Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: November 2026 | Aktualisiert: 2026-11-21
Die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft in Deutschland ist vollständig legal — und zwar auf Grundlage der EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG, novelliert 2018). Das sogenannte Entsendemodell erlaubt es polnischen Pflegeagenturen, ihre Mitarbeiterinnen vorübergehend nach Deutschland zu entsenden: Die Betreuungskraft bleibt in Polen sozialversicherungspflichtig, arbeitet in Deutschland nach deutschen Mindestlohnstandards und ist durch eine A1-Bescheinigung rechtlich abgesichert. Dieser Artikel erklärt, wie das Modell funktioniert, worauf Familien beim Agenturvertrag achten müssen und wie sich legale 24h-Pflege von Schwarzarbeit unterscheidet.
Die EU-Entsenderichtlinie: Was sie erlaubt und warum sie gilt
Die Europäische Union garantiert vier Grundfreiheiten: Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsfreiheit. Letztere erlaubt es Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen — und dafür ihre eigenen Mitarbeiterinnen vorübergehend dorthin zu entsenden.
Konkret: Eine polnische Pflegeagentur schließt mit ihrer deutschen Kundin (der Familie) einen Dienstleistungsvertrag. Die Agentur ist der Arbeitgeber der Betreuungskraft — nicht die Familie. Die Betreuungskraft wird für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland „entsandt", um dort eine Pflegedienstleistung zu erbringen. Sie kehrt danach nach Polen zurück oder wird durch eine andere Kraft abgelöst.
Dieses Modell ist kein Trick und keine Grauzone — es ist die vom EU-Recht vorgesehene und von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigte Form grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung. Wichtig ist jedoch: Es müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, damit das Modell tatsächlich legal ist.
Die A1-Bescheinigung: Das zentrale Dokument
Das wichtigste Dokument im Entsendemodell ist die A1-Bescheinigung (früher „Formular E 101"). Sie wird von der polnischen Sozialversicherung (ZUS) ausgestellt und bestätigt: Diese Person ist in Polen sozialversicherungspflichtig versichert und muss in Deutschland keine doppelten Beiträge entrichten.
Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass die Entsendung korrekt angemeldet und sozialversicherungsrechtlich abgedeckt ist. Bei einer Zollkontrolle (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) muss sie jederzeit vorgelegt werden können. Fehlt sie, kann das als Schwarzarbeit gewertet werden — auch wenn kein böser Willen vorliegt.
Eine A1-Bescheinigung wird immer für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Dauert eine Entsendung länger als geplant, muss sie verlängert werden. Seriöse Agenturen wie Lumira kümmern sich selbstständig um die Ausstellung und Verlängerung der A1-Bescheinigung — die Familie muss sich darum nicht kümmern, sollte aber nachfragen, ob die Bescheinigung vorliegt.
| Merkmal | Legales Entsendemodell | Schwarzarbeit / illegales Modell |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Polnische Agentur (offiziell) | Unklar / fehlt / Familie selbst |
| A1-Bescheinigung | Vorhanden, aktuell | Fehlt oder gefälscht |
| Arbeitsvertrag | Schriftlich, in Landessprache | Mündlich oder fehlend |
| Mindestlohn | Mindestens 12,82 €/Stunde (2026) | Unter Mindestlohn oder pauschal |
| Sozialversicherung | In Polen ordnungsgemäß | Keine Versicherung |
| Zollkontrolle | Alle Dokumente vorhanden | Strafbar für Agentur + Familie |
| Haftungsrisiko Familie | Keines bei seriöser Agentur | Mitverantwortung möglich |
Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz: Was in Deutschland gilt
Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) legt fest: Wer in Deutschland arbeitet, hat — unabhängig vom Herkunftsland — Anspruch auf deutsche Mindestarbeitsschutzstandards. Das umfasst den gesetzlichen Mindestlohn (2026: 12,82 €/Stunde), geregelte Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz.
In der Praxis bedeutet das: Eine polnische Betreuungskraft, die in Deutschland tätig ist, darf nicht weniger als den deutschen Mindestlohn erhalten — egal was in ihrem polnischen Arbeitsvertrag steht. Seriöse Agenturen zahlen regelmäßig deutlich mehr als den Mindestlohn, um qualifizierte und erfahrene Betreuungskräfte zu gewinnen und zu halten.
