Lumira Pflege
Kosten & Förderungen2026-09-16·Maria Hoffmann

Kostenbeispiel 24h-Pflege 2026: Rechenbeispiele für alle Pflegegrade

Konkrete Kostenbeispiele für 24h-Pflege 2026: Rechenbeispiele für PG 2–5 nach Pflegegeld, Entlastungsbetrag & Steuerbonus. Mit Förderrechner und echten Familienbeispielen.

Kostenbeispiel 24h-Pflege 2026: Rechenbeispiele für alle Pflegegrade

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: September 2026

Die meisten Familien suchen keine allgemeinen Aussagen zur 24h-Pflege — sie wollen wissen: Was zahlen wir konkret, Schritt für Schritt, nach allen Förderungen? Dieser Artikel liefert genau das: drei vollständige Rechenbeispiele für Pflegegrade 2, 3 und 4/5 mit allen Abzügen — Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Steuerbonus nach §35a EStG. Der effektive Eigenanteil liegt 2026 für viele Familien deutlich unter dem ersten Schreckenspreis.

Kostenbeispiel 24h-Pflege 2026 — Die wichtigsten Fakten
  • Bruttokosten 24h-Betreuung 2026: typisch 2.400–3.600 €/Monat (je nach Anbieter, Pflegebedarf, Sprachkenntnisse)
  • Pflegegeld PG 2–5: 347–990 €/Monat — direkte Entlastung ohne Antrag
  • Steuerbonus §35a EStG: bis zu 4.000 €/Jahr (= ~333 €/Monat) direkt von der Steuerschuld
  • Verhinderungspflege: 1.685 €/Jahr zusätzlich — häufig ungenutzt
  • Realistischer Eigenanteil PG 3: ca. 1.400–1.900 €/Monat
  • Vergleich: Pflegeheim-Eigenanteil 2025 bundesweit Ø ca. 2.700 €/Monat

Schritt-für-Schritt: So rechnet man 24h-Pflege-Kosten

Viele Familien erschrecken beim ersten Angebot einer 24h-Pflege-Agentur — und rechnen dann falsch. Sie vergessen, dass die Bruttokosten nicht das sind, was sie tatsächlich zahlen. Hier ist der vollständige Rechenweg in fünf Schritten:

Schritt 1 — Bruttokosten ermitteln: Wie viel verlangt die Agentur pro Monat? Dieser Preis enthält in der Regel das Gehalt der Betreuungskraft, Sozialabgaben, Vermittlung und ggf. Kost & Logis vor Ort. Typisch 2026: 2.400–3.600 €/Monat.

Schritt 2 — Pflegegeld abziehen: Das Pflegegeld nach §37 SGB XI wird monatlich ausgezahlt, ohne Verwendungsnachweis. Es kann direkt für die Betreuungskosten eingesetzt werden. Höhe je Pflegegrad: PG 2 → 347 €, PG 3 → 599 €, PG 4 → 800 €, PG 5 → 990 €.

Schritt 3 — Entlastungsbetrag einrechnen: 125 €/Monat nach §45b SGB XI für alle Pflegegrade 1–5. Für anerkannte Betreuungsleistungen nutzbar — bei vielen Agenturen direkt abrechenbar. Übertrag ins Folgejahr möglich.

Schritt 4 — Steuerbonus berechnen: Nach §35a EStG erstattet das Finanzamt 20 % der Betreuungskosten als direkte Steuerminderung — bis max. 4.000 €/Jahr. Bei Jahreskosten von 30.000 € wären das 4.000 € Bonus = 333 €/Monat Entlastung. Voraussetzung: Betreuungsperson legal angestellt, Zahlung per Überweisung.

Schritt 5 — Verhinderungspflege einplanen: 1.685 €/Jahr (§39 SGB XI) für Vertretungszeiten und Urlaubszeiten. Wird flexibel eingesetzt, senkt auf Jahressicht die Durchschnittskosten um ~140 €/Monat.

Hinweis zu Pflegesachleistungen: Wer Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) in Anspruch nimmt, kann das Pflegegeld nur anteilig behalten (kombinierte Inanspruchnahme möglich). Die meisten Familien mit 24h-Betreuung wählen das reine Pflegegeld — das bietet mehr Flexibilität und keinen bürokratischen Aufwand mit Abrechnungsbelegen.

Rechenbeispiel 1: Familie Bauer — Pflegegrad 2 (leichter Bedarf)

Hildegard Bauer, 81 Jahre, lebt allein in ihrer Wohnung in Hannover. Pflegegrad 2. Sie benötigt Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege und möchte nicht allein sein. Die Familie entscheidet sich für eine 24h-Betreuungskraft mit Grunddeutschkenntnissen (A2).

