuschuss aus der Pflegekasse. Bei Lumira-Kosten von rund 2.400–2.800 € reduziert sich der Eigenanteil der Familie damit auf 1.676–2.076 €. Hinzu kommen steuerliche Absetzbarkeit (haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, bis zu 20 % der Kosten) sowie eventuelle Verhinderungspflege-Mittel.
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Häufige Fehler beim Pflegegeld-Antrag — und wie Sie sie vermeiden
In unserer langjährigen Beratungspraxis begegnen uns immer wieder dieselben Fehler, die Familien unnötig Geld kosten oder die Einstufung verschlechtern.
Fehler 1 — Zu spät stellen: Der Antrag sollte sofort gestellt werden, sobald ein Pflegebedarf absehbar ist. Jeder verschobene Monat ist unwiederbringlich verloren.
Fehler 2 — Den Gutachtertermin unterschätzen: Viele Familien zeigen dem Gutachter einen „guten Tag". Schildern Sie stattdessen ehrlich einen schlechten Tag. Zeigen Sie, was die pflegebedürftige Person nicht mehr alleine kann. Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch vor.
Fehler 3 — Keinen Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad zu niedrig erscheint, unbedingt Widerspruch einlegen — schriftlich innerhalb von vier Wochen nach dem Bescheid. Lassen Sie sich dabei von einem Pflegestützpunkt oder Pflegeberater unterstützen. Pflegestützpunkte sind kostenlos und unabhängig.
Fehler 4 — Pflegegeld und Sachleistungen nicht kombinieren: Wer einen ambulanten Pflegedienst nur für bestimmte Leistungen nutzt, kann das Pflegegeld anteilig weiterhin erhalten. Diese Kombination wird oft nicht kommuniziert.
Pflegegeld beantragen — wir helfen Ihnen dabei
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FAQ – Pflegegeld beantragen 2026
Wie viel Pflegegeld bekommt man 2026?
Das Pflegegeld 2026 beträgt je nach Pflegegrad: PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 € monatlich. Ab PG 1 gibt es nur den Entlastungsbetrag von 125 €, kein Pflegegeld.
Wer kann Pflegegeld beantragen?
Jede pflegeversicherte Person mit Pflegegrad 2 oder höher, die überwiegend zu Hause durch Angehörige oder eine Betreuungskraft gepflegt wird. Bei einem ambulanten Pflegedienst erhält man Pflegesachleistungen statt Pflegegeld (oder eine anteilige Kombination).
Wie stelle ich den Antrag auf Pflegegeld?
Formlos telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse. Der Anruf reicht als Antragstellung. Danach wird ein Gutachtertermin vereinbart. Der Bescheid kommt innerhalb von 25 Arbeitstagen. Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Antragsdatum ausgezahlt.
Kann man Pflegegeld und 24h-Pflege gleichzeitig nutzen?
Ja. Da Betreuungskräfte im EU-Entsendemodell keine Pflegesachleistungen abrechnen, bleibt das volle Pflegegeld erhalten und kann zur Mitfinanzierung der Agenturkosten genutzt werden.
Was passiert, wenn man den Antrag zu spät stellt?
Pflegegeld wird nur ab dem Antragsdatum gezahlt, nicht rückwirkend. Jeder verschobene Monat bedeutet verlorene Leistung. Stellen Sie den Antrag daher sofort — auch telefonisch und formlos.
Wie oft muss man Pflegegeld neu beantragen?
Einmal bewilligtes Pflegegeld läuft automatisch weiter. Bei Verschlechterung des Zustands kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden, um mehr Pflegegeld zu erhalten.
Muss Pflegegeld versteuert werden?
Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Auch die Weitergabe an pflegende Angehörige ist bis zur Pflegegeldmenge steuerfrei möglich.

