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Kosten & Förderungen2026-09-08·Maria Hoffmann

Kombileistungen Pflegeversicherung: So kombinieren Sie richtig

Kombileistungen Pflegeversicherung: Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren, Verhinderungspflege optimieren — die besten Strategien erklärt.

Kombileistungen Pflegeversicherung: So kombinieren Sie richtig

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira  |  Stand: September 2026  |  Aktualisiert: 2026-09-08

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistungen geschickt kombiniert, erhält mehr Geld von der Pflegekasse als bei Nutzung nur eines Anspruchs. Die sogenannte Kombileistung nach § 38 SGB XI ist eine der am häufigsten übersehenen Optimierungsmöglichkeiten im deutschen Pflegesystem. Dazu kommt das Verhinderungspflegebudget, der Entlastungsbetrag und der Steuerbonus — wer alle Bausteine kennt und richtig einsetzt, kann den monatlichen Eigenanteil bei einer 24h-Pflegelösung auf unter 1.200 € senken. Dieser Ratgeber erklärt, wie es geht.

Kombileistungen 2026: Was zusammengerechnet wird
✓ Pflegegeld (§ 37) + Sachleistung (§ 36) = Kombileistung (§ 38)
✓ Entlastungsbetrag (§ 45b) ist immer additiv
✓ Pflegegeld läuft während Verhinderungspflege zur Hälfte weiter
✓ Nicht genutzter Entlastungsbetrag: bis 18 Monate übertragbar
✓ Steuerbonus § 35a EStG: bis 4.000 €/Jahr
✓ Wohnraumanpassung: bis 4.000 € (einmalig, je Maßnahme)

Die Kombileistung nach § 38 SGB XI: Wie sie funktioniert

Die gesetzliche Grundlage ist einfach: Wer nicht die gesamten Pflegesachleistungen seines Pflegegrades in Anspruch nimmt, sondern nur einen Teil davon, erhält für den ungenutzten Anteil anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird dabei prozentual berechnet — nicht der absolute Rest.

Beispiel Pflegegrad 3: Sachleistungsbudget ist 1.432 €/Monat, Pflegegeld wäre 599 €/Monat. Wenn ein ambulanter Pflegedienst für 716 € (= 50 % des Sachleistungsbudgets) eingesetzt wird, berechnet die Pflegekasse: 50 % ungenutzter Sachleistungsanteil → 50 % Pflegegeld = 300 €. Zusätzlich zum Pflegedienst fließen also noch 300 € Pflegegeld. Das ist mehr als wenn man nur Pflegegeld ohne jeden Dienst bezöge (599 € gegenüber 1.016 € Gesamtleistung).

Die Kombileistung rechnet sich immer dann, wenn ohnehin ein Pflegedienst für bestimmte Aufgaben eingesetzt wird. Die Angehörigen können weiterhin das anteilige Pflegegeld als Anerkennung erhalten, während der Pflegedienst die körperbezogenen Pflegeleistungen übernimmt.

Pflegegrad Sachleistung 50 % genutzt Pflegegeld 50 % (anteilig) Gesamtleistung
PG 2381 €174 €555 €
PG 3716 €300 €1.016 €
PG 4889 €400 €1.289 €
PG 51.155 €495 €1.650 €
Rechenformel merken: Genutzter Sachleistungsanteil in % → verbleibende % × Pflegegeld. Bei 30 % Sachleistungsnutzung erhalten Sie 70 % des Pflegegelds. Bei 80 % Sachleistungsnutzung erhalten Sie 20 % des Pflegegelds. Der Entlastungsbetrag (131 €) kommt in beiden Fällen obendrauf.

Verhinderungspflege: So behalten Sie das halbe Pflegegeld

Das neue gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 2026 bis zu 3.539 € jährlich. Viele Familien wissen jedoch nicht: Wenn während der Verhinderungspflege die Hauptpflegeperson ausfällt oder in Urlaub fährt, wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Das bedeutet: Auch wenn eine Betreuungskraft vorübergehend durch eine andere ersetzt wird und die Kosten aus dem Verhinderungspflegebudget finanziert werden, fließt weiterhin die Hälfte des gewohnten Pflegegelds.

Bei Pflegegrad 4 mit 800 € Pflegegeld bedeutet das: Während der 6 Wochen Verhinderungspflege erhalten Sie weiterhin 400 € Pflegegeld — und die Vertretungskraft wird aus dem Budget (bis 3.539 €) finanziert. Die effektive Entlastung für die pflegenden Angehörigen ist dadurch deutlich höher, als es auf den ersten Blick scheint.

