Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026
Die Kombinationspflege 24h-Pflege ist das smarteste Pflegemodell für Familien, die eine 24-Stunden-Kraft zuhause haben und gleichzeitig alle Kassenleistungen ausschöpfen wollen. Das Prinzip nach § 38 SGB XI: Sachleistungen für den ambulanten Pflegedienst kombinieren mit anteiligem Pflegegeld — und die 24h-Kraft als Brücke für alles, was die Kasse nicht bezahlt. Dieser Artikel erklärt, wie die Berechnung funktioniert, welche Leistungen kombinierbar sind und was für Familien mit 24h-Betreuung konkret möglich ist.
- § 38 SGB XI erlaubt anteiliges Pflegegeld + Sachleistungen gleichzeitig
- Formel: Genutzter Sachleistungsanteil bestimmt, wie viel Pflegegeld bleibt
- Entlastungsbetrag 125 € immer zusätzlich — unabhängig von Kombination
- 24h-Kraft ergänzt ambulanten Dienst für alle nicht kassenfinanzierten Leistungen
- Optimales Modell: Kasse zahlt Grundpflege, 24h-Kraft übernimmt Betreuung + Haushalt
- Anmeldung formlos bei Pflegekasse — kein Sonderantrag nötig
Was ist Kombinationspflege nach § 38 SGB XI?
Das Gesetz erlaubt, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu kombinieren. Die Formel ist einfach: Wer im Monat z. B. 50 % seines Sachleistungsbudgets durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält noch 50 % des Pflegegelds als Barzahlung. Der Rest des Sachleistungsbudgets verfällt nicht — er kann nicht „angespart", aber optimal genutzt werden.
Wie berechnet sich das anteilige Pflegegeld?
| PG | Sachleistung max. | Pflegegeld voll | Genutzter SL-Anteil | Anteiliges Pflegegeld |
|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 761 € | 347 € | 50 % (381 €) | 174 € (50 % von 347 €) |
| PG 3 | 1.363 € | 728 € | 50 % (682 €) | 364 € (50 % von 728 €) |
| PG 3 | 1.363 € | 728 € | 30 % (409 €) | 510 € (70 % von 728 €) |
| PG 4 | 1.693 € | 984 € | 60 % (1.016 €) | 394 € (40 % von 984 €) |
| PG 5 | 2.095 € | 1.084 € | 40 % (838 €) | 650 € (60 % von 1.084 €) |
Das 3-Säulen-Modell: Kasse + 24h-Kraft + Entlastungsbetrag
Das optimale Modell für Familien mit 24-Stunden-Betreuung nutzt alle drei Leistungsquellen parallel:
Was die 24h-Kraft übernimmt — was der ambulante Dienst
| Aufgabe | Zuständig | Finanziert durch |
|---|---|---|
| Grundpflege (Waschen, Anziehen morgens) | Ambulanter Pflegedienst | Pflegesachleistung |
| Medizinische Behandlungspflege (Verbände, Injektion) | Ambulanter Dienst | Krankenversicherung (gesondert) |
| Betreuung, Gesellschaft, Gespräche | 24h-Kraft | Pflegegeld + Eigenanteil |
| Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Einkaufen) | 24h-Kraft | Entlastungsbetrag + Eigenanteil |
| Nachtbereitschaft | 24h-Kraft | Eigenanteil |
| Mobilisation, Spaziergänge | 24h-Kraft oder Dienst | Je nach Vereinbarung |
Den vollständigen Überblick über alle Pflegegrade und Leistungskombinationen finden Sie in unserem Pillar-Artikel: Pflegegrad & Leistungen 2026: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Anträge →
Häufige Fragen — Kombinationspflege und 24h-Pflege
Kann ich Kombinationspflege auch ohne ambulanten Pflegedienst nutzen?
Nein. Kombinationspflege setzt voraus, dass tatsächlich Sachleistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. Wer keine Sachleistungen nutzt, bekommt das volle Pflegegeld — aber keine Kombination.
Wie wird der Sachleistungsanteil monatlich berechnet?
Der ambulante Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Am Monatsende ermittelt die Kasse, welchen prozentualen Anteil des Sachleistungsbudgets der Dienst verbraucht hat — und zahlt den entsprechend verbleibenden Pflegegeldanteil aus.
Kann die 24h-Agenturkraft als Sachleistungserbringer gelten?
In der Regel nein. Entsendeagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte sind keine nach SGB XI zugelassenen ambulanten Pflegedienste. Die 24h-Kraft wird über Pflegegeld und Eigenanteil finanziert — der ambulante Dienst bleibt separat für Sachleistungen.
Muss ich die Kombination bei der Pflegekasse beantragen?
Nein. Die Kombinationspflege nach § 38 SGB XI entsteht automatisch, sobald ein zugelassener ambulanter Dienst Sachleistungen abrechnet und gleichzeitig Pflegegeld bezogen wird. Die Pflegekasse berechnet automatisch das anteilige Pflegegeld.
