Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Januar 2027
Pflegende Angehörige gehören zu den am stärksten belasteten Gruppen in Deutschland – viele von ihnen schränken Beruf, soziales Leben und eigene Gesundheit dauerhaft ein. Eine 24h-Betreuungskraft kann das grundlegend ändern: nicht als Ersatz für die Familie, sondern als Entlastung, die echte Auszeiten möglich macht.
- 24h-Betreuungskraft übernimmt: Körperpflege, Hauswirtschaft, Nachtbereitschaft, Alltagsbegleitung
- Familie bleibt: emotionaler Anker, Koordination, Entscheidungsträger
- Verhinderungspflege: bis 1.612 €/Jahr für bezahlte Auszeiten
- Pflegeunterstützungsgeld: bis 10 Arbeitstage Lohnersatz für kurzfristige Pflegeorganisation
- Psychische Entlastung ist nachweislich der größte Nutzen der 24h-Lösung
Was belastet pflegende Angehörige am meisten?
Laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts geben über 60 % der pflegenden Angehörigen an, dauerhaft erschöpft zu sein. Die größten Belastungen:
- Zeitliche Belastung: Durchschnittlich 36 Stunden/Woche für Pflege und Betreuung
- Schlafmangel: Nächtliche Pflegesituationen zerstören den eigenen Schlafrhythmus
- Berufliche Einschränkungen: Arbeitszeitreduzierung oder Berufsaufgabe
- Soziale Isolation: Freundschaften, Hobbys und Urlaubsreisen entfallen
- Psychische Belastung: Trauer, Schuldgefühle, Hilflosigkeit
Was die 24h-Betreuungskraft übernimmt – und was bleibt
Eine klare Aufgabenteilung schützt Angehörige vor Überlastung und sorgt dafür, dass die emotionale Beziehung zur pflegebedürftigen Person erhalten bleibt.
| Aufgabe | Betreuungskraft | Angehörige |
|---|---|---|
| Körperpflege (Waschen, Anziehen) | Ja, täglich | Nur wenn gewünscht |
| Mahlzeiten zubereiten | Ja, alle Mahlzeiten | Gelegentlich (gemeinsames Kochen) |
| Hauswirtschaft | Ja (Putzen, Wäsche, Einkaufen) | Nicht notwendig |
| Nachtbereitschaft | Ja, im Haus anwesend | Nicht mehr nötig |
| Arztbesuche begleiten | Ja, regelmäßig | Bei wichtigen Terminen |
| Emotionale Beziehung | Ergänzend | Bleibt bei der Familie |
| Pflegekoordination | Umsetzung vor Ort | Entscheidungshoheit |
Verhinderungspflege nutzen: Die bezahlte Auszeit
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist ein unterschätztes Instrument – sie gibt Angehörigen eine gesetzlich finanzierte Auszeit, ohne dass die Betreuung unterbrochen wird.
- Betrag: bis 1.612 €/Jahr
- Voraussetzung: Hauptpflegeperson muss mindestens 6 Monate gepflegt haben (PG 2–5)
- Gründe: Urlaub, Krankheit, private Ereignisse
- Kombination: Kann mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 €/Jahr aufgestockt werden
- Dauer: bis zu 6 Wochen pro Jahr möglich
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Weitere Leistungen für pflegende Angehörige 2027
Das SGB XI hält weitere Leistungen bereit, die speziell auf pflegende Angehörige zugeschnitten sind und häufig nicht genutzt werden.
| Leistung | Betrag/Umfang 2027 | Für wen? |
|---|---|---|
| Pflegeunterstützungsgeld | bis 10 Arbeitstage/Jahr Lohnersatz | Berufstätige Angehörige bei Akutsituation |
| Pflegekurse | Kostenlos über Pflegekasse | Angehörige, die selbst pflegen |
| Rentenversicherungsbeiträge | Beiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen | Angehörige, die Vollpflege leisten |
| Pflegeberatung § 7a SGB XI | Kostenlos, 1:1 Beratung | Alle Pflegebedürftigen + Angehörige |
Psychische Entlastung: Was wirklich hilft
Chronisch pflegende Angehörige entwickeln häufig depressive Symptome, Burnout oder somatische Erkrankungen. Professionelle Entlastung – auch durch eine 24h-Betreuungskraft – ist nachweislich wirksam.
- Verhinderungspflege regelmäßig nutzen – nicht nur in Notfällen, sondern als feste Jahresplanung
- Angehörigengruppen – Austausch mit anderen in ähnlicher Situation (oft bei AWO, Diakonie oder über Deutsche Alzheimer Gesellschaft)
- Psychologische Beratung – viele Pflegekassen übernehmen psychologische Erstgespräche für Angehörige
- Klare Rollenverteilung – wer koordiniert, wer besucht, wer Entscheidungen trifft: Familiengespräch führen
- Eigene Gesundheit priorisieren – Urlaub, Sport, soziale Kontakte sind keine Luxus, sondern Pflichtprogramm
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Häufige Fragen
Darf ich als Angehöriger für meine Pflegetätigkeit bezahlt werden?
Ja, das Pflegegeld des Pflegebedürftigen kann an einen pflegenden Angehörigen weitergegeben werden – es ist keine Vergütungspflicht, aber möglich. Für professionell pflegende Angehörige gibt es zudem Regelungen zur Rentenversicherung (§ 44 SGB XI).
Wie läuft die Übergabe an eine 24h-Betreuungskraft ab?
Bei Lumira begleitet eine Koordinatorin den ersten Tag. Sie informiert die Betreuungskraft über Gewohnheiten, Medikamente und Tagesablauf der betreuten Person. Eine schriftliche Pflegeinformation wird gemeinsam erstellt.
Was passiert, wenn sich die betreute Person der neuen Kraft gegenüber ablehnend verhält?
Das kommt vor, besonders bei Demenzerkrankungen. Lumira empfiehlt eine langsame Eingewöhnung (erst Besuch, dann tageweise Begleitung). Bei anhaltenden Problemen wird eine andere Betreuungsperson vermittelt.
Kann ich als Angehöriger trotzdem täglich vorbeikommen?
Selbstverständlich. Die 24h-Betreuungskraft ergänzt die Familie, ersetzt sie nicht. Die meisten Familien kommen seltener, wenn sie es aus freier Entscheidung tun können – und die Besuche werden qualitativ besser.
Was kostet die Entlastung durch 24h-Pflege wirklich?
Nach Pflegegeld und Entlastungsbetrag liegt der Eigenanteil bei PG 3 bei ca. 1.700–2.000 €/Monat. Das klingt viel – ist aber oft weniger als der Einkommensverlust durch reduzierte Arbeitszeit, und erheblich weniger als ein Pflegeheimplatz.
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