Wichtig für Familien: Die Familie zahlt keine Löhne direkt. Sie bezahlt einen festen monatlichen Agenturpreis — die Agentur ist für die korrekte Lohnzahlung verantwortlich. Damit liegt das rechtliche und finanzielle Risiko bei der Agentur, nicht bei der Familie.
Familie Berger in München schließt einen Vertrag mit Lumira Pflege (polnische Agentur mit Niederlassung in Deutschland). Lumira entsendet Frau Nowak, Betreuerin aus Warschau, für 4 Wochen. Frau Nowak ist bei ZUS in Polen angemeldet, hat eine gültige A1-Bescheinigung und einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sie erhält ihr Gehalt von Lumira. Nach 4 Wochen kommt die nächste Betreuerin. Familie Berger zahlt einen festen Monatspreis — keine Lohnabrechnung, keine Behördengänge.
Worauf Familien beim Agenturvertrag achten sollten
Nicht alle Agenturen arbeiten nach denselben Standards. Um sicherzustellen, dass die gewählte Agentur seriös und das Modell wirklich legal ist, sollten Familien folgende Punkte prüfen:
Schriftlicher Dienstleistungsvertrag: Klare Leistungsbeschreibung, fixer Monatspreis, Kündigungsfristen. Kein seriöser Anbieter arbeitet nur mündlich. Nachweis der A1-Bescheinigung: Vor oder spätestens bei Ankunft der Betreuungskraft. Transparenz über den Arbeitgeber: Die Agentur — nicht die Familie — ist der Arbeitgeber. Das muss klar vertraglich geregelt sein. Ansprechpartner in Deutschland: Eine seriöse Agentur hat einen deutschsprachigen Kontakt für Fragen und Notfälle. Keine versteckten Kosten: Alle Leistungen im monatlichen Preis enthalten oder klar benannt.
Bei Lumira erhalten Sie alle Dokumente vollständig und korrekt. Wir erklären Ihnen in der Beratung gerne, wie das Entsendemodell bei uns konkret umgesetzt wird.
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Wir arbeiten ausschließlich im legalen EU-Entsendemodell: A1-Bescheinigung, schriftliche Verträge, Mindestlohnkonformität — und eine Betreuungskraft, die wirklich zu Ihrer Familie passt.
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FAQ – EU-Entsenderichtlinie und 24h-Pflege
Warum ist die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte in Deutschland legal?
Die Legalität basiert auf der EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG). Eine polnische Pflegeagentur entsendet ihre Mitarbeiterinnen vorübergehend nach Deutschland. Die Betreuungskraft bleibt in Polen sozialversicherungspflichtig — das wird durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen — und unterliegt gleichzeitig deutschen Mindestlohn- und Arbeitnehmerschutzstandards. Das Modell ist EU-weit anerkannt.
Was ist die A1-Bescheinigung bei der 24h-Pflege?
Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Formular, das von der polnischen Sozialversicherung (ZUS) ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass die entsandte Betreuungskraft in Polen sozialversicherungspflichtig versichert ist. Bei einer Zollkontrolle in Deutschland muss sie vorgelegt werden. Seriöse Agenturen stellen sicher, dass jede Betreuungskraft eine gültige A1-Bescheinigung besitzt.
Was unterscheidet legale 24h-Pflege von Schwarzarbeit?
Legale 24h-Pflege im Entsendemodell hat: eine offizielle Pflegeagentur als Arbeitgeber, eine gültige A1-Bescheinigung, einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Zahlung mindestens des deutschen Mindestlohns (12,82 €/Stunde in 2026) und eine ordnungsgemäße Anmeldung. Schwarzarbeit hingegen erfolgt ohne Vertrag, ohne Sozialversicherung und ist für alle Beteiligten strafbar.
Welchen Mindestlohn müssen entsandte Pflegekräfte erhalten?
Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haben entsandte Betreuungskräfte Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn. 2026 beträgt dieser 12,82 €/Stunde. Seriöse Agenturen zahlen in der Regel deutlich mehr. Die Agentur — nicht die Familie — ist verantwortlich für die korrekte Lohnzahlung.
Was passiert bei einer Zollkontrolle in der 24h-Pflege?
Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) prüft regelmäßig häusliche Pflegeverhältnisse. Bei einer Kontrolle muss die Betreuungskraft die A1-Bescheinigung, ihren Ausweis und ggf. den Arbeitsvertrag vorzeigen. Die Familie hält den Agenturvertrag bereit. Seriöse Agenturen wie Lumira bereiten ihre Betreuungskräfte auf solche Kontrollen vor und stellen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung.

