Lumira Pflege
Rechtliches2026-11-21·Maria Hoffmann

EU-Entsenderichtlinie: Warum 24h-Pflege in Deutschland legal ist

EU-Entsenderichtlinie und 24h-Pflege: Wie das Entsendemodell funktioniert, warum es legal ist und was die A1-Bescheinigung damit zu tun hat.

EU-Entsenderichtlinie: Warum 24h-Pflege in Deutschland legal ist

Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira  |  Stand: November 2026  |  Aktualisiert: 2026-11-21

Die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft in Deutschland ist vollständig legal — und zwar auf Grundlage der EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG, novelliert 2018). Das sogenannte Entsendemodell erlaubt es polnischen Pflegeagenturen, ihre Mitarbeiterinnen vorübergehend nach Deutschland zu entsenden: Die Betreuungskraft bleibt in Polen sozialversicherungspflichtig, arbeitet in Deutschland nach deutschen Mindestlohnstandards und ist durch eine A1-Bescheinigung rechtlich abgesichert. Dieser Artikel erklärt, wie das Modell funktioniert, worauf Familien beim Agenturvertrag achten müssen und wie sich legale 24h-Pflege von Schwarzarbeit unterscheidet.

Auf einen Blick — EU-Entsendemodell 24h-Pflege
✓ Rechtsbasis: EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG
✓ A1-Bescheinigung: Nachweis der EU-Legalität
✓ Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde
✓ Sozialversicherung im Herkunftsland
✓ Deutsches Arbeitnehmer-Schutzrecht gilt
✓ Schriftlicher Agenturvertrag ist Pflicht

Die EU-Entsenderichtlinie: Was sie erlaubt und warum sie gilt

Die Europäische Union garantiert vier Grundfreiheiten: Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsfreiheit. Letztere erlaubt es Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen — und dafür ihre eigenen Mitarbeiterinnen vorübergehend dorthin zu entsenden.

Konkret: Eine polnische Pflegeagentur schließt mit ihrer deutschen Kundin (der Familie) einen Dienstleistungsvertrag. Die Agentur ist der Arbeitgeber der Betreuungskraft — nicht die Familie. Die Betreuungskraft wird für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland „entsandt", um dort eine Pflege­dienstleistung zu erbringen. Sie kehrt danach nach Polen zurück oder wird durch eine andere Kraft abgelöst.

Dieses Modell ist kein Trick und keine Grauzone — es ist die vom EU-Recht vorgesehene und von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigte Form grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung. Wichtig ist jedoch: Es müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, damit das Modell tatsächlich legal ist.

Rechtsgrundlagen: EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG (zuletzt novelliert durch Richtlinie 2018/957/EU), umgesetzt in Deutschland durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Ergänzend: Mindestlohngesetz (MiLoG), Sozialgesetzbuch IV für A1-Bescheinigungen.

Die A1-Bescheinigung: Das zentrale Dokument

Das wichtigste Dokument im Entsendemodell ist die A1-Bescheinigung (früher „Formular E 101"). Sie wird von der polnischen Sozialversicherung (ZUS) ausgestellt und bestätigt: Diese Person ist in Polen sozialversicherungspflichtig versichert und muss in Deutschland keine doppelten Beiträge entrichten.

Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass die Entsendung korrekt angemeldet und sozialversicherungsrechtlich abgedeckt ist. Bei einer Zollkontrolle (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) muss sie jederzeit vorgelegt werden können. Fehlt sie, kann das als Schwarzarbeit gewertet werden — auch wenn kein böser Willen vorliegt.

Eine A1-Bescheinigung wird immer für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Dauert eine Entsendung länger als geplant, muss sie verlängert werden. Seriöse Agenturen wie Lumira kümmern sich selbstständig um die Ausstellung und Verlängerung der A1-Bescheinigung — die Familie muss sich darum nicht kümmern, sollte aber nachfragen, ob die Bescheinigung vorliegt.

Merkmal Legales Entsendemodell Schwarzarbeit / illegales Modell
Arbeitgeber Polnische Agentur (offiziell) Unklar / fehlt / Familie selbst
A1-Bescheinigung Vorhanden, aktuell Fehlt oder gefälscht
Arbeitsvertrag Schriftlich, in Landessprache Mündlich oder fehlend
Mindestlohn Mindestens 12,82 €/Stunde (2026) Unter Mindestlohn oder pauschal
Sozialversicherung In Polen ordnungsgemäß Keine Versicherung
Zollkontrolle Alle Dokumente vorhanden Strafbar für Agentur + Familie
Haftungsrisiko Familie Keines bei seriöser Agentur Mitverantwortung möglich

Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz: Was in Deutschland gilt

Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) legt fest: Wer in Deutschland arbeitet, hat — unabhängig vom Herkunftsland — Anspruch auf deutsche Mindestarbeitsschutzstandards. Das umfasst den gesetzlichen Mindestlohn (2026: 12,82 €/Stunde), geregelte Arbeitszeiten, Urlaubs­anspruch und Kündigungsschutz.

In der Praxis bedeutet das: Eine polnische Betreuungskraft, die in Deutschland tätig ist, darf nicht weniger als den deutschen Mindestlohn erhalten — egal was in ihrem polnischen Arbeitsvertrag steht. Seriöse Agenturen zahlen regelmäßig deutlich mehr als den Mindestlohn, um qualifizierte und erfahrene Betreuungskräfte zu gewinnen und zu halten.

Wichtig für Familien: Die Familie zahlt keine Löhne direkt. Sie bezahlt einen festen monatlichen Agenturpreis — die Agentur ist für die korrekte Lohnzahlung verantwortlich. Damit liegt das rechtliche und finanzielle Risiko bei der Agentur, nicht bei der Familie.

