Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: September 2026 | Aktualisiert: 2026-09-22
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig nachweisen, dass die häusliche Pflege gesichert ist — durch den sogenannten Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er alle 6 Monate Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar alle 3 Monate. Wer den Nachweis nicht erbringt, riskiert Kürzung oder Streichung des Pflegegelds. Gleichzeitig ist der Besuch eine echte Chance: Eine erfahrene Pflegefachkraft schaut sich die Situation an, gibt Tipps und weist auf weitere Leistungen hin. Wir erklären, was beim Besuch passiert, worauf Familien achten sollten und wie man ihn organisiert.
- Rechtsgrundlage: § 37 Abs. 3 SGB XI
- Pflegegrad 2 + 3: alle 6 Monate verpflichtend
- Pflegegrad 4 + 5: alle 3 Monate verpflichtend
- Pflegegrad 1: freiwillig (kein Pflegegeld, daher keine Pflicht)
- Kosten: für Pflegegeldempfänger kostenlos
- Konsequenz bei Nichtnachweis: Pflegegeld kann um 50 % gekürzt oder ganz gestrichen werden
Was ist der Pflegeberatungsbesuch — und warum gibt es ihn?
Der Pflegeberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wurde 1995 mit Einführung der Pflegeversicherung eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet. Seine ursprüngliche Idee: Pflegegeld fließt an Angehörige, die eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgen — ohne dass die Pflegekasse direkt sieht, wie diese Versorgung aussieht. Der Beratungsbesuch soll sicherstellen, dass das Geld tatsächlich der Pflege zugute kommt und die pflegebedürftige Person nicht vernachlässigt wird.
In der Praxis ist der Besuch heute deutlich mehr als eine Kontrolle. Gut ausgebildete Pflegeberaterinnen nutzen ihn, um pflegende Angehörige zu entlasten, auf ungenutztes Förderpotenzial hinzuweisen (Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel) und die Versorgungsqualität insgesamt zu verbessern. Viele Familien, die zunächst skeptisch sind, empfinden den Besuch nachher als hilfreich.
Seit dem Pflegestärkungsgesetz III (2017) wurde die Pflicht auf alle Pflegegrade ausgedehnt, die Pflegegeld erhalten. Gleichzeitig wurden die Qualitätsanforderungen an die Beratungsdienste verschärft: Nur von der Pflegekasse zugelassene Dienste dürfen die Besuche durchführen.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Häufigkeit Beratungsbesuch | Konsequenz bei Nichtnachweis |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | freiwillig | keine |
| Pflegegrad 2 | 347 €/Monat | alle 6 Monate | Kürzung um 50 % → 173,50 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | 599 €/Monat | alle 6 Monate | Kürzung um 50 % → 299,50 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | 800 €/Monat | alle 3 Monate | Kürzung um 50 % → 400 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 €/Monat | alle 3 Monate | Kürzung um 50 % → 495 €/Monat |
Was passiert beim Besuch — und worauf wird geachtet?
Ein Pflegeberatungsbesuch dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten und findet in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt. Die Beraterin — meist eine Pflegefachkraft mit Qualifikation zur Pflegeberatung (nach § 7a SGB XI) — schaut sich die Pflegesituation an, spricht mit der pflegebedürftigen Person und den pflegenden Angehörigen.
Typische Inhalte des Besuchs: Ist die Wohnsituation sicher und pflegegerecht? Gibt es Sturzrisiken, fehlende Hilfsmittel oder gefährliche Situationen? Sind die Grundbedürfnisse gedeckt (Ernährung, Hygiene, Medikamente)? Sehen die pflegenden Angehörigen belastet aus — brauchen sie Entlastung durch Tages- oder Kurzzeitpflege? Werden alle vorhandenen Leistungsansprüche genutzt?
Das Ergebnis des Besuchs wird in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das sowohl der Familie als auch der Pflegekasse ausgehändigt wird. Das Protokoll bildet die Grundlage für die Nachweisverpflichtung und enthält auch Empfehlungen der Beraterin — diese sind nicht bindend, geben aber wichtige Hinweise.
Wie organisiert man den Beratungsbesuch?
Die Pflegekasse schickt Pflegegeldempfängern rechtzeitig einen Hinweis, dass der nächste Beratungsbesuch fällig ist. Sie müssen selbst aktiv werden und einen Termin mit einem zugelassenen Beratungsdienst vereinbaren. Die Liste zugelassener Dienste erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder beim lokalen Pflegestützpunkt.
Alternativ können auch ambulante Pflegedienste, die eine entsprechende Zulassung haben, den Beratungsbesuch durchführen. Das ist praktisch: Wenn Ihr Angehöriger bereits Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt, kann dieser Dienst auch den Beratungsbesuch übernehmen und die Abläufe sind einfacher koordiniert.
Nach dem Besuch erhalten Sie ein schriftliches Beratungsprotokoll. Dieses muss der Pflegekasse innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden — in der Regel bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres (PG 2/3) oder Quartals (PG 4/5). Viele Dienste übermitteln das Protokoll direkt digital an die Kasse — fragen Sie beim Termin danach.
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FAQ – Pflegeberatungsbesuch §37.3 SGB XI
Was ist der Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 SGB XI?
Der Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger. Dabei prüft eine qualifizierte Pflegefachkraft, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist und ob der Pflegebedürftige gut versorgt wird. Der Besuch dient der Qualitätssicherung.
Wie oft muss der Pflegeberatungsbesuch stattfinden?
Bei Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate. Bei Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate. Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig, nicht verpflichtend, da kein Pflegegeld bezogen wird.
Was wird beim Pflegeberatungsbesuch geprüft?
Die Beraterin überprüft, ob die pflegerische Versorgung sichergestellt ist, ob Hilfsmittel vorhanden und funktionstüchtig sind, ob der Pflegebedürftige keine Zeichen von Vernachlässigung zeigt und ob der Pflegegrad noch dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Es ist ein Beratungsbesuch, keine strafrechtliche Kontrolle.
Was passiert, wenn man den Pflegeberatungsbesuch verweigert?
Wer den Nachweis des Beratungsbesuchs nicht erbringt, riskiert die Kürzung oder vollständige Streichung des Pflegegelds. Die Pflegekasse kann das Pflegegeld um 50 % kürzen. Bei wiederholter Nichtvorlage kann das Pflegegeld ganz gestrichen werden.
Wer darf den Pflegeberatungsbesuch durchführen?
Den Besuch dürfen nur zugelassene Pflegeberatungsdienste oder Pflegefachkräfte mit entsprechender Zulassung durchführen. Ein Arztbesuch oder ein Besuch durch eine private Pflegeperson reicht nicht aus. Die Pflegekasse listet zugelassene Beratungsdienste auf oder vermittelt diese auf Anfrage.
Kostet der Pflegeberatungsbesuch etwas?
Nein, der Pflegeberatungsbesuch ist für Pflegegeldempfänger kostenfrei. Die Kosten trägt die Pflegekasse direkt. Der Beratungsdienst rechnet unmittelbar mit der Kasse ab — für die Familie entstehen keine Kosten.

