Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Januar 2027
Zum 1. Januar 2027 sind die Pflegegeldbeträge planmäßig um 4,5 % gestiegen – ein wichtiger Schritt zur Entlastung pflegender Familien. Dieser Artikel fasst alle aktuellen Beträge für Pflegegrad 2 bis 5 zusammen, erklärt die Änderungen gegenüber 2026 und zeigt, wie Sie das Pflegegeld optimal mit anderen Leistungen kombinieren können.
- Pflegegeld 2027: PG 2 = 332 €, PG 3 = 573 €, PG 4 = 765 €, PG 5 = 1.995 €/Monat
- Erhöhung gegenüber 2026: +4,5 % (gesetzliche Anpassung nach SGB XI)
- Entlastungsbetrag: 125 €/Monat zusätzlich (ab PG 1)
- Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG)
- Auszahlung: monatlich, direkt an den Pflegebedürftigen
Pflegegeld 2027: Alle Beträge nach Pflegegrad
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird monatlich an Pflegebedürftige gezahlt, die die Pflege durch eigene Angehörige oder selbst organisierte Pflegekräfte sicherstellen. Die folgende Tabelle zeigt alle aktuellen Beträge für 2027.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2027 | Pflegegeld 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| PG 1 | 0 € | 0 € | — |
| PG 2 | 332 € | 318 € | +14 € (+4,4 %) |
| PG 3 | 573 € | 548 € | +25 € (+4,6 %) |
| PG 4 | 765 € | 728 € | +37 € (+5,1 %) |
| PG 5 | 1.995 € | 1.908 € | +87 € (+4,6 %) |
Entlastungsbetrag 2027: 125 € zusätzlich nutzen
Zusätzlich zum Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € zur Verfügung (§ 45b SGB XI). Er muss zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
- Anerkannte Betreuungsdienste (z. B. qualifizierte 24h-Agenturen wie Lumira)
- Tagespflege und Nachtpflege
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (je nach Bundesland unterschiedlich)
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (zugelassene Träger)
Pflegegeld + 24h-Betreuung: So kombinieren Sie optimal
Das Pflegegeld lässt sich direkt zur Mitfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuungskraft nutzen. Besonders bei Pflegegrad 4 und 5 ergibt sich ein erheblicher Kostenvorteil gegenüber einem Pflegeheim.
| Pflegegrad | 24h-Kosten/Monat | Pflegegeld + Entlastung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| PG 2 | 2.200–2.500 € | 457 € | 1.743–2.043 € |
| PG 3 | 2.400–2.700 € | 698 € | 1.702–2.002 € |
| PG 4 | 2.500–2.900 € | 890 € | 1.610–2.010 € |
| PG 5 | 2.800–3.200 € | 2.120 € | 680–1.080 € |
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Steuerbonus: Pflegekosten von der Steuer absetzen
Pflegekosten können steuerlich geltend gemacht werden – ergänzend zum steuerfreien Pflegegeld. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten:
- Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG): Pflegekosten, die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 % der Betreuungskosten (max. 4.000 €/Jahr) direkt von der Steuer abziehen – wenn die Betreuung im eigenen Haushalt stattfindet
- Behindertenpauschbetrag: Bei PG 4/5 kann ein erhöhter Pauschbetrag (z. B. 7.400 € bei GdB 100) geltend gemacht werden
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Häufige Fragen
Muss man Pflegegeld beim Finanzamt angeben?
Das Pflegegeld selbst ist steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Jedoch können Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung oder über § 35a EStG steuermindernd geltend gemacht werden.
Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?
Während eines Krankenhausaufenthalts wird das Pflegegeld in den ersten 4 Wochen weitergezahlt. Ab der 5. Woche entfällt es. Der Entlastungsbetrag ist davon nicht betroffen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig beziehen?
Ja, im Kombinationsleistungsmodell nach § 38 SGB XI. Wenn ein Teil der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird, wird das Pflegegeld anteilig gemindert – aber nicht auf null gesetzt.
Erhöht sich das Pflegegeld automatisch jedes Jahr?
Nicht jedes Jahr automatisch. Die Anpassung erfolgt nach § 30 SGB XI auf Basis der Lohnentwicklung und wird durch einen Kabinettsbeschluss umgesetzt. Für 2027 wurde eine Erhöhung von 4,5 % beschlossen.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Pflegegeld beantragen Sie bei der Pflegekasse (nicht der Krankenkasse!) Ihres Angehörigen. Nach dem Antrag kommt ein Gutachter des MDK zur Pflegegradermittlung. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–6 Wochen.
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