Rechenbeispiel — Familie Bauer, PG 2

Bruttokosten Agentur (inkl. Kost & Logis): 2.500 €/Monat
− Pflegegeld PG 2 (§37 SGB XI): − 347 €
− Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): − 125 €
− Steuerbonus §35a EStG (~20 % × 2.500 €, geteilt auf Monat): − 333 €
− Verhinderungspflege anteilig (1.685 € ÷ 12): − 140 €
= Effektiver Eigenanteil: ca. 1.555 €/Monat

Position Betrag/Monat Rechtsgrundlage Bemerkung
Agenturkosten brutto 2.500 € Inkl. Gehalt, SV, Vermittlung, K&L
Pflegegeld PG 2 − 347 € §37 SGB XI Monatliche Auszahlung, kein Nachweis
Entlastungsbetrag − 125 € §45b SGB XI Für anerkannte Betreuungsleistungen
Steuerbonus §35a EStG − 333 € §35a EStG Jährlich 4.000 € max, hier auf Monat
Verhinderungspflege − 140 € §39 SGB XI 1.685 €/Jahr anteilig
Eigenanteil netto ≈ 1.555 € Effektive Monatslast
Tipp für PG 2: Bei Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag besonders wertvoll, da das Pflegegeld noch relativ gering ausfällt. Viele Familien kombinieren ihn mit kleinen Ergänzungsleistungen (z. B. Fußpflege, Fahrdienste), um das Budget vollständig auszuschöpfen — monatliche Reste verfallen sonst nach 12 Monaten.
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Rechenbeispiel 2: Familie Meier — Pflegegrad 3 (typischer Fall)

Ernst Meier, 78 Jahre, Parkinson-Patient, lebt mit seiner Frau in einer Doppelhaushälfte in Dortmund. Pflegegrad 3. Er benötigt umfassende Hilfe bei Körperpflege, Mobilisierung und zunehmend auch nachts Unterstützung. Seine Frau kann die Pflege allein nicht mehr stemmen. Die Agentur vermittelt eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen (B1).

Rechenbeispiel — Familie Meier, PG 3

Bruttokosten Agentur: 2.900 €/Monat
− Pflegegeld PG 3 (§37 SGB XI): − 599 €
− Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): − 125 €
− Steuerbonus §35a EStG (20 % × 2.900 €, Jahresmax 4.000 €, Monat): − 333 €
− Verhinderungspflege anteilig: − 140 €
= Effektiver Eigenanteil: ca. 1.703 €/Monat

Position Betrag/Monat Rechtsgrundlage Bemerkung
Agenturkosten brutto 2.900 € B1-Kraft, leichter Nachtbedarf
Pflegegeld PG 3 − 599 € §37 SGB XI Größter Einzelposten der Entlastung
Entlastungsbetrag − 125 € §45b SGB XI Alle Pflegegrade gleich
Steuerbonus §35a EStG − 333 € §35a EStG Cap: 4.000 €/Jahr
Verhinderungspflege − 140 € §39 SGB XI Für Urlaubs- und Ausfallzeiten
Eigenanteil netto ≈ 1.703 € Effektive Monatslast
Pflegegrad 3 ist der häufigste Fall: Über 35 % aller Familien, die sich für 24h-Betreuung entscheiden, haben einen Angehörigen mit PG 3. Das Pflegegeld von 599 € deckt knapp ein Viertel der Bruttokosten — erst durch die Kombination aller fünf Förderinstrumente kommt man auf einen tragbaren Eigenanteil.
Tipp: §33 EStG zusätzlich prüfen: Über §35a EStG hinaus können Pflegekosten unter bestimmten Voraussetzungen auch als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG angesetzt werden. Sinnvoll bei hohen Gesamtkosten oder wenn der §35a-Cap bereits ausgeschöpft ist. Steuerberater fragen — lohnt sich ab ca. 3.500 €/Monat Gesamtkosten.

Rechenbeispiel 3: Familie Wagner — Pflegegrad 4 und 5 (hoher Pflegebedarf)

Irmgard Wagner, 85 Jahre, fortgeschrittene Demenz (Pflegegrad 4) und ihr Mann Wolfgang, 87 Jahre, Pflegegrad 5 nach Schlaganfall, leben gemeinsam in ihrem Haus in München. Die Familie entscheidet sich für zwei Betreuungskräfte im Wechsel — eine bleibt jeweils 4–8 Wochen. Sprachkenntnisse B2, erfahren mit Demenz und Schlaganfall-Nachsorge.

