Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: Dezember 2026 | Aktualisiert: 2026-12-17
Die richtigen Hilfsmittel können den Alltag pflegebedürftiger Senioren erheblich erleichtern — und dabei gleichzeitig die Arbeit der Betreuungskraft oder pflegenden Angehörigen reduzieren. Von einfachen Haltegriffen im Bad bis zum intelligenten Hausnotruf: Der Markt ist riesig, die Qualitätsunterschiede sind erheblich, und die Finanzierungsmöglichkeiten über Pflegekasse und Krankenkasse sind weniger bekannt als sie sein sollten. Dieser Überblick zeigt, was wirklich hilft — und wie Sie Zuschüsse richtig beantragen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat (Pflegekasse §40 SGB XI)
- Technische Pflegehilfsmittel: 10 % Eigenanteil, max. 25 € pro Gerät
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.000 € pro Maßnahme (bis 16.000 € gesamt)
- Hilfsmittel der Krankenkasse (§33 SGB V): Rollstuhl, Rollator, Hörgerät etc.
- Hausnotruf: ab ca. 25 € / Monat, oft Kassenleistung
- Antrag: Ärztliche Verordnung oder Direktantrag bei Pflegekasse
Was sind Pflegehilfsmittel — und was zahlt wer?
Beim Thema Hilfsmittel gibt es eine wichtige Unterscheidung, die viele Familien verwirrt: Es gibt Hilfsmittel der Krankenkasse (nach §33 SGB V) und Pflegehilfsmittel der Pflegekasse (nach §40 SGB XI). Beide sind inhaltlich ähnlich, werden aber von verschiedenen Stellen bezahlt und auf unterschiedlichem Weg beantragt.
Krankenkassen-Hilfsmittel sind vor allem medizinisch indizierte Geräte: Rollstühle, Rollatoren, Hörgeräte, Gehhilfen, Inhalationsgeräte. Sie werden ärztlich verordnet und durch die Krankenkasse bewilligt. Bei Rollstühlen und ähnlichen Geräten gibt es einen Festbetrag der Kasse — Mehrkosten zahlt der Versicherte selbst.
Pflegehilfsmittel der Pflegekasse unterteilen sich in Verbrauchsmittel (Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz — Pauschale 42 € / Monat) und technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Badewannenlifter, Treppensteighilfe — 10 % Eigenanteil, max. 25 € pro Gerät).
Die wichtigsten Hilfsmittel nach Anwendungsbereich
Hilfsmittel lassen sich nach Funktionsbereichen einteilen. Wir stellen die wichtigsten Kategorien vor — mit konkreten Produktempfehlungen und Finanzierungshinweisen.
Bad und Körperpflege: Das Badezimmer ist der häufigste Unfallort für Senioren. Haltegriffe an Toilette und Dusche sind einfache, günstige und hochwirksame Maßnahme. Badewannenlifter oder -einstiege ermöglichen das selbstständige Baden. Duschstühle entlasten beim Waschen. Ein bodengleicher Duschumbau kostet 2.000–5.000 €, wird aber bis zu 4.000 € von der Pflegekasse bezuschusst.
Mobilität und Sturzprävention: Rollatoren sind die meistgenutzten Mobilitätshilfen — sie kosten ab 80 € und werden von der Krankenkasse (Festbetrag ca. 78 €) oder Pflegekasse bezahlt. Für Treppensteigen gibt es Treppensteighilfen und Treppenlifte. Letztere kosten ab 3.000 €, können als Wohnumfeldverbesserung mit bis zu 4.000 € bezuschusst werden.
Schlaf und Ruhe: Ein elektrisch verstellbares Pflegebett erleichtert die Pflege enorm — und schützt die Betreuungskraft vor Rückenproblemen. Pflegebetten werden von der Pflegekasse finanziert (Eigenanteil 10 %, max. 25 €). Matratzenschoner und Lagerungshilfen gehören zu den Verbrauchsmitteln.
| Hilfsmittel | Kosten | Wer zahlt? | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Rollator | 80–400 € | Krankenkasse | ggf. Aufpreis |
| Rollstuhl (Standard) | 400–1.200 € | Krankenkasse | ggf. Aufpreis |
| Badewannenlifter | 150–600 € | Pflegekasse | max. 25 € |
| Pflegebett | 600–2.500 € | Pflegekasse | max. 25 € |
| Haltegriffe (Montage) | 50–300 € | Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000 € Zuschuss |
| Treppenlift | 3.000–15.000 € | Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000 € Zuschuss |
| Hausnotruf | 25–60 € / Monat | Pflegekasse / KK | oft vollständig |
| Verbrauchsmittel (Handschuhe etc.) | variabel | Pflegekasse | 42 € Budget/Monat |
Technische Hilfsmittel und Assistenzsysteme — die unterschätzten Helfer
Neben klassischen Pflegehilfsmitteln gibt es eine wachsende Kategorie von Assistenztechnologien, die den Alltag von Senioren und ihren Betreuungskräften erheblich erleichtern können.
