Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: Dezember 2026 | Aktualisiert: 2026-12-15
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 2026 monatlich 131 Euro und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — doch weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten nutzt ihn vollständig. Das liegt vor allem daran, dass viele Familien nicht wissen, welche Leistungen anerkannt sind und wie der Abruf konkret funktioniert. Dabei ist der Entlastungsbetrag einer der vielseitigsten Bausteine der häuslichen Pflege — und mit der richtigen Strategie lassen sich daraus bis zu 1.572 Euro im Jahr schöpfen.
- Betrag: 131 € monatlich für alle Pflegegrade 1–5
- Auszahlung: Erstattungsprinzip (Rechnung einreichen, Pflegekasse erstattet)
- Übertragung: Nicht verbrauchte Beträge bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar
- Anerkannte Leistungen: Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Fahrdienste, hauswirtschaftliche Hilfen u. v. m.
- Anbieter: Muss nach Landesrecht anerkannt sein
- Kein Abzug vom Pflegegeld oder anderen Sachleistungen
Was ist §45b SGB XI — und für wen gilt er?
§45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) regelt die sogenannten "Angebote zur Unterstützung im Alltag". Er wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) 2017 grundlegend reformiert und seitdem schrittweise ausgebaut. Seit 2022 gilt er für alle Pflegegrade 1 bis 5 — nicht mehr nur für bestimmte Zielgruppen wie Demenzkranke.
Das Ziel des §45b ist doppelt: Einerseits soll pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges und würdiges Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden. Andererseits sollen pflegende Angehörige entlastet werden — durch Angebote, die ihnen zeitweise "Luft verschaffen". Der Begriff "niedrigschwellig" beschreibt dabei, dass die Angebote leicht zugänglich, dezentral und ohne große bürokratische Hürden verfügbar sein sollen.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag nach §45b ist kein Teil der regulären Pflegesachleistungen nach §36. Er wird separat gehandhabt und kann nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Wer volle Sachleistungen nach §36 bezieht, erhält den Entlastungsbetrag trotzdem zusätzlich.
Welche Leistungen sind nach §45b anerkannt?
Die Palette der anerkannten Leistungen ist breiter als viele Familien vermuten. Sie lässt sich in drei Kategorien einteilen:
1. Betreuungsangebote: Dazu zählen Einzelbetreuung durch geschulte Helfer, Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder anderen Beeinträchtigungen, Gruppenangebote in Tagespflegeeinrichtungen (ergänzend), Vorlesen, Gesellschaft leisten, gemeinsame Freizeitaktivitäten.
2. Alltagsunterstützung: Begleitung zu Arztbesuchen, Hilfe beim Einkaufen oder Spazierengehen, Fahrdienste, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Wäsche oder Mahlzeitenvorbereitung — wenn sie von einem anerkannten Anbieter erbracht werden.
3. Pflegeberatung und digitale Angebote: Seit 2021 können auch telefonische Beratungsleistungen und digitale Assistenzangebote (z. B. Erinnerungs-Apps, Videotelefonie-Unterstützung) als Entlastungsleistung anerkannt werden, sofern der Anbieter eine entsprechende Zulassung hat.
| Leistungsart | §45b anerkannt? | Beispiele |
|---|---|---|
| Einzelbetreuung / Alltagsbegleitung | Ja | Ehrenamtliche Helfer, geschulte Kräfte |
| Betreuungsgruppen | Ja | Demenzgruppen, Begegnungscafés |
| Fahrdienste | Ja | Arztfahrten, Einkaufsbegleitung |
| Hauswirtschaftliche Hilfen | Ja (bei anerkanntem Anbieter) | Putzen, Wäsche, Kochen |
| Digitale Assistenzangebote | Ja (Anbieterzulassung nötig) | Videotelefonie, Erinnerungs-Apps |
| Ambulante Pflegeleistungen §36 | Nein | Körperpflege, Behandlungspflege |
| Reine Freizeitangebote ohne Betreuung | Nein | Kino, Fitnessstudio allein |
| Betreuungskosten 24h-Agentur (anerkannt) | Ja, anteilig | Alltagsbegleitung über Lumira |
Wie funktioniert der Abruf konkret?
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt — er muss aktiv abgerufen werden. Das Prinzip ist das Erstattungsverfahren: Erst bezahlt die Familie die Leistung, dann reicht sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein und erhält die Erstattung. Wichtig dabei: Die Rechnung muss von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter kommen — private Zahlungen ohne Nachweis werden nicht erstattet.
Einige Pflegekassen bieten auch ein Direktverrechnungsverfahren an: Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab, die Familie muss nicht in Vorleistung gehen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, ob das bei Ihnen möglich ist — das erleichtert die Nutzung erheblich.
§45b und 24h-Pflege: Wie passt das zusammen?
Eine häufige Frage: Kann ich den Entlastungsbetrag nutzen, um Kosten einer 24h-Pflegeagentur zu finanzieren? Die Antwort ist ja — sofern der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Viele Pflegeagenturen haben eine entsprechende Anerkennung als Anbieter von Alltagsbegleitung erworben.
In der Praxis bedeutet das: Die Agentur stellt für die Alltagsbegleitungs-Anteile ihrer Leistung eine separate Rechnung aus, die dann bei der Pflegekasse als §45b-Leistung eingereicht wird. Über Lumira erhalten unsere Kunden auf Wunsch eine solche getrennte Abrechnung, die den Abruf des Entlastungsbetrags ermöglicht.
Pflegegeld PG 3: 573 €
Entlastungsbetrag §45b: 131 €
Sachleistungen (teilweise genutzt): 600 €
Gesamtentlastung: 1.304 € / Monat
Monatliche Nettolast bei Lumira-Preis 2.700 €: ca. 1.396 €
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FAQ – Entlastungsleistungen §45b SGB XI
Was sind Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI?
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI sind Angebote zur Unterstützung im Alltag, die pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 131 € (Stand 2026) erstatten. Sie sollen pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI beträgt 2026 monatlich 131 €. Er gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 und kann nicht auf andere Pflegeleistungen angerechnet werden. Nicht verbrauchte Beträge können bis zu zwölf Monate ins Folgejahr übertragen werden.
Welche Leistungen sind nach §45b SGB XI anerkannt?
Anerkannt sind u.a.: Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Versorgung, Fahrdienste, Unterstützung beim Einkauf, digitale Assistenzangebote und niedrigschwellige Betreuungsangebote.
Können 24h-Betreuungskosten mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, sofern die Betreuungsleistung von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht wird. Viele 24h-Pflegeagenturen sind als Anbieter von Alltagsbegleitung anerkannt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche Anbieter in Ihrem Bundesland zugelassen sind.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag nach §45b?
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie reichen die Rechnung des anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein und erhalten den Betrag bis 131 € monatlich erstattet. Einige Pflegekassen haben ein Direktverrechnungsverfahren mit anerkannten Anbietern.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Pflegegeld?
Das Pflegegeld (§37 SGB XI) wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist zweckgebunden: Er darf nur für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt und wird nachträglich erstattet — nie als Direktzahlung.

