Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: März 2027
Der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat ist eine der am häufigsten nicht genutzten Pflegeleistungen in Deutschland — obwohl er bereits ab Pflegegrad 1 zusteht und direkt zur Mitfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden kann. Dieser Praxisguide zeigt, wofür der Entlastungsbetrag 2027 erlaubt ist, wie Sie ihn korrekt abrechnen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
- 125 €/Monat (1.500 €/Jahr) — ab Pflegegrad 1, für alle Pflegebedürftigen
- Nur für anerkannte Anbieter — nicht für private Zahlungen an Einzelpersonen
- Übertragung ins Folgejahr möglich — maximal bis 30. Juni des Folgejahres
- Kombination mit Pflegegeld und Sachleistungen möglich
- Nicht abgerufene Beträge verfallen — Tipp: monatlich beantragen
Was ist der Entlastungsbetrag — und wer bekommt ihn?
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegekasse, die ausschließlich für Leistungen anerkannter Anbieter eingesetzt werden darf. Er beträgt 125 € pro Monat, also 1.500 € im Jahr, und steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — unabhängig davon, ob er zu Hause oder in einer Einrichtung lebt.
Wofür darf der Entlastungsbetrag 2027 eingesetzt werden?
| Leistungsart | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Tages- und Nachtpflege | Ja | Anerkannte Einrichtung erforderlich |
| Kurzzeitpflege | Ja | Anerkannte Einrichtung erforderlich |
| Ambulante Betreuungsdienste | Ja | Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein |
| Hauswirtschaftliche Hilfe | Ja | Nur wenn Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt |
| 24h-Pflegeagentur (z. B. Lumira) | Ja (wenn anerkannt) | Agentur muss Entlastungsanerkennung haben |
| Direktzahlung an private Pflegeperson | Nein | Keine Erstattung ohne anerkannten Anbieter |
| Zahlung an Au-pair oder Privatperson | Nein | Auch nicht bei Quittung erstattbar |
Wie wird der Entlastungsbetrag beantragt und abgerechnet?
- Leistung durch anerkannten Anbieter (z. B. Lumira) erbringen lassen
- Rechnung vom Anbieter erhalten (mit Angabe der erbrachten Entlastungsleistungen)
- Rechnung und Antrag auf Kostenerstattung an die Pflegekasse senden
- Pflegekasse erstattet direkt 125 €/Monat — oder bis zur Rechnungshöhe
- Alternative: Direktabrechnung Anbieter–Pflegekasse (vereinfacht, wenn Anbieter dies anbietet)
Wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — ohne Aufwand für Sie.
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Entlastungsbetrag + Pflegegeld: So kombinieren Sie optimal
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 |
|---|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
| Pflegegeld | — € | 332 € | 572 € | 764 € |
| Gesamtförderung | 125 € | 457 € | 697 € | 889 € |
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Häufige Fragen
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine 24h-Pflegekraft nutzen?
Ja, wenn die Pflegeagentur als anerkannter Entlastungsanbieter zugelassen ist. Lumira erfüllt diese Voraussetzung. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie die 125 €/Monat ohne Bürokratieaufwand erhalten.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden — danach verfallen sie ersatzlos. Es lohnt sich also, frühzeitig mit einem anerkannten Anbieter zu starten und monatlich abzurechnen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für einen Reinigungsdienst nutzen?
Nur wenn der Reinigungsdienst nach § 45a SGB XI als Entlastungsanbieter anerkannt ist. Ein gewöhnlicher Reinigungsbetrieb ohne diese Anerkennung ist nicht erstattungsfähig.
Darf ich den Entlastungsbetrag für Fahrten zum Arzt nutzen?
Nur, wenn die Begleitung durch einen anerkannten Anbieter erfolgt. Fahrten durch Familienangehörige oder nicht anerkannte Helfer sind nicht erstattungsfähig.
Kann ich den Entlastungsbetrag und Sachleistungen gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Entlastungsbetrag ist zusätzlich zu den Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) nutzbar. Er wird separat abgerechnet und kürzt die Sachleistungen nicht.
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