Wichtig bei zwei Pflegebedürftigen: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Steuerbonus werden für jede Person separat berechnet und summieren sich. Das senkt den gemeinsamen Eigenanteil erheblich — aber auch die Koordination wird aufwändiger.
Rechenbeispiel — Familie Wagner, PG 4 + PG 5 (gemeinsamer Haushalt)

Bruttokosten für zwei Kräfte im Wechsel (eine Kraft gleichzeitig): 3.500 €/Monat

Irmgard, PG 4:
− Pflegegeld PG 4: − 800 €
− Entlastungsbetrag: − 125 €

Wolfgang, PG 5:
− Pflegegeld PG 5: − 990 €
− Entlastungsbetrag: − 125 €

− Steuerbonus §35a EStG (gemeinsame Veranlagung, 20 % × 3.500 €): − 333 €
− Verhinderungspflege (beide Personen, anteilig): − 280 €
= Effektiver Eigenanteil: ca. 847 €/Monat

Position Person / Betrag Monatlich
Agenturkosten brutto Gemeinsamer Haushalt 3.500 €
Pflegegeld Irmgard (PG 4) §37 SGB XI − 800 €
Pflegegeld Wolfgang (PG 5) §37 SGB XI − 990 €
Entlastungsbetrag × 2 §45b SGB XI − 250 €
Steuerbonus §35a EStG Gemeinsam veranlagt − 333 €
Verhinderungspflege × 2 §39 SGB XI − 280 €
Eigenanteil netto ≈ 847 €
Ergebnis: Bei zwei Pflegebedürftigen im gemeinsamen Haushalt und konsequenter Nutzung aller Förderungen summieren sich die Entlastungsleistungen auf über 2.650 €/Monat — was den Eigenanteil trotz höherer Bruttokosten auf unter 900 € drückt. Das ist erheblich weniger als zwei getrennte Pflegeheimplätze (Ø 2.700 × 2 = 5.400 €/Monat Eigenanteil).
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Übersicht: Alle Pflegegrade im Vergleich 2026

Die folgende Tabelle zeigt für jeden Pflegegrad den maximalen Entlastungsbetrag durch Pflegeleistungen — und den realistischen Eigenanteil bei typischen Agenturkosten von 2.800 €/Monat sowie 3.200 €/Monat:

Pflegegrad Pflegegeld/Monat Entlastungs­betrag Steuerbonus Ø Eigenanteil bei 2.800 € Eigenanteil bei 3.200 €
PG 2 347 € 125 € ~333 € ≈ 1.855 € ≈ 2.255 €
PG 3 599 € 125 € ~333 € ≈ 1.603 € ≈ 2.003 €
PG 4 800 € 125 € ~333 € ≈ 1.402 € ≈ 1.802 €
PG 5 990 € 125 € ~333 € ≈ 1.212 € ≈ 1.612 €

Hinweis: Eigenanteil ohne Verhinderungspflege-Abzug (bringt weitere ~140 €/Monat). Steuerbonus setzt Steuerpflicht voraus. Angaben ohne Gewähr — individuelle Beratung empfohlen.

Pflegegeld-Erhöhungen 2026: Nach der Pflegereform 2024 sind die Pflegegeldbeträge zum 1. Januar 2025 um 4,5 % gestiegen. Für 2026 ist eine weitere Dynamisierung von voraussichtlich 3–4 % in der Diskussion. Die hier genannten Zahlen gelten per September 2026. Stets aktuell: GKV-Spitzenverband und Pflegekasse direkt befragen.

Was viele Familien übersehen: Zusatzleistungen und Kombinationsmöglichkeiten

Neben Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Steuerbonus gibt es weitere Stellschrauben, die den Eigenanteil senken können:

Kurzzeitpflege-Budget kombinieren: Das Kurzzeitpflegebudget (1.774 €/Jahr, §42 SGB XI) und das Verhinderungspflegebudget (1.685 €/Jahr, §39 SGB XI) lassen sich seit 2015 zusammenlegen — bis zu 3.386 €/Jahr für Vertretungszeiten und Urlaub der Betreuungsperson. Das entspricht ~282 €/Monat, wenn vollständig ausgeschöpft.

Wohngruppenzuschlag: Wohnen zwei oder mehr Pflegebedürftige zusammen in einer ambulant betreuten Wohnform, kann ein Wohngruppenzuschlag von 214 €/Monat pro Person beantragt werden (§38a SGB XI). Voraussetzung: eigene Wohnung oder gemeinsames Wohnen mit gemeinschaftlicher Pflege.

