Startseite › Blog › Betreuungskraft Stundenlohn 2026 Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin | Stand: September 2026
Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: September 2026
Der Stundenlohn einer Betreuungskraft 2026 liegt gesetzlich bei mindestens 12,82 €/Stunde – doch was die Pflegekraft tatsächlich netto erhält, unterscheidet sich erheblich von dem, was Familien monatlich zahlen. Dieser Artikel schlüsselt beide Seiten transparent auf: Was verdient die 24h-Pflegekraft in der Tasche? Und warum zahlen Familien trotzdem 2.500–3.500 € pro Monat?
- Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 12,82 €/Stunde (allgemeiner Mindestlohn)
- Nettoverdienst einer entsandten Betreuungskraft: 1.200–1.500 €/Monat + freie Kost und Logis
- Gesamtvorteil für die Kraft inkl. Sachbezug: 1.500–2.000 €/Monat
- Was Familien zahlen: 2.400–3.800 €/Monat (Brutto-All-in über Agentur)
- Differenz erklärt durch: Sozialabgaben, Agenturgebühr, Reisekosten, Rotation, Versicherung
- Eigenanteil der Familie nach allen Pflegekassenleistungen: oft nur 900–2.000 €
ab Januar 2026
entsandt, ohne Sachbezug
All-in über Lumira
Mindestlohn für Betreuungskräfte 2026: Was gilt rechtlich?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 €/Stunde. Für Beschäftigte in der Pflege greift darüber hinaus der Pflegemindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), der branchenspezifisch höhere Sätze vorschreibt. Entscheidend ist dabei, in welchem Anstellungsmodell die Betreuungskraft tätig ist.
| Qualifikation | Pflegemindestlohn 2026 | Gültig seit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Helfer in der Pflege (ohne Ausbildung) | 15,50 €/Std | 01.07.2025 | § 3 PflegeArbbV i.V.m. AEntG |
| Pflegefachkraft (3-jährige Ausbildung) | 19,50 €/Std | 01.07.2025 | § 3 PflegeArbbV |
| Allgemeiner Mindestlohn (alle Branchen) | 12,82 €/Std | 01.01.2026 | § 1 MiLoG |
| Entsandte Kräfte (EU-Entsendemodell) | Mindestlohn des Herkunftslandes + Pflegemindestlohn für Arbeitsstunden | laufend | AEntG §§ 2, 3 |
Das Entsendemodell unterscheidet zwischen aktiver Arbeitszeit (Begleitung, Körperpflege, Haushalt) und Bereitschaftszeit (Anwesenheit im Haus, Nachtruhe mit Rufbereitschaft). Nur für tatsächliche Arbeitsstunden gilt der Mindestlohn uneingeschränkt. Bereitschaftszeiten können geringer vergütet werden – ein rechtlich zulässiges, in der Branche weit verbreitetes Modell (Bestätigt durch BAG-Urteil 19 AZR 1062/20).
Die Pflegemindestlohnverordnung (PflegeArbbV) wird regelmäßig von der Pflegekommission angepasst. Sie gilt für alle Betriebe, die Pflegeleistungen nach SGB XI erbringen – unabhängig davon, ob die Kraft in Deutschland oder per Entsendemodell aus dem EU-Ausland kommt. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2026.
Was verdient eine 24h-Pflegekraft netto? Konkrete Zahlen 2026
Der Nettoverdienst hängt stark vom Anstellungsmodell ab. Bei entsandten Kräften aus Polen, Rumänien oder Bulgarien bestimmt das Herkunftsland die Steuer- und Sozialabgaben – nicht Deutschland. Die Kraft zahlt Steuern und Sozialabgaben dort, erhält aber in der Regel steuerfreien Sachbezug (Kost, Logis) in Deutschland.
| Anstellungsmodell | Brutto/Monat | Abzüge | Netto/Monat | + Sachbezug | Gesamtwert |
|---|---|---|---|---|---|
| Entsandt aus Polen | 1.700–2.000 € | ca. 25% (PL) | 1.275–1.500 € | ca. 400 € | ca. 1.675–1.900 € |
| Entsandt aus Rumänien | 1.600–1.900 € | ca. 27% (RO) | 1.168–1.387 € | ca. 400 € | ca. 1.568–1.787 € |
| Direkt in DE angestellt | 2.100–2.500 € | ca. 30–35% (DE) | 1.365–1.750 € | ca. 400 € | ca. 1.765–2.150 € |
| Selbstständig (Gewerbe) | Pauschal | Eigenverantwortlich | variabel | — | variabel |
Schätzwerte basierend auf branchenüblichen Konditionen (Stand Q3 2026). Sachbezug umfasst Zimmer, Mahlzeiten, Strom, ggf. Internet. Genaue Abgaben abhängig von Familienstand und individuellem Vertrag.
