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Rechtliches2026-06-21·Maria Hoffmann

Unfall der Pflegekraft im Haushalt: Wer haftet — und wie schützen sich Familien?

Haftung Pflegekraft Unfall Haushalt: Im Entsendemodell läuft die Unfallversicherung über den polnischen Arbeitgeber (ZUS). Familie haftet grundsätzlich nicht — außer bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Unfall der Pflegekraft im Haushalt: Wer haftet — und wie schützen sich Familien?

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026

Was passiert, wenn die Pflegekraft im Haushalt verunfallt — wer trägt die Haftung beim Unfall der Pflegekraft? Diese Frage bereitet vielen Familien Sorgen. Die gute Nachricht: Beim EU-Entsendemodell ist die Unfallversicherung klar geregelt — und die Familie ist in den meisten Szenarien deutlich besser geschützt als viele denken. Dieser Artikel erklärt die Haftungsstruktur und gibt praktische Tipps zur Absicherung.

Auf einen Blick — Haftung bei Unfall der Pflegekraft
  • Entsendemodell: Unfallversicherung läuft über den polnischen Arbeitgeber (ZUS)
  • Familie haftet grundsätzlich nicht für Arbeitsunfälle der Pflegekraft beim Entsendemodell
  • Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Familie
  • Private Haftpflichtversicherung der Familie prüfen — schützt bei Schadensersatzansprüchen Dritter
  • Hausratversicherung deckt Schäden am Hab und Gut der Familie und der Pflegekraft ab

Wer ist unfallversichert — und wie?

Im EU-Entsendemodell ist die Pflegekraft beim polnischen Arbeitgeber angestellt. Die Unfallversicherung liegt damit im polnischen Sozialversicherungssystem (ZUS). Die A1-Bescheinigung bestätigt genau dieses Verhältnis. Das bedeutet: Bei einem Arbeitsunfall der Pflegekraft greift die polnische gesetzliche Unfallversicherung — nicht die Familie und nicht eine deutsche Berufsgenossenschaft.

Wichtig zu verstehen: Bei der Direktanstellung (falls eine Familie die Pflegekraft direkt in Deutschland einstellt) wäre die Familie als Arbeitgeber für die Unfallversicherung zuständig — und müsste die Pflegekraft bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Beim Entsendemodell entfällt diese Pflicht vollständig. Das ist einer der klaren Vorteile.

In welchen Fällen könnte die Familie dennoch haften?

SzenarioHaftung Familie?Rechtsgrundlage
Arbeitsunfall durch normale TätigkeitNein — polnische UV zuständigZUS Polen / A1-Bescheinigung
Sturz durch baulichen Mangel (defekte Treppe)Möglich (Verkehrssicherungspflicht)§ 823 BGB
Unfall durch gefährliche Situation, die Familie wissentlich zuließMöglich (grobe Fahrlässigkeit)§ 823 BGB
Schaden der Pflegekraft an HaushaltseigentumNein — Hausrat der FamilieHausratversicherung
Schaden der Familie durch Fehler der PflegekraftGgf. Agentur haftetAgenturvertrag
Verkehrssicherungspflicht beachten: Als Hauseigentümer oder Mieter trägt die Familie eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Personen im Haushalt — auch gegenüber der Pflegekraft. Defekte Treppen, rutschige Böden ohne Warnung, oder kaputte Haltegriffe können zu einer Haftung der Familie führen. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Betreuungsmodell.
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Welche Versicherungen sollten Familien prüfen?

Private Haftpflichtversicherung (Familienpolice)

Eine Familienhaftpflicht deckt Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber der Familie ab — auch wenn die Pflegekraft im Haushalt zu Schaden kommt und einen Teil der Schuld bei der Familie liegt. Prüfen Sie, ob Ihre Police auch Haushaltsangehörige und Mitbewohner einschließt.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden am Inventar der Familie ab — auch wenn sie durch die Pflegekraft verursacht wurden (unabsichtlich). Außerdem können persönliche Gegenstände der Pflegekraft im Haushalt mitversichert sein, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Gebäudeversicherung

Bei Eigentümern deckt die Gebäudeversicherung Schäden am Haus selbst ab. Für die Verkehrssicherungspflicht bei baulichen Mängeln (z.B. defekte Treppe) ist eine laufende Instandhaltung wichtiger als eine spezifische Versicherung.