Pflege­hilfsmittel: Verbrauchsmaterialien bis 40 €/Monat (§40 SGB XI) wie Schutzhandschuhe, Bettschutzeinlagen etc. werden von der Pflegekasse erstattet — entlasten das Budget und sind oft vergessen.

Leistung Betrag Turnus Besonderheit
Pflegegeld §37 SGB XI 347–990 € Monatlich Je Pflegegrad, kein Nachweis nötig
Entlastungsbetrag §45b SGB XI 125 € Monatlich Alle PG 1–5; Übertrag 12 Monate
Verhinderungspflege §39 SGB XI 1.685 € Jährlich Kombinierbar mit Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege §42 SGB XI 1.774 € Jährlich Kombinierbar mit Verhinderungspflege
Steuerbonus §35a EStG bis 4.000 € Jährlich 20 % der Kosten; Steuerpflicht nötig
Pflegehilfsmittel §40 SGB XI bis 40 € Monatlich Verbrauchsmaterialien direkt
Wohngruppenzuschlag §38a SGB XI 214 € Monatlich Bei ambulanter Wohngruppe ≥ 2 Personen
Achtung — häufiger Fehler: Das Pflegegeld wird nur dann voll ausgezahlt, wenn keine Pflegesachleistungen gleichzeitig abgerufen werden. Bei kombinierter Inanspruchnahme (§38 SGB XI) reduziert sich das Pflegegeld anteilig. Die meisten Familien mit 24h-Betreuung über eine Agentur wählen daher das reine Pflegegeldmodell und verzichten auf Sachleistungen — das vermeidet Rückforderungen und Abrechnungsaufwand.
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Häufige Fragen

Kann ich das Pflegegeld auch dann behalten, wenn ich eine Agentur nutze? +
Ja — wenn die Betreuungsperson über eine Agentur vermittelt wird und Sie keine zusätzlichen Pflegesachleistungen (§36 SGB XI) von einem ambulanten Pflegedienst abrufen. Das Pflegegeld (§37 SGB XI) ist an keinen Verwendungsnachweis gebunden und kann frei für Agenturkosten eingesetzt werden. Nur bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Sachleistungen wird es anteilig reduziert (§38 SGB XI — „Kombinationsleistung").
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag bei meiner Pflegekasse? +
Der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) wird nicht automatisch ausgezahlt — Sie müssen ihn aktiv bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Dazu reichen Sie Rechnungen einer anerkannten Betreuungsleistung ein (z. B. von einer zugelassenen Agentur). Die Pflegekasse erstattet dann bis zu 125 € monatlich. Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb von 12 Monaten auf das Folgejahr übertragen werden.
Gilt der Steuerbonus §35a EStG auch für Rentner ohne Steuerpflicht? +
Nein — §35a EStG ist eine Steuerermäßigung, die direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen wird. Wer keine oder sehr geringe Einkommensteuer zahlt (z. B. viele Rentner mit kleiner Rente), kann den Bonus nicht oder nur teilweise nutzen. In diesem Fall können die Kosten möglicherweise nach §33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden — oder die Kinder der pflegebedürftigen Person setzen die Kosten in ihrer eigenen Steuererklärung ab, wenn sie die Betreuung finanzieren.
Was ist günstiger: 24h-Pflege oder Pflegeheim? +
Der durchschnittliche Pflegeheim-Eigenanteil lag in Deutschland 2025 bei ca. 2.400–3.200 €/Monat (nur Pflegekosten; zuzüglich Unterkunft, Verpflegung und Investitionsumlage). Bei 24h-Pflege zuhause liegt der Eigenanteil nach allen Förderungen typischerweise zwischen 1.200 und 1.900 €/Monat — je nach Pflegegrad. Hinzu kommt der immaterielle Vorteil: die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer gewohnten Umgebung. Ein direkter Vergleich lohnt sich — unser Team erstellt ihn kostenlos für Ihre konkrete Situation.
Wie schnell kann eine Betreuungskraft vermittelt werden? +
Bei Lumira beträgt die typische Vermittlungszeit 7–14 Tage nach Anfrage. Bei Eilfällen (z. B. nach Krankenhausentlassung) ist häufig ein Start innerhalb von 3–5 Werktagen möglich. Die Dauer hängt von spezifischen Anforderungen ab — besondere Sprachkenntnisse, Demenz-Erfahrung oder komplexe medizinische Bedürfnisse können die Suche verlängern. Wir empfehlen, frühzeitig anzufragen, auch wenn die Betreuung erst in einigen Wochen beginnen soll.

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