Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: August 2026 | Aktualisiert: 2026-08-18
Der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — doch schätzungsweise 40 % der Anspruchsberechtigten nutzen ihn gar nicht oder nur teilweise. Das Geld verfällt zum 30. Juni des Folgejahres unwiderruflich. Wir erklären konkret, wofür der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingesetzt werden darf, wie der Antrag funktioniert und wie Sie ihn optimal mit Pflegegeld und 24h-Pflege kombinieren — damit kein Cent verschenkt wird.
- Betrag: 125 € monatlich, kein Eigenanteil
- Anspruch ab: Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
- Ansparmöglichkeit: bis zu 1.500 € pro Jahr (bis 30.06. des Folgejahres)
- Kein separater Antrag nötig — wird mit Pflegegrad freigeschaltet
- Kombinierbar mit Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege
- Abrechnung: Rechnung einreichen, Pflegekasse erstattet bis 125 €/Monat
Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die ausschließlich zweckgebunden verwendet werden darf. Er soll pflegende Angehörige entlasten und professionelle Unterstützung im Alltag ermöglichen. Der entscheidende Vorteil: Der Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad gewährt — bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Betroffene die vollen 125 € monatlich.
Der Entlastungsbetrag ergänzt das reguläre Pflegegeld, wird jedoch nicht auf dieses angerechnet. Er ist also ein echtes Zusatzbudget. Bezieher von Pflegesachleistungen können ihn ebenfalls nutzen, wobei die Sachleistungsbudgets separat bestehen bleiben. Wichtig: Privatversicherte haben über ihre private Pflegepflichtversicherung in der Regel vergleichbare Ansprüche — die genauen Bedingungen sollten direkt mit dem Versicherer geprüft werden.
Wer keinen Pflegegrad hat, aber erkennbar pflegebedürftig ist, sollte zunächst einen Pflegegrad-Check durchführen, bevor weitere Leistungen beantragt werden. Denn ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zugang zum Entlastungsbetrag.
Wofür darf der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Die zulässigen Verwendungszwecke sind gesetzlich klar geregelt. Eine freie Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht möglich — der Betrag muss für anerkannte Leistungen verwendet werden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen landesrechtlich anerkannten Angeboten und regulären ambulanten Pflegediensten.
| Leistungsart | Erlaubt mit Entlastungsbetrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Tages- und Nachtpflege | ✅ Ja | Volle Kosten anrechenbar bis 125 €/Monat |
| Kurzzeitpflege | ✅ Ja | Ergänzend zum Kurzzeitpflegebudget |
| Betreuungsgruppen / Helferkreise | ✅ Ja | Landesrechtlich anerkannte Anbieter |
| Haushaltsnahe Dienste (anerkannt) | ✅ Ja | Reinigung, Einkauf, Mahlzeiten |
| 24h-Betreuungsagentur (§ 45a) | ✅ Ja (teilweise) | Nur zertifizierter Entlastungsanteil |
| Ambulanter Pflegedienst (Sachleistung) | ⚠️ Begrenzt | Nur Entlastungsleistungen nach § 45a |
| Direktzahlung an Angehörige | ❌ Nein | Keine freie Auszahlung möglich |
| Medikamente / Hilfsmittel | ❌ Nein | Andere Leistungsarten zuständig |
Ansparen und optimal planen: bis zu 1.500 € im Jahr
Ein oft übersehener Vorteil des Entlastungsbetrags ist die gesetzliche Ansparmöglichkeit. Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres angesammelt und dann auf einmal eingesetzt werden. Das ergibt bei konsequenter Nutzung ein Jahresbudget von bis zu 1.500 €.
Praktisches Beispiel: Eine Familie beginnt die 24h-Betreuung im März. Die Monate Januar und Februar wurden noch nicht genutzt — das ergibt ein Ansparguthaben von 250 €. Dieses kann nun für höhere Kosten im ersten Betreuungsmonat verwendet werden, etwa für Einrichtungskosten oder Anfangsinvestitionen in die Pflege.
