Lumira Pflege
Pflege & Betreuung2026-10-22·Maria Hoffmann

Grundpflege vs. Behandlungspflege: Was ist der Unterschied?

Grundpflege und Behandlungspflege im Vergleich: Was eine Betreuungskraft darf, was medizinischem Fachpersonal vorbehalten ist und wer was zahlt.

Grundpflege vs. Behandlungspflege: Was ist der Unterschied?

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira  |  Stand: Oktober 2026  |  Aktualisiert: 2026-10-22

Grundpflege und Behandlungspflege sind zwei klar getrennte Bereiche — mit unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen, unterschiedlichen Kostenträgern und unterschiedlichen Leistungserbringern. Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft) darf auch von nicht-examinierten Betreuungskräften durchgeführt werden und wird von der Pflegekasse finanziert. Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Katheterpflege) ist ausschließlich examinierten Pflegefachkräften vorbehalten und Aufgabe der Krankenkasse.

Grundpflege vs. Behandlungspflege — die wichtigsten Unterschiede:
  • Grundpflege: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft
  • Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung, Kathetersetzung, Medikamentendosierung
  • Kostenträger Grundpflege: Pflegekasse (§§ 36–40 SGB XI)
  • Kostenträger Behandlungspflege: Krankenkasse (§ 37 SGB V)
  • Betreuungskraft (ohne Ausbildung): darf nur Grundpflege leisten
  • Behandlungspflege: nur durch examinierte Pflegefachkraft (3-jährige Ausbildung)

Was gehört zur Grundpflege — im Detail

Die Grundpflege umfasst alle alltagsnahen Verrichtungen, die pflegebedürftige Menschen bei den Grundbedürfnissen des Lebens unterstützen. Für die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst (MD) sind diese Bereiche im Pflegebegutachtungsassessment (NBA) erfasst und bilden die Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade.

Bereich Konkrete Leistungen Darf Betreuungskraft leisten?
KörperpflegeWaschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Haarpflege, NagelpflegeJa
AnkleidenAn- und Ausziehen, Auswahl witterungsgerechter KleidungJa
ErnährungEssen anreichen, Trinken anreichen, mundgerechte ZubereitungJa
MobilitätAufstehen, Hinlegen, Transferhilfe, Gehen begleitenJa
AusscheidungToilettengänge begleiten, Inkontinenzversorgung (Wechseln)Ja
HauswirtschaftKochen, Putzen, Wäsche waschen, EinkaufenJa
Soziale BetreuungGespräche, gemeinsame Aktivitäten, Vorlesen, SpaziergängeJa

Unsere Betreuungskräfte bei Lumira leisten all diese Aufgaben professionell und rund um die Uhr — das ist der Kern der 24h-Betreuung. Gerade bei Pflegegrad 3 und 4 ist der Umfang der Grundpflege erheblich und erfordert kontinuierliche Präsenz, die ambulante Pflegedienste mit ihren kurzen Einsätzen nicht leisten können.

Was ist Behandlungspflege — und wer darf sie erbringen?

Behandlungspflege (auch "häusliche Krankenpflege" genannt) umfasst medizinische Maßnahmen, die zwar im häuslichen Umfeld stattfinden, aber medizinisches Fachwissen erfordern. Sie setzt eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung als Pflegefachkraft (Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) oder eine ärztliche Qualifikation voraus.

Behandlungspflege-Leistung Wer darf es? Kostenträger
Wundversorgung (Verbandswechsel, Dekubitus)Examinierte PflegefachkraftKrankenkasse (§ 37 SGB V)
Subkutane Injektionen (z. B. Insulin)Examinierte Pflegefachkraft / ArztKrankenkasse
Katheterpflege und -wechselExaminierte PflegefachkraftKrankenkasse
Medikamentendosierung und -richtenExaminierte PflegefachkraftKrankenkasse
Sondenkost (PEG-Sonde)Examinierte PflegefachkraftKrankenkasse
Kompressionsstrümpfe anziehenGgf. auch Betreuungskraft nach EinweisungKrankenkasse (wenn verordnet)
BlutzuckermessenExaminierte Pflegefachkraft oder eingewiesener AngehörigerKrankenkasse
Rechtliche Grenze: Wer einer Betreuungskraft ohne pflegerische Ausbildung Behandlungspflegeaufgaben überträgt, verstößt gegen das Pflegegesetz. Im Schadensfall — etwa bei fehlerhafter Wundversorgung oder Medikamentenverwechslung — haftet die beauftragenden Person möglicherweise persönlich. Seriöse Agenturen halten diese Grenze klar ein.