Der Hausnotruf ist die bekannteste Lösung: Ein Knopf am Handgelenk oder um den Hals verbindet im Notfall mit einer Notrufzentrale. Monatliche Kosten: 25–60 €. Viele Kassen übernehmen die Kosten vollständig. Modernere Systeme erkennen Stürze automatisch durch Bewegungssensoren.
GPS-Tracker für Menschen mit Demenz sind oft eine Erleichterung, die die Sicherheit dramatically erhöht: Wandert der Senior aus der Wohnung, schlägt das Gerät Alarm und zeigt den Standort. Kosten: 30–150 € Gerät, plus monatliche SIM-Karte ca. 5–15 €.
Automatische Tablettenspender mit Alarm-Funktion erinnern zur richtigen Uhrzeit und geben nur die richtige Dosis frei. Das verhindert Verwechslungen und Auslassungen — besonders bei Polypharmazie (viele verschiedene Medikamente). Kosten: 80–300 €, einige Modelle als Mietlösung verfügbar.
So beantragen Sie Hilfsmittel — Schritt für Schritt
Der Antragsweg hängt vom Hilfsmittel ab. Für Krankenkassen-Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die Sie beim Sanitätshaus oder direkt bei der Krankenkasse einreichen. Bei einfachen Geräten erfolgt die Genehmigung oft automatisch.
Für Pflegekassen-Hilfsmittel genügt häufig ein formloser Antrag bei der Pflegekasse — mit Nennung des gewünschten Hilfsmittels und dem bestehenden Pflegegrad. Die Kasse prüft und genehmigt in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Wochen.
Für Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen (Treppenlift, Badumbau, Haltegriffe) muss der Antrag vor Durchführung der Maßnahme gestellt werden — eine nachträgliche Förderung ist meist ausgeschlossen. Lassen Sie sich vorab beraten und holen Sie drei Kostenvoranschläge ein.
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FAQ – Hilfsmittel für Senioren
Welche Hilfsmittel zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt Hilfsmittel nach §40 SGB XI, die zur Erleichterung der Pflege, Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung eigenständiger Lebensführung beitragen. Dazu gehören Rollator, Pflegebett, Rollstuhl, Haltegriffe, Notrufsysteme und viele weitere. Der Zuschuss beträgt je nach Mittel 10 % Eigenanteil (max. 25 € pro Mittel) oder volle Übernahme bei Grundausstattung.
Wie beantrage ich Hilfsmittel bei der Pflegekasse?
Hilfsmittel werden vom Arzt verordnet (Rezept) oder direkt bei der Pflegekasse beantragt. Nach der Genehmigung kann das Hilfsmittel beim Sanitätshaus abgeholt oder geliefert werden. Manche Hilfsmittel (z. B. Rollator) werden auch ohne vorherige Genehmigung direkt geliefert.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Hilfsmittel (SGB V / Krankenkasse) dienen der medizinischen Versorgung — z. B. Hörgeräte, Rollstühle. Pflegehilfsmittel (SGB XI / Pflegekasse) sind speziell für die Pflege zu Hause gedacht — z. B. Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen. Für Pflegehilfsmittel gibt es ein Monatskontingent von 42 € (Verbrauchsprodukte).
Was kostet ein Badewannenlifter und zahlt die Pflegekasse?
Ein Badewannenlifter kostet 150–600 € Kaufpreis oder ist als Leihgerät erhältlich. Die Pflegekasse übernimmt ihn als Hilfsmittel nach §40 SGB XI mit 10 % Eigenanteil (max. 25 €), wenn ein Pflegegrad vorliegt und eine ärztliche Verordnung oder Pflegekassenbewilligung vorhanden ist.
Gibt es Zuschüsse für Treppenlifte und Badumbau?
Ja. Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen nach §40 Abs. 4 SGB XI — bis zu 4.000 € pro Maßnahme, maximal 16.000 € bei mehreren Personen. Das umfasst Treppenlifte, bodengleiche Duschen, Haltegriffmontage und weitere Umbaumaßnahmen.

