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Pflege & Betreuung2026-06-17·Maria Hoffmann

Kombinationspflege: Pflegegeld + ambulanter Dienst + 24h-Kraft kombinieren

Kombinationspflege 24h-Pflege nach § 38 SGB XI: So kombinieren Sie Pflegegeld, Sachleistungen und eine 24h-Kraft optimal. Rechenbeispiele für alle Pflegegrade.

Kombinationspflege: Pflegegeld + ambulanter Dienst + 24h-Kraft kombinieren

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Die Kombinationspflege 24h-Pflege ist das smarteste Pflegemodell für Familien, die eine 24-Stunden-Kraft zuhause haben und gleichzeitig alle Kassenleistungen ausschöpfen wollen. Das Prinzip nach § 38 SGB XI: Sachleistungen für den ambulanten Pflegedienst kombinieren mit anteiligem Pflegegeld — und die 24h-Kraft als Brücke für alles, was die Kasse nicht bezahlt. Dieser Artikel erklärt, wie die Berechnung funktioniert, welche Leistungen kombinierbar sind und was für Familien mit 24h-Betreuung konkret möglich ist.

Auf einen Blick — Kombinationspflege § 38 SGB XI 2026
  • § 38 SGB XI erlaubt anteiliges Pflegegeld + Sachleistungen gleichzeitig
  • Formel: Genutzter Sachleistungsanteil bestimmt, wie viel Pflegegeld bleibt
  • Entlastungsbetrag 125 € immer zusätzlich — unabhängig von Kombination
  • 24h-Kraft ergänzt ambulanten Dienst für alle nicht kassenfinanzierten Leistungen
  • Optimales Modell: Kasse zahlt Grundpflege, 24h-Kraft übernimmt Betreuung + Haushalt
  • Anmeldung formlos bei Pflegekasse — kein Sonderantrag nötig

Was ist Kombinationspflege nach § 38 SGB XI?

Das Gesetz erlaubt, Pflegesachleistungen und Pflegegeld anteilig zu kombinieren. Die Formel ist einfach: Wer im Monat z. B. 50 % seines Sachleistungsbudgets durch einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält noch 50 % des Pflegegelds als Barzahlung. Der Rest des Sachleistungsbudgets verfällt nicht — er kann nicht „angespart", aber optimal genutzt werden.

Gesetzliche Grundlage: § 38 SGB XI — Kombinationsleistung. Die Pflegekasse rechnet am Monatsende ab: genutzter Sachleistungsanteil wird ermittelt, restliches Pflegegeld wird ausgezahlt. Kein Sonderantrag nötig — die Kasse berechnet automatisch.

Wie berechnet sich das anteilige Pflegegeld?

PGSachleistung max.Pflegegeld vollGenutzter SL-AnteilAnteiliges Pflegegeld
PG 2761 €347 €50 % (381 €)174 € (50 % von 347 €)
PG 31.363 €728 €50 % (682 €)364 € (50 % von 728 €)
PG 31.363 €728 €30 % (409 €)510 € (70 % von 728 €)
PG 41.693 €984 €60 % (1.016 €)394 € (40 % von 984 €)
PG 52.095 €1.084 €40 % (838 €)650 € (60 % von 1.084 €)
Wichtig: Nicht genutztes Sachleistungsbudget wird nicht in Pflegegeld umgewandelt. Wenn man 50 % nutzt, verfällt die andere Hälfte des Sachleistungsbudgets — nur das anteilige Pflegegeld wird ausgezahlt. Deshalb lohnt es sich, das Sachleistungsbudget möglichst vollständig zu nutzen.
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Das 3-Säulen-Modell: Kasse + 24h-Kraft + Entlastungsbetrag

Das optimale Modell für Familien mit 24-Stunden-Betreuung nutzt alle drei Leistungsquellen parallel:

Optimales Kombinationsmodell — PG 3, 24h-Kraft über Agentur, ambulanter Dienst morgens
Ambulanter Dienst (Körperpflege 2× tägl., 22 Tage)ca. 900 € / Sachleistungsbudget genutzt
Anteiliges Pflegegeld (900/1.363 = 66 % genutzt → 34 % Pflegegeld)247 € ausgezahlt
Entlastungsbetrag (zusätzlich)125 €
Gesamtleistung aus Pflegekasse1.272 €
24h-Kraft Kosten (Agenturmodell)2.800 €
Abzüglich Kassenleistungen− 1.272 €
Effektiver Eigenanteil Familieca. 1.528 €/Monat
Tipp: Wer den ambulanten Dienst nicht täglich nutzt, kann den Sachleistungsanteil bewusst niedrig halten — um mehr anteiliges Pflegegeld zu erhalten. Je nach Pflegesituation kann ein niedrigerer Sachleistungsanteil (z. B. nur 30 %) für Familien mit 24h-Kraft günstiger sein, weil das Pflegegeld flexibler einsetzbar ist.

Was die 24h-Kraft übernimmt — was der ambulante Dienst

AufgabeZuständigFinanziert durch
Grundpflege (Waschen, Anziehen morgens)Ambulanter PflegedienstPflegesachleistung
Medizinische Behandlungspflege (Verbände, Injektion)Ambulanter DienstKrankenversicherung (gesondert)
Betreuung, Gesellschaft, Gespräche24h-KraftPflegegeld + Eigenanteil
Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Einkaufen)24h-KraftEntlastungsbetrag + Eigenanteil
Nachtbereitschaft24h-KraftEigenanteil
Mobilisation, Spaziergänge24h-Kraft oder DienstJe nach Vereinbarung

Den vollständigen Überblick über alle Pflegegrade und Leistungskombinationen finden Sie in unserem Pillar-Artikel: Pflegegrad & Leistungen 2026: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Anträge →

Häufige Fragen — Kombinationspflege und 24h-Pflege

Kann ich Kombinationspflege auch ohne ambulanten Pflegedienst nutzen?

Nein. Kombinationspflege setzt voraus, dass tatsächlich Sachleistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. Wer keine Sachleistungen nutzt, bekommt das volle Pflegegeld — aber keine Kombination.

Wie wird der Sachleistungsanteil monatlich berechnet?

Der ambulante Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Am Monatsende ermittelt die Kasse, welchen prozentualen Anteil des Sachleistungsbudgets der Dienst verbraucht hat — und zahlt den entsprechend verbleibenden Pflegegeldanteil aus.

Kann die 24h-Agenturkraft als Sachleistungserbringer gelten?

In der Regel nein. Entsendeagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte sind keine nach SGB XI zugelassenen ambulanten Pflegedienste. Die 24h-Kraft wird über Pflegegeld und Eigenanteil finanziert — der ambulante Dienst bleibt separat für Sachleistungen.

Muss ich die Kombination bei der Pflegekasse beantragen?

Nein. Die Kombinationspflege nach § 38 SGB XI entsteht automatisch, sobald ein zugelassener ambulanter Dienst Sachleistungen abrechnet und gleichzeitig Pflegegeld bezogen wird. Die Pflegekasse berechnet automatisch das anteilige Pflegegeld.

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