Praktische Empfehlung: Lassen Sie Ihren Versicherungsberater prüfen, ob Ihre bestehende Haftpflichtversicherung Szenarien mit einer im Haushalt lebenden Pflegekraft abdeckt. Viele Policen haben hier Lücken — eine einfache Ergänzung reicht oft aus.

Haftung bei Schäden der Pflegekraft an der Pflegeperson

Ein ebenso wichtiges Szenario: Was passiert, wenn die Pflegekraft einen Fehler macht, der die Pflegeperson schädigt — z.B. ein Sturz bei einem Transferfehler? In diesem Fall gilt:

Haftungsstruktur bei Pflegefehler mit Schaden an Pflegeperson
PrimärhaftungPolnischer Arbeitgeber der Pflegekraft
GrundlageAgenturvertrag (Dienstleistungsvertrag)
Agentur haftet fürQualitätsmängel, Sorgfaltspflichtverletzung
Familie kann verlangenSchadensersatz aus Agenturvertrag
Dokumentation wichtig?Unbedingt — alle Vorfälle schriftlich

Was rechtlich beim Entsendemodell grundsätzlich gilt, lesen Sie in: Ist 24-Stunden-Betreuung legal? Recht, Arbeitszeit & Entsendemodell Deutschland →

Zur Frage, wie man eine seriöse Agentur mit klarer Haftungsregelung erkennt: Wie erkenne ich eine seriöse Agentur für 24h-Pflege? Checkliste 2026 →

Fazit: Beim Entsendemodell gut geschützt — mit einigen Ergänzungen

Die Haftung bei einem Unfall der Pflegekraft im Haushalt ist beim EU-Entsendemodell klar geregelt: Die polnische Unfallversicherung (ZUS) springt ein. Familien haften grundsätzlich nicht — außer bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder grober Fahrlässigkeit. Eine bestehende Familienhaftpflicht, die regelmäßige Instandhaltung des Haushalts und ein guter Agenturvertrag mit Qualitätsgarantie schützen Familien umfassend.

Häufige Fragen — Haftung bei Unfall der Pflegekraft

Muss ich als Familie die Pflegekraft bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Nein — beim Entsendemodell ist die Pflegekraft beim polnischen Arbeitgeber angestellt und dort versichert. Eine Anmeldung bei der deutschen Berufsgenossenschaft ist weder nötig noch zulässig. Anders wäre es bei einer Direktanstellung in Deutschland.

Was deckt die polnische Unfallversicherung (ZUS) ab?

Die polnische Unfallversicherung (Teil der ZUS-Sozialversicherung) deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab — inkl. Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen bei Erwerbsminderung. Sie gilt auch während des Einsatzes in Deutschland.

Was ist, wenn die Pflegekraft im Haushalt etwas kaputt macht?

Bei unabsichtlichen Sachschäden greift in der Regel die Haftpflichtversicherung der Pflegekraft (falls vorhanden) oder die des Agenturvertrags. Alternativ kann ein Schadensersatzanspruch gegen die Agentur gestellt werden, wenn der Schaden auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Die eigene Hausratversicherung kann ebenfalls einspringen.

Wie schütze ich mich als Familie am besten?

Drei Maßnahmen geben umfassenden Schutz: 1) Seriöse Agentur mit EU-Entsendemodell beauftragen (polnische Unfallversicherung). 2) Familienhaftpflicht prüfen und ggf. aktualisieren. 3) Haushalt regelmäßig auf Sicherheitsrisiken prüfen (Treppenhaltegriffe, rutschige Böden).

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