Wie funktioniert das Zusammenspiel in der 24h-Pflege?

In der Praxis bedeutet das für viele Pflegesituationen: Eine 24h-Betreuungskraft übernimmt die gesamte Grundpflege und sorgt für Kontinuität und Sicherheit im Alltag. Wo Behandlungspflege notwendig ist, kommt ein ambulanter Pflegedienst hinzu — oft für kurze, gezielte Einsätze (Morgenpflege mit Insulingabe, Wundversorgung, Katheterwechsel). Dieses Modell ist kostengünstig, rechtskonform und qualitativ hochwertig.

Bei Lumira koordinieren wir auf Wunsch die Zusammenarbeit zwischen unserer Betreuungskraft und einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl. So haben Sie eine einzige Anlaufstelle, und beide Leistungserbringer sind über den Pflegebedarf informiert.

Tipp für Familien: Fragen Sie beim ersten Gespräch mit einem Pflegeanbieter direkt: "Was tut Ihre Betreuungskraft, wenn mein Angehöriger morgens Insulin braucht?" Die Antwort verrät viel über die Seriosität des Anbieters. Korrekte Antwort: Das koordiniert ein ambulanter Pflegedienst — nicht die Betreuungskraft allein.
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Medikamente: Die häufigste Grauzone in der häuslichen Pflege

Eine der häufigsten Fragen von Familien betrifft Medikamente: Was darf die Betreuungskraft, was nicht? Die Antwort hängt von der Art der Unterstützung ab. Das bloße Herausreichen von Tabletten aus einem vorbereiteten Dosierer gilt als Assistenzhandlung — das ist erlaubt. Das eigenständige Richten und Dosieren (also die Medikamente aus der Originalpackung entnehmen und abzählen) ist jedoch Behandlungspflege und erfordert eine examinierte Pflegefachkraft.

In der Praxis können Familien oder Angehörige den Dosierer wöchentlich befüllen und die Betreuungskraft reicht dann die vorbereiteten Portionen an — das ist eine häufige und rechtlich unbedenkliche Lösung. Für Injektionen (Insulin, Antikoagulantien) gilt das jedoch nicht: Hier muss immer eine examinierte Fachkraft tätig werden.

Häusliche Krankenpflege verordnen lassen: Wenn Ihr Angehöriger regelmäßige Behandlungspflege braucht (z. B. tägliche Insulingabe oder Wundversorgung), kann der Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V ausstellen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst — zusätzlich zur 24h-Betreuung.
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FAQ — Grundpflege vs. Behandlungspflege

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst alltagsnahe Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft — sie darf auch von nicht-examinierten Betreuungskräften durchgeführt werden. Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung oder Injektionen — sie darf nur von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden.

Was darf eine 24h-Betreuungskraft nicht tun?

Eine 24h-Betreuungskraft ohne pflegerische Ausbildung darf keine Behandlungspflege durchführen: keine Wundversorgung, keine Injektionen, keine Kathetersetzung, keine eigenständige Medikamentendosierung. Diese Leistungen sind examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.

Wer zahlt Behandlungspflege — Krankenkasse oder Pflegekasse?

Behandlungspflege zu Hause wird von der Krankenkasse finanziert (§ 37 SGB V), nicht von der Pflegekasse. Grundpflege ist Leistung der Pflegekasse (§§ 36–40 SGB XI). Der Hausarzt stellt für Behandlungspflege eine Verordnung aus.

Kann eine Betreuungskraft Medikamente verabreichen?

Das Herausreichen von Tabletten aus einem vorbereiteten Dosierer gilt als Assistenz und ist erlaubt. Das eigenständige Richten und Dosieren von Medikamenten oder das Verabreichen von Injektionen ist Behandlungspflege und darf nur von examinierten Fachkräften durchgeführt werden.

Wie erkenne ich einen seriösen Pflegeanbieter?

Ein seriöser Anbieter kommuniziert klar, was Betreuungskräfte dürfen und was nicht. Er hält die gesetzliche Abgrenzung ein und kooperiert mit ambulanten Pflegediensten für Behandlungspflege. Vorsicht bei Anbietern, die vollständige medizinische Pflege durch unqualifiziertes Personal versprechen.

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