Ein möbliertes Zimmer in Deutschland kostet Vermieter typischerweise 500–700 €/Monat in mittleren Lagen. Mahlzeiten kommen auf 200–300 €/Monat. Familien, die der Kraft ein angenehmes Zimmer mit eigenem Bad bieten, verschaffen ihr real denselben Lebensstandard wie jemand mit 2.000 € Netto in einer eigenen Wohnung.
Gehaltstabelle nach Qualifikation und Deutschkenntnissen 2026
Die größten Gehaltsunterschiede entstehen durch Deutschkenntnisse und Pflegeerfahrung. Eine Kraft mit C1-Zertifikat und Demenzqualifikation erhält 15–20 % mehr als eine Grundkraft ohne Sprachnachweis. Das hat auch für Familien Auswirkungen: bessere Kräfte kosten mehr, leisten aber auch mehr – besonders bei Demenz, Arztbesuchen und Behördenkommunikation.
| Profil | Deutschkenntnisse | Netto/Monat (Kraft) | Familienpreis/Monat | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Basisprofil | Kein/A1 | 1.200–1.350 € | 2.499–2.699 € | Grundversorgung, Körperpflege, Haushalt |
| Standardprofil | A2–B1 | 1.350–1.500 € | 2.799–3.099 € | Kommunikation mit Familie & Arzt |
| Qualifiziertes Profil | B2–C1 | 1.500–1.700 € | 3.199–3.499 € | Demenzbetreuung, Behörden, Medikamente |
| Spezialisiert (Demenz/ALS) | B2–C1 + Zertifikat | 1.700–2.000 € | 3.499–3.999 € | Komplexe Pflegesituationen |
| 2. Person im Haushalt | wie oben | je nach Profil | + 400–600 € | Aufpreis, keine separate Vollstelle |
Der Differenzbetrag von typischerweise 1.000–1.800 € pro Monat setzt sich zusammen aus: Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (ca. 20 %), Agenturgebühr (Organisation, Matching, Qualitätssicherung), Reise- und Rotationskosten (2× jährlich Flug/Bahn), Ausfallabsicherung sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung. Familien, die direkt ohne Agentur suchen, sparen die Agenturgebühr, tragen aber alle Risiken und Verwaltungsaufgaben selbst.
Was zahlt die Familie wirklich? Eigenanteil nach Förderungen
Der monatliche Rechnungsbetrag ist nicht das, was Familien letztlich aus eigener Tasche zahlen. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, das neue Verhinderungspflegebudget und der Steuerbonus nach § 35a EStG können den Eigenanteil erheblich senken.
| Pflegegrad | Familienpreis (Basis) | − Pflegegeld §37 | − Entlastungsbetrag §45b | − Steuer §35a | Eigenanteil/Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 2.699 € | − 347 € | − 131 € | − 333 € | ≈ 1.888 € |
| PG 3 | 2.699 € | − 599 € | − 131 € | − 333 € | ≈ 1.636 € |
| PG 4 | 2.699 € | − 800 € | − 131 € | − 333 € | ≈ 1.435 € |
| PG 5 | 2.699 € | − 990 € | − 131 € | − 333 € | ≈ 1.245 € |
Basispreis 2.699 € (A1–A2, Lumira Standardprofil). Steuer §35a: 20 % von 20.000 € Jahreshöchstbetrag = max. 4.000 €/Jahr = 333 €/Monat bei Vollnutzung. Quellen: SGB XI §§ 37, 39, 42, 45b; § 35a EStG. Stand September 2026.
3.539 €/Jahr (§§ 39, 42 SGB XI) kombiniert nutzbar — effektiv bis 295 €/Monat zusätzlich. Beim Einsatz für professionelle Verhinderungspflege verringert sich der Eigenanteil nochmals deutlich. Unbedingt aktiv bei der Pflegekasse beantragen — Geld wird nicht automatisch ausgezahlt.
Entsendemodell vs. Direktanstellung: Was ist fairer für die Kraft?