Entlastungsbetrag und 24h-Pflege: So kombinieren Sie optimal
Bei einer 24h-Betreuung zu Hause fallen monatliche Kosten von typischerweise 2.200 bis 3.200 € an (Stand 2026). Die Pflegekasse übernimmt einen Teil über Pflegesachleistungen und — bei häuslicher Pflege durch Angehörige — über das Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag kommt als weiterer Baustein hinzu.
Wichtig: Damit der Entlastungsbetrag für die 24h-Betreuung verwendet werden kann, muss die Agentur oder der Partnerdienst nach § 45a SGB XI anerkannt sein. Lumira stellt sicher, dass ein zertifizierter Entlastungsanteil abrechnungsfähig ist. So können Familien monatlich 125 € zusätzlich einsparen — über das Jahr hinweg bis zu 1.500 €.
Pflegegrad 3, 24h-Betreuung, Kosten 2.600 €/Monat:
– Pflegesachleistung (Pflegegrad 3): 1.363 €
– Entlastungsbetrag: 125 €
– Verbleibender Eigenanteil: ca. 1.112 €/Monat
Ohne Entlastungsbetrag würden jährlich 1.500 € zusätzlich aus eigener Tasche bezahlt.
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Antrag stellen: So einfach geht es
Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden — er wird automatisch mit der Anerkennung eines Pflegegrades freigeschaltet. Der eigentliche Prozess besteht darin, die Kosten für anerkannte Leistungen nachzuweisen und erstatten zu lassen.
Der Ablauf in der Praxis: Sie nutzen eine anerkannte Leistung, erhalten eine Rechnung vom Anbieter und reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet den Betrag bis zu 125 € pro Monat direkt an Sie oder den Leistungserbringer zurück. Bei der Tagespflege rechnet der Anbieter häufig direkt mit der Pflegekasse ab, was den Aufwand für die Familie minimiert.
Für die Nutzung im Rahmen der 24h-Pflege unterstützen wir bei Lumira unsere Familien beim korrekten Abrechnungsprozess — von der Ausstellung der richtigen Rechnung bis zur Einreichung bei der Kasse.
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FAQ – Entlastungsbetrag 125 €
Was ist der Entlastungsbetrag und wer bekommt ihn?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € monatlich und steht allen anerkannten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu (§ 45b SGB XI). Er wird von der Pflegekasse bereitgestellt und muss zweckgebunden für anerkannte entlastende Leistungen eingesetzt werden.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag darf für zugelassene Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie haushaltsnahe Dienste eingesetzt werden. Ambulante Pflegedienste können damit ebenfalls teilfinanziert werden, sofern sie Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI anbieten.
Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?
Ja. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und dann gesammelt eingesetzt werden. Das ergibt ein Guthaben von bis zu 1.500 € (12 Monate × 125 €), das für größere Anschaffungen oder intensive Betreuungsphasen genutzt werden kann.
Kann der Entlastungsbetrag für eine 24h-Pflegekraft genutzt werden?
Ja, wenn die 24h-Pflegeagentur über zugelassene Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI verfügt. Lumira arbeitet mit zertifizierten Partnerdiensten zusammen, sodass ein Teil der monatlichen Kosten über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht separat beantragen — er wird automatisch mit dem Pflegegrad freigeschaltet. Sie reichen einfach Rechnungen anerkannter Leistungserbringer bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Kosten bis zu 125 € monatlich erstattet.
Darf der Entlastungsbetrag mit dem Pflegegeld kombiniert werden?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zum Pflegegeld nutzbar und wird nicht angerechnet. Bei Pflegegrad 2 zum Beispiel erhalten Sie 332 € Pflegegeld plus 125 € Entlastungsbetrag — insgesamt 457 € monatlich an Leistungen.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres unwiderruflich. Es ist daher wichtig, die Leistung aktiv zu beantragen und einzusetzen — viele Familien verschenken so jährlich bis zu 1.500 €.

