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Kosten & Förderungen2027-06-20·Maria Hoffmann

Pflege-Finanzierungsplan: Schritt für Schritt für Familien 2027

Wie finanzieren Familien 24h-Pflege? Pflegegeld + Entlastungsbetrag + Steuerbonus + Wohnraumanpassung: Schritt-für-Schritt-Plan für realistische Eigenanteile 2027.

Pflege-Finanzierungsplan: Schritt für Schritt für Familien 2027

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Juni 2027

24h-Pflege zu Hause kostet 2.200–3.200 € pro Monat — auf den ersten Blick viel. Doch mit dem richtigen Finanzierungsmix aus Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Steuerbonus und weiteren Leistungen lässt sich der reale Eigenanteil auf 1.300–1.800 € senken. Dieser Schritt-für-Schritt-Plan zeigt Ihnen, wie das funktioniert.

Zusammenfassung: Finanzierungsplan für 24h-Pflege
  • Schritt 1: Pflegegrad beantragen (Basis für alle Leistungen)
  • Schritt 2: Pflegegeld (316–901 €) + Entlastungsbetrag (125 €) aktivieren
  • Schritt 3: Steuerbonus § 35a EStG nutzen (bis 4.000 €/Jahr)
  • Schritt 4: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege-Budget einplanen
  • Schritt 5: Wohnraumanpassung beantragen (bis 4.000 €/Maßnahme)

Schritt 1: Pflegegrad beantragen — die Grundlage aller Leistungen

Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld. Das ist der wichtigste erste Schritt:

  1. Antrag stellen: Formloser Antrag bei der Pflegekasse (telefonisch oder schriftlich)
  2. Begutachtung: MDK oder Medicproof kommt innerhalb von 25 Arbeitstagen
  3. Bescheid: Pflegegrad wird rückwirkend ab Antragsdatum anerkannt
  4. Widerspruch: Bei zu niedrigem Pflegegrad lohnt sich Widerspruch — 30-40 % werden erfolgreich höher eingestuft
Tipp: Dokumentieren Sie vor der Begutachtung alles, was Ihr Angehöriger nicht mehr selbst kann — auch was er mit Mühe schafft. Pflegezeitaufwände werden in Minuten erfasst. Je detaillierter Ihre Aufzeichnung, desto besser die Begutachtung.

Schritt 2: Pflegegeld und Entlastungsbetrag aktivieren

Leistung PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Antragsstelle
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) 316 € 545 € 728 € 901 € Pflegekasse (automatisch)
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 125 € 125 € 125 € 125 € Pflegekasse (separat beantragen!)
Häufiger Fehler: Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) muss separat beantragt werden und verfällt, wenn er nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt wird. Viele Familien verzichten unnötigerweise auf bis zu 1.500 € jährlich.

Schritt 3: Steuerbonus § 35a EStG nutzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar — das gilt auch für 24h-Pflegekräfte, die im Haushalt tätig sind:

§ 35a EStG in der Praxis:
  • Absetzbar: 20 % der Aufwendungen, max. 4.000 €/Jahr Steuerermäßigung
  • Das entspricht bis zu 333 €/Monat weniger Steuerlast
  • Voraussetzung: Rechnung + bargeldlose Zahlung (Überweisung!)
  • Gilt für: Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe — nicht für reine Vermittlungsgebühren
  • Angehörige, die selbst zahlen, können die Steuerermäßigung in ihrer Steuererklärung geltend machen
Zusätzlich: außergewöhnliche Belastungen § 33 EStG: Pflegebedingte Kosten, die über den zumutbaren Eigenanteil hinausgehen, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft im Einzelfall — lassen Sie sich von einem Steuerberater helfen.
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Schritt 4: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einplanen

Diese Jahresbudgets können die monatlichen Kosten in bestimmten Perioden erheblich senken:

Leistung Betrag/Jahr Nutzung für 24h-Pflege
Verhinderungspflege § 39 1.612 € Ja — für Urlaubsvertretung zu Hause
Kurzzeitpflege § 42 (50 % übertragbar) bis 887 € auf VP Indirekt — erhöht VP-Budget
Gesamtbudget VP (max.) 2.499 € Entspricht 5–7 Wochen Vertretung

Schritt 5: Wohnraumanpassung — einmalige Förderung

  • Pflegekasse: bis 4.000 € je Maßnahme (Haltegriffe, Rampen, Treppenlifte anteilig, bodengleiche Dusche)
  • KfW-Programm 159: Zinsgünstiger Kredit für barrierefreies Umbauen
  • KfW-Programm 455-B: Investitionszuschuss Barrierefreiheit (je nach Förderprogramm)
  • Landesförderung: Je nach Bundesland weitere Zuschüsse möglich
Wichtig: Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse immer vor Beginn der Maßnahme beantragen — nachträglich wird in der Regel nicht gefördert.

Gesamtrechnung: Realer Eigenanteil mit vollständigem Finanzierungsmix

Position Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Gesamtkosten 24h-Pflege 2.300 € 2.600 € 2.900 €
– Pflegegeld 316 € 545 € 728 €
– Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 €
– Steuerbonus § 35a (monatl. Äquivalent) 333 € 333 € 333 €
Realer Eigenanteil 1.526 € 1.597 € 1.714 €
Hinweis Sozialamt: Wenn das Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil nicht ausreichen, kann Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Freibeträge: 10.000 € Schonvermögen für Pflegebedürftige (Stand 2027). Kinder haften erst ab einem Nettoeinkommen von 100.000 €/Jahr (§ 94 SGB XII).
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Häufige Fragen

Muss ich alle Leistungen gleichzeitig beantragen?

Nein. Sie können schrittweise vorgehen: zuerst Pflegegrad, dann Pflegegeld (läuft automatisch), dann Entlastungsbetrag separat beantragen. Steuerbonus und Verhinderungspflege können später genutzt werden. Wichtig: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege verfallen nicht rückwirkend — rechtzeitig beantragen.

Was passiert, wenn mein Angehöriger kein oder geringes Einkommen hat?

Bei niedrigem Einkommen und Vermögen greift die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, § 61 SGB XII). Das Sozialamt übernimmt dann den nicht gedeckten Teil der Pflegekosten. Schonvermögen für 2027: 10.000 € für den Pflegebedürftigen, 10.000 € für Ehepartner.

Können Geschwister die Kosten aufteilen?

Ja. Mehrere Kinder können sich die Pflegekosten aufteilen und jeder seinen Anteil steuerlich geltend machen — soweit dieser nachweislich getragen wurde. Empfehlung: gemeinsames Konto für Pflegeausgaben.

Gilt der Steuerbonus § 35a auch, wenn der Angehörige im eigenen Haushalt lebt?

Ja, grundsätzlich. § 35a gilt für Leistungen im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen. Wenn der pflegebedürftige Elternteil im Haushalt des Kindes lebt, kann das Kind absetzen. Lebt er in seinem eigenen Haushalt, setzt er selbst ab — oder der Angehörige, wenn er die Kosten trägt.

Wie oft kann die Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse beantragt werden?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € je Maßnahme, mehrere Maßnahmen sind möglich. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt kann der Betrag auf 16.000 € je Maßnahme steigen. Antrag immer vor Beginn stellen.

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24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

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