Hinweis zur Jahresplanung: Das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget wird pro Kalenderjahr gewährt und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Planen Sie die Verhinderungspflege rechtzeitig, um das Budget nicht verfallen zu lassen. Bei Lumira helfen wir bei der Jahresplanung.

Entlastungsbetrag: Der unterschätzte Zusatzbaustein

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) ist die am häufigsten nicht beantragte oder nicht verbrauchte Pflegeleistung. Das liegt daran, dass er zweckgebunden ist — er darf nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden, also nicht frei ausgegeben werden. Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen akzeptiert werden oder wie die Abrechnung funktioniert.

Anerkannte Entlastungsleistungen sind: zugelassene ambulante Pflegedienste für Betreuungsleistungen, Tagesbetreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, betreuende Besuche durch anerkannte Helfer und in einigen Bundesländern auch anerkannte Betreuungsdienste ohne volle Pflegezulassung. Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann bis zu 18 Monate angespart werden — also theoretisch bis zu 2.358 € auf einmal einsetzen.

In der Praxis empfehlen wir unseren Kunden, den Entlastungsbetrag gezielt für ergänzende Betreuungsleistungen einzusetzen — etwa für Abendbetreuung, Begleitung zu Arztbesuchen oder Gedächtnisgruppen. Das schafft Entlastung und ist vollständig pflegeversicherungsfinanziert.

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Steuerbonus und Wohnraumanpassung: Zwei oft vergessene Bausteine

Neben den Pflegekassenleistungen gibt es zwei weitere Förderungen, die den Eigenanteil senken. Erstens: Der Steuerbonus nach § 35a EStG erlaubt, 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerlast abzuziehen — bis zu einem Maximum von 4.000 € im Jahr. Bei einer legalen EU-Entsendekraft wie durch Lumira sind die Agenturkosten und Betreuungskosten grundsätzlich abzugsfähig. Das entspricht einer monatlichen Ersparnis von bis zu 333 €.

Zweitens: Die Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI) zahlt bis zu 4.000 € je Maßnahme für barrierefreie Umbauten — Treppenlifte, Badezimmeranpassungen, Türverbreiterungen. Wer mehrere Maßnahmen plant, kann mehrere Zuschüsse beantragen. Bei Wohngemeinschaften mit mehreren Pflegebedürftigen multipliziert sich der Betrag. Diese Maßnahmen steigern gleichzeitig die Sicherheit der Betreuungskraft und des Pflegebedürftigen erheblich.

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Viele Familien schöpfen nur einen Bruchteil der möglichen Pflegeleistungen aus. Unser Team zeigt Ihnen kostenlos, wie Sie Kombileistung, Entlastungsbetrag und Steuerbonus optimal einsetzen.

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FAQ — Kombileistungen Pflegeversicherung

Was sind Kombileistungen bei der Pflegeversicherung?

Kombileistungen (§ 38 SGB XI) ermöglichen die gleichzeitige Nutzung von Pflegegeld und Sachleistungen. Der nicht genutzte Sachleistungsanteil wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Das erhöht die Gesamtförderung gegenüber reinem Pflegegeld oder reiner Sachleistung.

Wie berechnet man die Kombileistung bei Pflegegrad 3?

Bei 50 % Sachleistungsnutzung (716 €) erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegelds (300 €) — zusammen 1.016 € Gesamtleistung statt nur einem der beiden Beträge.

Kann man Verhinderungspflege und Pflegegeld kombinieren?

Ja. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 6 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Das mindert den finanziellen Verlust in der Urlaubszeit der Hauptpflegeperson.

Kann man den Entlastungsbetrag mit Pflegegeld kombinieren?

Ja. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist vollständig additiv zu allen anderen Leistungen. Er darf für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt und bis zu 18 Monate angespart werden.

Wann lohnt sich die Kombileistung besonders?

Wenn Angehörige die Hauptpflege übernehmen, aber ein Pflegedienst für bestimmte Aufgaben genutzt wird. Die Sachleistungen decken den Dienst ab, das anteilige Pflegegeld fließt als Anerkennung an die Familie.

Wie wirkt sich die Kombileistung auf 24h-Pflege aus?

Das Pflegegeld kann bei häuslicher 24h-Pflege in voller Höhe weiterlaufen, wenn kein ambulanter Pflegedienst eingebunden ist. Mit Pflegedienst für Behandlungspflege entsteht eine Kombileistung, die den Gesamtförderbetrag erhöht.

24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

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