Lumira Pflege
Rechtliches2026-06-11·Maria Hoffmann

Krankenversicherung der Pflegekraft: Wer zahlt — und was gilt im Krankheitsfall?

Krankenversicherung Pflegekraft: Bei der EU-Entsendung ist die Pflegekraft in Polen sozialversichert — A1-Bescheinigung belegt das. Krankheitstage: Agentur stellt Ersatz.

Krankenversicherung der Pflegekraft: Wer zahlt — und was gilt im Krankheitsfall?

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Eine der häufigsten Fragen bei der 24h-Pflege: Wer ist zuständig für die Krankenversicherung der Pflegekraft — und was passiert, wenn die Betreuerin krank wird? Beim Entsendemodell ist die Antwort eindeutig: Die Pflegekraft ist in Polen sozialversichert. Das regelt die A1-Bescheinigung. Und im Krankheitsfall steht die Agentur in der Pflicht. Dieser Artikel erklärt alles Wesentliche.

Auf einen Blick — Krankenversicherung der Pflegekraft
  • Entsendemodell: Pflegekraft ist in Polen sozialversichert — inkl. Krankenversicherung
  • A1-Bescheinigung bestätigt die Sozialversicherung im Heimatland
  • Familie zahlt keine Krankenversicherung — das ist Sache des polnischen Arbeitgebers
  • Krankheitsfall: Agentur stellt Ersatzkraft — Versorgung bleibt gesichert
  • Keine deutschen Sozialabgaben durch die Familie — klare Kostenstruktur

Krankenversicherung beim Entsendemodell: Die Grundlage

Im EU-Entsendemodell gilt ein klares Prinzip: Die Pflegekraft bleibt sozialversicherungspflichtig in ihrem Heimatland — also in Polen. Das bedeutet: Renten-, Kranken- und Unfallversicherung werden in Polen entrichtet. Der polnische Arbeitgeber (also die Agentur oder das Entsendeunternehmen) zahlt die entsprechenden Beiträge im polnischen Sozialversicherungssystem (ZUS).

A1-Bescheinigung: Das Dokument, das die Sozialversicherung im Heimatland offiziell belegt, heißt A1-Bescheinigung. Sie wird von der polnischen Sozialversicherungsbehörde (ZUS) ausgestellt und weist nach, dass die Pflegekraft während des Einsatzes in Deutschland in Polen versichert ist — und nicht in Deutschland angemeldet werden muss.

Was deckt die polnische Sozialversicherung ab?

VersicherungsbereichZuständigGilt in DE während Einsatz?
Krankenversicherung (NFZ)Polnisches System (NFZ)⚠ Grundversorgung bei Notfall in DE (EHIC-Karte)
RentenversicherungZUS Polen✓ Beiträge in Polen
UnfallversicherungZUS Polen✓ Gilt auch während Einsatz
ArbeitslosenversicherungZUS Polen✓ Polnisches System
Deutsche GKV/PKVEntfällt✗ Nicht nötig, nicht zuständig
Wichtig für Familien: Die Pflegekraft hat während des Einsatzes in Deutschland über ihre europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Anspruch auf medizinische Notfallversorgung. Für die Pflege- und Betreuungsleistung selbst ist das jedoch nicht relevant — es geht nur um die eigene Gesundheitsversorgung der Pflegekraft.
Kostenlose Beratung

Fragen zur A1-Bescheinigung und Sozialversicherung?

Wir erklären Ihnen alle Details zur Sozialversicherung im Entsendemodell und stellen sicher, dass alle Nachweise vollständig vorliegen.

Beratung verfügbar · Mo–Fr 8–16 Uhr

Was passiert, wenn die Pflegekraft krank wird?