Eine häufige Frage von Familien: Ist es ethisch vertretbar, eine entsandte Kraft mit 1.300 € Netto zu beschäftigen? Die Antwort erfordert Kontext. Der Vergleich mit deutschen Löhnen greift zu kurz – entscheidend ist der Kaufkraftvergleich im Herkunftsland.
| Kriterium | Entsendemodell (Osteuropa) | Direktanstellung (Deutschland) |
|---|---|---|
| Nettolohn Kraft | 1.200–1.500 €/Monat | 1.400–1.800 €/Monat |
| Kaufkraftäquivalent | ca. 3.500–4.500 € (in Polen) | entspricht DE-Niveau |
| Kost & Logis | Inklusive (ca. +400 €) | Meist nicht inklusive |
| Soziale Absicherung | Herkunftsland (EU-Recht) | Deutschland (DE-Standard) |
| Familienpreis/Monat | 2.499–3.499 € | 3.200–4.200 € |
| Verwaltungsaufwand Familie | Gering (Agentur übernimmt) | Hoch (DE-Lohnbuchhaltung) |
| Flexibilität bei Wechsel | Agentur koordiniert Rotation | Selbst organisieren |
Wer eine Betreuungskraft bar bezahlt, ohne Sozialabgaben, riskiert empfindliche Strafen: Nachzahlungen bis 5 Jahre rückwirkend, Bußgelder bis 500.000 € und strafrechtliche Konsequenzen (§ 266a StGB). Eine formal selbstständige Kraft, die de facto vollständig in den Haushalt eingebunden ist, gilt rechtlich als abhängig Beschäftigte — das prüft die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig.
Lumira arbeitet ausschließlich mit rechtssicher entsandten Kräften aus EU-Mitgliedsstaaten — vollständige Dokumentation, A1-Bescheinigung, Dienstvertrag, Unfallversicherung. Keine versteckten Kosten, kein juristisches Risiko für die Familie.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Stundenlohn einer Betreuungskraft 2026 konkret?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt ab Januar 2026 12,82 €/Stunde. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte gilt seit Juli 2025 der Pflegemindestlohn von 15,50 €/Stunde, für Pflegefachkräfte 19,50 €/Stunde (§ 3 PflegeArbbV). Entsandte Kräfte unterliegen dem Mindestlohn ihres Herkunftslandes für Sozialabgaben, müssen aber für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden den deutschen Pflegemindestlohn erhalten.
Was verdient eine 24h-Pflegekraft netto im Monat 2026?
Eine entsandte Betreuungskraft aus Polen oder Rumänien verdient nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben im Herkunftsland typischerweise 1.200–1.500 € netto pro Monat. Dazu kommt steuerfreier Sachbezug (Zimmer, Mahlzeiten) im Wert von ca. 300–500 €. Der Gesamtwert der Vergütung liegt damit bei 1.500–2.000 €/Monat – was im Kaufkraftvergleich mit dem Herkunftsland einem sehr ordentlichen Einkommen entspricht.
Warum zahlt die Familie so viel mehr als die Kraft erhält?
Die Differenz von 1.000–1.800 €/Monat zwischen Familienpreis und Nettoverdienst der Kraft setzt sich zusammen aus: Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (ca. 20 %), Agenturgebühr für Matching, Organisation und Qualitätssicherung, Rotations- und Reisekosten (typischerweise 2× jährlich), Ausfallabsicherung sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung. Ohne Agentur entfällt die Gebühr – dafür tragen Familien alle Risiken und Verwaltungsaufgaben selbst.
Kann man den Stundenlohn der Betreuungskraft selbst verhandeln?
Im Entsendemodell ist das Gehalt der Kraft Bestandteil des Vertrags zwischen Agentur und Herkunftsunternehmen – Familien verhandeln den Gesamtpaketpreis, nicht den Einzellohn. Bei einer Direktanstellung in Deutschland liegt es an der Familie, einen fairen Lohn festzulegen; dabei müssen Mindestlohnvorgaben eingehalten werden. Ein Unterschreiten des Pflegemindestlohns ist strafbar und kann zur Haftung führen.
Welche Kosten kann ich als Familie steuerlich absetzen?
Familien können über § 35a EStG bis zu 20.000 € pro Jahr als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen – das entspricht einer Steuererstattung von bis zu 4.000 €/Jahr (333 €/Monat). Voraussetzung: die Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, eine Rechnung liegt vor, die Kraft ist legal beschäftigt. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zusätzlich können außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) bei sehr hohen Pflegekosten und niedrigem Einkommen greifen.