Wie das Modell in der Praxis funktioniert

Familie Berger in München schließt einen Vertrag mit Lumira Pflege (polnische Agentur mit Niederlassung in Deutschland). Lumira entsendet Frau Nowak, Betreuerin aus Warschau, für 4 Wochen. Frau Nowak ist bei ZUS in Polen angemeldet, hat eine gültige A1-Bescheinigung und einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sie erhält ihr Gehalt von Lumira. Nach 4 Wochen kommt die nächste Betreuerin. Familie Berger zahlt einen festen Monatspreis — keine Lohnabrechnung, keine Behördengänge.

Worauf Familien beim Agenturvertrag achten sollten

Nicht alle Agenturen arbeiten nach denselben Standards. Um sicherzustellen, dass die gewählte Agentur seriös und das Modell wirklich legal ist, sollten Familien folgende Punkte prüfen:

Schriftlicher Dienstleistungsvertrag: Klare Leistungsbeschreibung, fixer Monatspreis, Kündigungsfristen. Kein seriöser Anbieter arbeitet nur mündlich. Nachweis der A1-Bescheinigung: Vor oder spätestens bei Ankunft der Betreuungskraft. Transparenz über den Arbeitgeber: Die Agentur — nicht die Familie — ist der Arbeitgeber. Das muss klar vertraglich geregelt sein. Ansprechpartner in Deutschland: Eine seriöse Agentur hat einen deutschsprachigen Kontakt für Fragen und Notfälle. Keine versteckten Kosten: Alle Leistungen im monatlichen Preis enthalten oder klar benannt.

Vorsicht vor diesen Warnsignalen: Sehr niedrige Preise unter 1.500 €/Monat (oft ohne korrekte Sozialversicherung), keine schriftlichen Verträge, keine A1-Bescheinigung, Anforderung direkter Barzahlung an die Betreuungskraft. Diese Konstellation kann rechtlich als Schwarzarbeit eingestuft werden — mit Konsequenzen für die Familie.
Lumira — 100 % legales Entsendemodell
Transparente Verträge, A1-Bescheinigung inklusive, deutschsprachige Betreuung

Bei Lumira erhalten Sie alle Dokumente vollständig und korrekt. Wir erklären Ihnen in der Beratung gerne, wie das Entsendemodell bei uns konkret umgesetzt wird.

Kostenlose Beratung anfragen →
📖
Was kostet eine legale 24h-Pflegekraft aus Polen — und welche Zuschüsse gibt es? Alle Zahlen 2026: Kosten der 24h-Pflege 2026 →

Rechtlich abgesichert, transparent und menschlich — das ist Lumira

Wir arbeiten ausschließlich im legalen EU-Entsendemodell: A1-Bescheinigung, schriftliche Verträge, Mindestlohnkonformität — und eine Betreuungskraft, die wirklich zu Ihrer Familie passt.

Keine Verpflichtung · Antwort innerhalb 24h · Mo-Fr 8-16 Uhr

FAQ – EU-Entsenderichtlinie und 24h-Pflege

Warum ist die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte in Deutschland legal?

Die Legalität basiert auf der EU-Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG). Eine polnische Pflegeagentur entsendet ihre Mitarbeiterinnen vorübergehend nach Deutschland. Die Betreuungskraft bleibt in Polen sozialversicherungspflichtig — das wird durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen — und unterliegt gleichzeitig deutschen Mindestlohn- und Arbeitnehmerschutzstandards. Das Modell ist EU-weit anerkannt.

Was ist die A1-Bescheinigung bei der 24h-Pflege?

Die A1-Bescheinigung ist ein EU-Formular, das von der polnischen Sozialversicherung (ZUS) ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass die entsandte Betreuungskraft in Polen sozialversicherungspflichtig versichert ist. Bei einer Zollkontrolle in Deutschland muss sie vorgelegt werden. Seriöse Agenturen stellen sicher, dass jede Betreuungskraft eine gültige A1-Bescheinigung besitzt.

Was unterscheidet legale 24h-Pflege von Schwarzarbeit?

Legale 24h-Pflege im Entsendemodell hat: eine offizielle Pflegeagentur als Arbeitgeber, eine gültige A1-Bescheinigung, einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Zahlung mindestens des deutschen Mindestlohns (12,82 €/Stunde in 2026) und eine ordnungsgemäße Anmeldung. Schwarzarbeit hingegen erfolgt ohne Vertrag, ohne Sozialversicherung und ist für alle Beteiligten strafbar.

Welchen Mindestlohn müssen entsandte Pflegekräfte erhalten?

Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haben entsandte Betreuungskräfte Anspruch auf den deutschen gesetzlichen Mindestlohn. 2026 beträgt dieser 12,82 €/Stunde. Seriöse Agenturen zahlen in der Regel deutlich mehr. Die Agentur — nicht die Familie — ist verantwortlich für die korrekte Lohnzahlung.

Was passiert bei einer Zollkontrolle in der 24h-Pflege?

Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) prüft regelmäßig häusliche Pflegeverhältnisse. Bei einer Kontrolle muss die Betreuungskraft die A1-Bescheinigung, ihren Ausweis und ggf. den Arbeitsvertrag vorzeigen. Die Familie hält den Agenturvertrag bereit. Seriöse Agenturen wie Lumira bereiten ihre Betreuungskräfte auf solche Kontrollen vor und stellen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung.

24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

Jetzt kostenlos beraten lassen

Sprechen Sie mit uns — unverbindlich und kostenlos. +49 176 89874062 · Montag – Freitag, 8:00 – 16:00 Uhr

AnrufenWhatsApp