Krankheit ist der häufigste Anlass für einen ungeplanten Wechsel der Pflegekraft. In dieser Situation zeigt sich, ob die Agentur zuverlässig arbeitet. Bei seriösen Agenturen greift folgender Mechanismus:

Ablauf bei Krankheit der Pflegekraft — Beispiel
Pflegekraft meldet sich krankDirekte Meldung an Agentur
Agentur informiert FamilieSofort (innerhalb Stunden)
Agentur koordiniert ErsatzkraftBinnen 24–48 Stunden
Entgeltfortzahlung bei KrankheitDurch polnischen Arbeitgeber (ZUS)
Versorgungsrisiko für FamilieMinimal bei guter Agentur
Gut zu wissen: Familien zahlen in der Regel keine Mehrkosten bei Krankheit der Pflegekraft — die Agentur stellt die Ersatzkraft auf eigene Kosten. Klären Sie dies jedoch explizit im Agenturvertrag vor Vertragsabschluss.

Vergleich: Sozialversicherung bei verschiedenen Betreuungsmodellen

ModellKrankenversicherungWer zahlt?Risiko für Familie
EU-Entsendemodell (Agentur)Polnisches System (ZUS)Polnischer ArbeitgeberGering (Vertretungsgarantie)
Direktanstellung in DEDeutsche GKV/PKVFamilie als ArbeitgeberHoch (Familie organisiert selbst)
Selbstständige Pflegekraft (grau)Unklar / LückeNiemand oder PK selbstSehr hoch (Scheinselbstständigkeit)

Weitere Details zum EU-Entsendemodell und der A1-Bescheinigung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Ist 24-Stunden-Betreuung legal? Recht, Arbeitszeit & Entsendemodell Deutschland →

Was die EU-Entsendung konkret bedeutet und welche Dokumente Familien kennen sollten, erklärt: EU-Entsendung erklärt: Was bedeutet das konkret für Familien? →

Fazit: Krankenversicherung ist beim Entsendemodell klar geregelt

Für Familien bedeutet das Entsendemodell: Sie haben keine Pflichten in Bezug auf die Krankenversicherung der Pflegekraft. Der polnische Arbeitgeber zahlt alle Sozialversicherungsbeiträge, und die A1-Bescheinigung belegt das gegenüber deutschen Behörden. Im Krankheitsfall greift die Agentur mit einer Ersatzkraft ein. Diese klare Aufgabenteilung ist einer der größten Vorteile gegenüber einer Direktanstellung.

Häufige Fragen — Krankenversicherung der Pflegekraft

Muss ich als Familie die Krankenversicherung der Pflegekraft bezahlen?

Nein. Beim Entsendemodell ist die Pflegekraft beim polnischen Arbeitgeber angestellt und dort krankenversichert. Die Familie zahlt keinen Cent für Sozialversicherungsbeiträge — weder Kranken- noch Renten- oder Unfallversicherung.

Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?

Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Dokument, das bestätigt, dass die Pflegekraft während des Einsatzes in Deutschland in Polen sozialversichert ist. Sie ist das wichtigste Dokument bei einer Kontrolle durch den Zoll oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Seriöse Agenturen stellen die A1 automatisch bereit.

Was passiert bei einem Unfall der Pflegekraft im Haushalt?

Unfälle während der Arbeit sind durch die polnische Unfallversicherung (ZUS) gedeckt. Die Familie haftet grundsätzlich nicht für Arbeitsunfälle der Pflegekraft, solange das Entsendemodell korrekt angewandt wird. Dennoch empfiehlt sich eine Prüfung der eigenen Haftpflichtversicherung.

Kann die Pflegekraft in Deutschland zum Arzt gehen?

Ja — über die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) hat die Pflegekraft in Deutschland Anspruch auf medizinische Notfallversorgung, die über das polnische Krankenversicherungssystem (NFZ) abgerechnet wird. Für nicht-notfallmäßige Behandlungen muss sie ggf. private Zusatzversicherung haben.

Lumira Pflege mit Herz

Bereit für den nächsten Schritt?

Über 100 Familien vertrauen Lumira bei der Organisation ihrer 24-Stunden-Betreuung. Alle Nachweise — inkl. A1-Bescheinigung — liegen von Anfang an vor.

Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb 24h · Mo–Fr 8–16 Uhr

72h Ø Vermittlung
48h Wechselgarantie
100% Legal & A1

24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

Jetzt kostenlos beraten lassen

Sprechen Sie mit uns — unverbindlich und kostenlos. +49 176 89874062 · Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr

AnrufenWhatsApp