Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: März 2027
Das EU-Entsendemodell ist das meistgenutzte Rechtskonstrukt für 24-Stunden-Pflegekräfte aus Polen, Tschechien und der Slowakei in Deutschland — und gleichzeitig das am häufigsten missverstandene. Dieser Artikel erklärt, wie das Modell funktioniert, wer was zahlt, und worauf Familien beim Vertragsabschluss unbedingt achten müssen.
- EU-Entsendemodell = vollkommen legal, basiert auf EU-Richtlinie 96/71/EG
- Familie ist nicht Arbeitgeberin — keine deutschen Sozialabgaben
- Pflegekraft bleibt im Herkunftsland sozialversichert (A1-Bescheinigung)
- Kosten 2027: 2.200–3.200 €/Monat, Eigenanteil ab 1.700 € nach Förderung
- Graubereiche: Scheinentsendung, fehlende A1-Bescheinigung — unbedingt prüfen!
Was ist das EU-Entsendemodell genau?
Wenn eine polnische Pflegekraft als „Entsandte" nach Deutschland kommt, bedeutet das: Sie ist Arbeitnehmerin eines polnischen Unternehmens (der Pflegeagentur), das sie vorübergehend nach Deutschland schickt, um dort Leistungen zu erbringen. Die Agentur schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der deutschen Familie ab — keinen Arbeitsvertrag. Die Familie bezahlt also eine Agenturrechnung, wird aber nicht Arbeitgeberin.
Sozialversicherung und Steuern: Wer zahlt was?
| Position | Entsendemodell (EU) | Direktanstellung (DE) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Im Herkunftsland (Agentur zahlt) | Deutsche GKV (~14,6 % AG-Anteil) |
| Rentenversicherung | Im Herkunftsland (Agentur zahlt) | Deutsche RV (~9,3 % AG-Anteil) |
| Lohnsteuer | Im Herkunftsland | In Deutschland |
| Pflegepflichtversicherung | Im Herkunftsland | In Deutschland |
| Arbeitgeberpflichten Familie | Keine | Vollständig (Melde-, Zahlungspflichten) |
| Nachweis | A1-Bescheinigung der Pflegekraft | Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung |
Kosten und Förderung: Was zahlt die Familie wirklich?
| Kostenposition | Betrag/Monat |
|---|---|
| Agenturgebühr (inkl. Unterkunft, Verpflegung) | 2.200–3.200 € |
| – Pflegegeld (PG 2–5) | – 332 bis – 901 € |
| – Entlastungsbetrag (ab PG 1) | – 125 € |
| – Steuerersparnis (§ 35a EStG, ca.) | – 100–333 € |
| Effektiver Eigenanteil | ab ca. 1.400 € |
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Was Familien beim Vertragsabschluss prüfen müssen
- ✅ A1-Bescheinigung der Pflegekraft liegt vor (vor Pflegebeginn anfordern)
- ✅ Entsendende Agentur hat nachweislich Sitz und Aktivität im EU-Herkunftsland
- ✅ Dienstleistungsvertrag auf Deutsch vorhanden (kein reiner Arbeitsvertrag)
- ✅ Rechnungsstellung durch die ausländische Agentur (nicht durch die Pflegekraft persönlich)
- ✅ Mindestlohnkonformität (Pflegekräfte in DE haben Anspruch auf deutschen Mindestlohn)
- ✅ Klare Regelungen zu Urlaub, Rotation und Ausfallschutz im Vertrag
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Häufige Fragen
Ist das EU-Entsendemodell für Pflegekräfte in Deutschland legal?
Ja, vollständig legal. Es basiert auf der EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG und ist vom deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales anerkannt. Voraussetzung ist, dass das entsendende Unternehmen im Herkunftsland tatsächlich wirtschaftlich aktiv ist und alle Meldepflichten erfüllt sind.
Brauche ich als Familie irgendwelche Arbeitgeberanmeldungen?
Nein. Beim Entsendemodell sind Sie nicht Arbeitgeberin der Pflegekraft. Sie zahlen lediglich eine Dienstleistungsrechnung an die ausländische Agentur. Es entstehen keine deutschen Lohnsteuer- oder Sozialversicherungspflichten.
Was ist eine A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?
Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Dokument, das belegt, in welchem Land die Pflegekraft sozialversichert ist. Sie schützt vor Doppelverbeitragung. Fehlt sie, können deutschen Behörden Sozialversicherungsnachzahlungen in Deutschland verlangen.
Wie lange darf eine Pflegekraft im Entsendemodell in Deutschland bleiben?
Grundsätzlich maximal 24 Monate am Stück. In der Praxis rotieren Pflegekräfte alle 2–3 Monate, da sowohl die Kräfte als auch die Familien davon profitieren. Nach einer Unterbrechung kann die gleiche Kraft erneut entsandt werden.
Kann ich die Kosten der Pflegekraft steuerlich absetzen?
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) sind 20 % der Kosten, maximal 4.000 € jährlich, direkt von der Steuerschuld absetzbar. Voraussetzung: Die Rechnung wird per Überweisung bezahlt und die Dienstleistung findet im Haushalt statt.
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