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Kosten & Förderungen2027-03-12·Maria Hoffmann

Entlastungsbetrag 125 € richtig einsetzen: Was ist 2027 erlaubt?

Entlastungsbetrag 125 €/Monat (ab PG 1): Wofür nutzbar, wie anrechnen, was anerkannte Anbieter dürfen. Praxisguide für Familien mit 24h-Pflege 2027.

Entlastungsbetrag 125 € richtig einsetzen: Was ist 2027 erlaubt?

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: März 2027

Der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat ist eine der am häufigsten nicht genutzten Pflegeleistungen in Deutschland — obwohl er bereits ab Pflegegrad 1 zusteht und direkt zur Mitfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden kann. Dieser Praxisguide zeigt, wofür der Entlastungsbetrag 2027 erlaubt ist, wie Sie ihn korrekt abrechnen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) — ab Pflegegrad 1, für alle Pflegebedürftigen
  • Nur für anerkannte Anbieter — nicht für private Zahlungen an Einzelpersonen
  • Übertragung ins Folgejahr möglich — maximal bis 30. Juni des Folgejahres
  • Kombination mit Pflegegeld und Sachleistungen möglich
  • Nicht abgerufene Beträge verfallen — Tipp: monatlich beantragen

Was ist der Entlastungsbetrag — und wer bekommt ihn?

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegekasse, die ausschließlich für Leistungen anerkannter Anbieter eingesetzt werden darf. Er beträgt 125 € pro Monat, also 1.500 € im Jahr, und steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — unabhängig davon, ob er zu Hause oder in einer Einrichtung lebt.

Besonderheit: Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag hingegen steht schon Pflegegrad-1-Beziehern zu. Viele Familien wissen das nicht — und verzichten dadurch jährlich auf 1.500 €.

Wofür darf der Entlastungsbetrag 2027 eingesetzt werden?

Leistungsart Erlaubt? Hinweis
Tages- und Nachtpflege Ja Anerkannte Einrichtung erforderlich
Kurzzeitpflege Ja Anerkannte Einrichtung erforderlich
Ambulante Betreuungsdienste Ja Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein
Hauswirtschaftliche Hilfe Ja Nur wenn Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt
24h-Pflegeagentur (z. B. Lumira) Ja (wenn anerkannt) Agentur muss Entlastungsanerkennung haben
Direktzahlung an private Pflegeperson Nein Keine Erstattung ohne anerkannten Anbieter
Zahlung an Au-pair oder Privatperson Nein Auch nicht bei Quittung erstattbar
Häufiger Fehler: Familien, die eine Pflegekraft „auf privater Basis" bezahlen, ohne anerkannten Anbieter, können den Entlastungsbetrag nicht geltend machen. Achten Sie auf die Anerkennungsurkunde des Anbieters.

Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt und abgerechnet?

Schritt für Schritt zur Erstattung:
  1. Leistung durch anerkannten Anbieter (z. B. Lumira) erbringen lassen
  2. Rechnung vom Anbieter erhalten (mit Angabe der erbrachten Entlastungsleistungen)
  3. Rechnung und Antrag auf Kostenerstattung an die Pflegekasse senden
  4. Pflegekasse erstattet direkt 125 €/Monat — oder bis zur Rechnungshöhe
  5. Alternative: Direktabrechnung Anbieter–Pflegekasse (vereinfacht, wenn Anbieter dies anbietet)
Übertragungsregel nutzen: Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Wer im Januar mit der Pflege beginnt, hat potenziell 18 Monatsbeiträge = 2.250 € auf einmal verfügbar.
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Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4
Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 €
Pflegegeld — € 332 € 572 € 764 €
Gesamtförderung 125 € 457 € 697 € 889 €
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Häufige Fragen

Kann ich den Entlastungsbetrag für eine 24h-Pflegekraft nutzen?

Ja, wenn die Pflegeagentur als anerkannter Entlastungsanbieter zugelassen ist. Lumira erfüllt diese Voraussetzung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie die 125 €/Monat ohne Bürokratieaufwand erhalten.

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden — danach verfallen sie ersatzlos. Es lohnt sich also, frühzeitig mit einem anerkannten Anbieter zu starten und monatlich abzurechnen.

Kann ich den Entlastungsbetrag für einen Reinigungsdienst nutzen?

Nur wenn der Reinigungsdienst nach § 45a SGB XI als Entlastungsanbieter anerkannt ist. Ein gewöhnlicher Reinigungsbetrieb ohne diese Anerkennung ist nicht erstattungsfähig.

Darf ich den Entlastungsbetrag für Fahrten zum Arzt nutzen?

Nur, wenn die Begleitung durch einen anerkannten Anbieter erfolgt. Fahrten durch Familienangehörige oder nicht anerkannte Helfer sind nicht erstattungsfähig.

Kann ich den Entlastungsbetrag und Sachleistungen gleichzeitig nutzen?

Ja. Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu den Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) nutzbar. Er wird separat abgerechnet und kürzt die Sachleistungen nicht.

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24h-Pflege Beispielrechnung

Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

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