Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Fachlich geprüft von: Fachredaktion Lumira | Stand: Juni 2026
Was muss meine Familie wirklich zahlen? Diese Frage steht am Anfang jedes Gesprächs über 24-Stunden-Pflege. Der Eigenanteil der 24h-Pflege zu berechnen ist einfacher, als viele denken — wenn man die richtige Formel kennt. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den tatsächlichen Eigenanteil berechnen: mit der genauen Formel, einer Tabelle für alle Pflegegrade und praxisnahen Beispielen für 2026.
- Die Grundformel: Bruttopreis − Pflegegeld − Entlastungsbetrag − (§ 35a Steuerbonus ÷ 12) = Eigenanteil
- Pflegegeld 2026: PG 2: 347 €, PG 3: 728 €, PG 4: 984 €, PG 5: 1.010 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 125 €/Monat für alle Pflegegrade ab PG 1
- § 35a Steuerbonus: bis 4.000 €/Jahr = ca. 333 €/Monat Ersparnis
- Typischer Eigenanteil: 1.500–2.500 €/Monat je nach Pflegegrad und Agenturpreis
Die Eigenanteil-Formel: Schritt für Schritt erklärt
Die Berechnung des Eigenanteils folgt immer derselben Logik — unabhängig vom Pflegegrad oder der Agentur. Wer die vier Schritte kennt, kann jedes Angebot sofort einordnen.
Das ist der monatliche Gesamtpreis, den die Agentur berechnet — inklusive aller Leistungen der Betreuungskraft. Typisch: 2.200–3.500 €/Monat je nach Pflegegrad, Region und Agentur.
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird monatlich von der Pflegekasse ausgezahlt und kann für die Agentur eingesetzt werden. PG 2: 347 €, PG 3: 728 €, PG 4: 984 €, PG 5: 1.010 €.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 €/Monat und ist zweckgebunden für Betreuungsleistungen. Viele Familien vergessen ihn — dabei ist er bei allen Pflegegraden ab PG 1 verfügbar.
Der Steuerbonus nach § 35a EStG beträgt bis zu 4.000 €/Jahr = ca. 333 €/Monat. Er steht dem zu, der zahlt (häufig die Kinder). Nur nutzbar, wenn eine entsprechende Steuerschuld besteht.
Eigenanteil = Bruttopreis − Pflegegeld − Entlastungsbetrag (125 €) − § 35a Steuerbonus (÷ 12)
Beispiel PG 3: 2.899 € − 728 € − 125 € − 333 € = 1.713 €/Monat Eigenanteil
Eigenanteil-Tabelle für alle Pflegegrade 2026
Die folgende Tabelle zeigt den realistischen Eigenanteil für alle Pflegegrade — mit und ohne § 35a Steuerbonus. Angenommener Agenturpreis: 2.699 € (PG 2), 2.899 € (PG 3), 3.100 € (PG 4).
| Pflegegrad | Agenturpreis (Ø) | − Pflegegeld | − Entlastung | Eigenanteil ohne § 35a | Eigenanteil mit § 35a |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 2.699 € | 347 € | 125 € | 2.227 €/Monat | 1.894 €/Monat |
| PG 3 | 2.899 € | 728 € | 125 € | 2.046 €/Monat | 1.713 €/Monat |
| PG 4 | 3.100 € | 984 € | 125 € | 1.991 €/Monat | 1.658 €/Monat |
| PG 5 | 3.300 € | 1.010 € | 125 € | 2.165 €/Monat | 1.832 €/Monat |
Detaillierte Beispielrechnungen für PG 2, 3 und 4
Was wenn... — Edge Cases bei der Eigenanteil-Berechnung
Dann entfällt das Pflegegeld in der Formel. Der Eigenanteil ist entsprechend höher. Aber: Der Pflegegrad wird rückwirkend ab Antragsdatum anerkannt — also frühzeitig beantragen, damit kein Geld verloren geht.
Teilen sich mehrere Kinder die Kosten, teilen sie sich auch den § 35a Steuerbonus. Der Höchstbetrag von 4.000 €/Jahr gilt pro Pflegebedürftigen — nicht pro zahlender Person. Jeder Zahler kann seinen Anteil in der eigenen Steuererklärung geltend machen.
Die Formel bleibt dieselbe — nur der Ausgangswert ändert sich. Bei 3.400 €/Monat Agenturpreis und PG 3 ergibt sich ein Eigenanteil von ca. 2.214 € (ohne § 35a) bzw. ca. 1.881 € (mit § 35a). Die Abzüge sind fix, der Bruttopreis variiert.
Alle Kostenbausteine der 24-Stunden-Betreuung und Preise aller Agenturen erklärt der Pilarartikel: 24h-Pflege Kosten 2026: Preise, Gehalt und Tipps im Überblick →
Wie der § 35a Steuerbonus genau funktioniert und was absetzbar ist, erklärt: Pflegekosten steuerlich absetzen: § 35a EStG 2026 →
Häufige Fragen — Eigenanteil 24h-Pflege berechnen
Was ist die einfachste Formel für den Eigenanteil 24h-Pflege?
Die Kurzformel: Bruttopreis − Pflegegeld − 125 € (Entlastungsbetrag) = Netto-Eigenanteil. Wenn Sie zusätzlich § 35a nutzen können: Netto-Eigenanteil − 333 €/Monat = tatsächlicher Eigenanteil. Für PG 3 und einen typischen Agenturpreis von 2.899 € ergibt das ca. 1.713 €/Monat.
Bei welchem Pflegegrad ist der Eigenanteil am niedrigsten?
Paradoxerweise ist der Eigenanteil bei PG 4 am niedrigsten, obwohl die Agenturpreise dort höher sind. Das liegt am hohen Pflegegeld (984 €/Monat), das die Mehrkosten überkompensiert. Bei PG 4 mit § 35a sind ca. 1.658 €/Monat Eigenanteil typisch.
Kann der Eigenanteil unter 1.500 € gesenkt werden?
Mit allen verfügbaren Abzügen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, § 35a, Landesförderung in Bayern oder BW) kann der Eigenanteil in günstigen Fällen unter 1.500 € sinken — insbesondere bei PG 4 in Bayern. Das ist aber eher der untere Rand; realistisch sind 1.600–2.200 €/Monat.
Was kann ich tun, wenn der Eigenanteil zu hoch ist?
Prüfen Sie: Ist § 35a EStG vollständig ausgeschöpft? Wird der Entlastungsbetrag wirklich genutzt? Gibt es eine Landesförderung? Bei echten Zahlungsschwierigkeiten kann Sozialhilfe nach § 65 SGB XII greifen. Sprechen Sie außerdem mit der Agentur über mögliche Preisanpassungen.
