Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026
Eine der häufigsten Fragen bei der 24h-Pflege: Wer ist zuständig für die Krankenversicherung der Pflegekraft — und was passiert, wenn die Betreuerin krank wird? Beim Entsendemodell ist die Antwort eindeutig: Die Pflegekraft ist in Polen sozialversichert. Das regelt die A1-Bescheinigung. Und im Krankheitsfall steht die Agentur in der Pflicht. Dieser Artikel erklärt alles Wesentliche.
- Entsendemodell: Pflegekraft ist in Polen sozialversichert — inkl. Krankenversicherung
- A1-Bescheinigung bestätigt die Sozialversicherung im Heimatland
- Familie zahlt keine Krankenversicherung — das ist Sache des polnischen Arbeitgebers
- Krankheitsfall: Agentur stellt Ersatzkraft — Versorgung bleibt gesichert
- Keine deutschen Sozialabgaben durch die Familie — klare Kostenstruktur
Krankenversicherung beim Entsendemodell: Die Grundlage
Im EU-Entsendemodell gilt ein klares Prinzip: Die Pflegekraft bleibt sozialversicherungspflichtig in ihrem Heimatland — also in Polen. Das bedeutet: Renten-, Kranken- und Unfallversicherung werden in Polen entrichtet. Der polnische Arbeitgeber (also die Agentur oder das Entsendeunternehmen) zahlt die entsprechenden Beiträge im polnischen Sozialversicherungssystem (ZUS).
Was deckt die polnische Sozialversicherung ab?
| Versicherungsbereich | Zuständig | Gilt in DE während Einsatz? |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (NFZ) | Polnisches System (NFZ) | ⚠ Grundversorgung bei Notfall in DE (EHIC-Karte) |
| Rentenversicherung | ZUS Polen | ✓ Beiträge in Polen |
| Unfallversicherung | ZUS Polen | ✓ Gilt auch während Einsatz |
| Arbeitslosenversicherung | ZUS Polen | ✓ Polnisches System |
| Deutsche GKV/PKV | Entfällt | ✗ Nicht nötig, nicht zuständig |
Was passiert, wenn die Pflegekraft krank wird?
Krankheit ist der häufigste Anlass für einen ungeplanten Wechsel der Pflegekraft. In dieser Situation zeigt sich, ob die Agentur zuverlässig arbeitet. Bei seriösen Agenturen greift folgender Mechanismus:
Vergleich: Sozialversicherung bei verschiedenen Betreuungsmodellen
| Modell | Krankenversicherung | Wer zahlt? | Risiko für Familie |
|---|---|---|---|
| EU-Entsendemodell (Agentur) | Polnisches System (ZUS) | Polnischer Arbeitgeber | Gering (Vertretungsgarantie) |
| Direktanstellung in DE | Deutsche GKV/PKV | Familie als Arbeitgeber | Hoch (Familie organisiert selbst) |
| Selbstständige Pflegekraft (grau) | Unklar / Lücke | Niemand oder PK selbst | Sehr hoch (Scheinselbstständigkeit) |
Weitere Details zum EU-Entsendemodell und der A1-Bescheinigung finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Ist 24-Stunden-Betreuung legal? Recht, Arbeitszeit & Entsendemodell Deutschland →
Was die EU-Entsendung konkret bedeutet und welche Dokumente Familien kennen sollten, erklärt: EU-Entsendung erklärt: Was bedeutet das konkret für Familien? →
Fazit: Krankenversicherung ist beim Entsendemodell klar geregelt
Für Familien bedeutet das Entsendemodell: Sie haben keine Pflichten in Bezug auf die Krankenversicherung der Pflegekraft. Der polnische Arbeitgeber zahlt alle Sozialversicherungsbeiträge, und die A1-Bescheinigung belegt das gegenüber deutschen Behörden. Im Krankheitsfall greift die Agentur mit einer Ersatzkraft ein. Diese klare Aufgabenteilung ist einer der größten Vorteile gegenüber einer Direktanstellung.
Häufige Fragen — Krankenversicherung der Pflegekraft
Muss ich als Familie die Krankenversicherung der Pflegekraft bezahlen?
Nein. Beim Entsendemodell ist die Pflegekraft beim polnischen Arbeitgeber angestellt und dort krankenversichert. Die Familie zahlt keinen Cent für Sozialversicherungsbeiträge — weder Kranken- noch Renten- oder Unfallversicherung.
Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?
Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Dokument, das bestätigt, dass die Pflegekraft während des Einsatzes in Deutschland in Polen sozialversichert ist. Sie ist das wichtigste Dokument bei einer Kontrolle durch den Zoll oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Seriöse Agenturen stellen die A1 automatisch bereit.
Was passiert bei einem Unfall der Pflegekraft im Haushalt?
Unfälle während der Arbeit sind durch die polnische Unfallversicherung (ZUS) gedeckt. Die Familie haftet grundsätzlich nicht für Arbeitsunfälle der Pflegekraft, solange das Entsendemodell korrekt angewandt wird. Dennoch empfiehlt sich eine Prüfung der eigenen Haftpflichtversicherung.
Kann die Pflegekraft in Deutschland zum Arzt gehen?
Ja — über die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) hat die Pflegekraft in Deutschland Anspruch auf medizinische Notfallversorgung, die über das polnische Krankenversicherungssystem (NFZ) abgerechnet wird. Für nicht-notfallmäßige Behandlungen muss sie ggf. private Zusatzversicherung haben.
