Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: August 2026 | Aktualisiert: 2026-08-29
Die A1-Bescheinigung ist das entscheidende Dokument im legalen EU-Entsendemodell für 24h-Pflegekräfte — und gleichzeitig das am häufigsten vernachlässigte. Sie belegt, dass die Sozialversicherung der entsandten Pflegekraft korrekt im Herkunftsland abgeführt wird, und schützt die Familie in Deutschland im Falle einer Kontrolle durch das Hauptzollamt vor erheblichen Bußgeldern. Ohne gültige A1-Bescheinigung ist die Beschäftigung einer osteuropäischen Pflegekraft in Deutschland rechtlich nicht abgesichert — unabhängig davon, was die Agentur verspricht.
- Rechtsbasis: Art. 12, EU-Verordnung 883/2004
- Ausstellende Behörde: Sozialversicherung im Herkunftsland (z.B. ZUS in Polen)
- Gültigkeitsdauer: bis zu 24 Monate pro Entsendung
- Ohne A1: Bußgeld bis zu 500.000 € möglich
- Wer beantragt: die Agentur, nicht die Familie
- Familie sollte: immer eine Kopie anfordern und aufbewahren
Was ist die A1-Bescheinigung? Rechtliche Grundlage
Die A1-Bescheinigung (früher E101) ist ein europäisches Verwaltungsdokument auf Basis der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Sie bestätigt, dass ein Arbeitnehmer, der vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig ist, weiterhin dem Sozialversicherungsrecht seines Heimatlands unterliegt und dort seine Beiträge zahlt.
Im Kontext der 24h-Pflege in Deutschland bedeutet das: Eine Pflegekraft aus Polen, die bei einer polnischen Entsendeagentur angestellt ist und zu einer deutschen Familie entsendet wird, zahlt ihre Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge weiterhin in Polen. Die A1-Bescheinigung dokumentiert diesen Status offiziell gegenüber deutschen Behörden und macht deutlich, dass keine deutschen Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Wer stellt die A1-Bescheinigung aus und wie läuft das ab?
Die A1-Bescheinigung wird ausschließlich von der Sozialversicherungsbehörde des Herkunftslandes ausgestellt — in Deutschland kann und darf kein Amt dieses Dokument ausstellen. Für Polen ist das die ZUS (Zakład Ubezpieczeń Społecznych), für Rumänien die CNPP, für Tschechien die ČSSZ.
Den Antrag stellt die Entsendeagentur des Arbeitgebers im Namen der Pflegekraft. Die Ausstellung dauert je nach Land und Behördenlage wenige Tage bis mehrere Wochen. Seriöse Agenturen beantragen die A1-Bescheinigung im Voraus, bevor die Pflegekraft ihre Tätigkeit in Deutschland aufnimmt. Wichtig: Die Bescheinigung muss vor Einsatzbeginn vorliegen, nicht erst nachgelagert.
| Herkunftsland | Ausstellende Behörde | Antragsteller | Bearbeitungszeit (Ø) |
|---|---|---|---|
| Polen | ZUS (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) | Entsendeagentur | 5–15 Werktage |
| Rumänien | CNPP / lokale Territorialkasse | Entsendeagentur | 10–20 Werktage |
| Tschechien | ČSSZ (Česká správa sociálního zabezpečení) | Entsendeagentur | 5–10 Werktage |
| Slowakei | Sociálna poisťovňa | Entsendeagentur | 7–14 Werktage |
| Ungarn | ONYF / Bezirksbehörde | Entsendeagentur | 10–15 Werktage |
Was passiert ohne A1-Bescheinigung? Das Risiko für Familien
In Deutschland hat das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) das Recht, unangemeldete Kontrollen in Privathaushalten durchzuführen, wenn der Verdacht auf illegale Beschäftigung besteht. Bei einer solchen Kontrolle müssen Arbeitgeber (also die Familie oder die Agentur als Vertragspartner) sofort nachweisen können, dass die Pflegekraft legal beschäftigt ist.
Fehlt die A1-Bescheinigung oder ist sie abgelaufen, kann die zuständige Behörde die Beschäftigung als nicht sozialversicherungskonform einstufen. Die Folgen reichen von Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern bis zu 30.000 € (für die Privatperson) bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen bei systematischer Schwarzarbeit. Im schlimmsten Fall muss die Pflegekraft sofort die Arbeit einstellen — mit dramatischen Folgen für die Pflegeversorgung.
Wie Familien die A1-Bescheinigung richtig prüfen
Familien müssen die A1-Bescheinigung nicht selbst beantragen — das ist Aufgabe der Agentur. Aber sie sollten immer eine Kopie anfordern und folgende Punkte prüfen: Ist der Name der Pflegekraft korrekt? Ist der Einsatzzeitraum aktuell? Ist die Bescheinigung von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt? Ist die Bescheinigung noch gültig (kein abgelaufenes Datum)?
Bei Lumira ist die A1-Bescheinigung fester Bestandteil des Leistungspakets. Wir stellen sicher, dass jede Betreuungskraft, die zu unseren Familien reist, eine gültige Bescheinigung mitbringt. Vor jedem neuen Einsatz und bei jeder Verlängerung prüfen wir die Gültigkeit und leiten eine Verlängerung rechtzeitig ein. Die Familie erhält immer eine Kopie für die Unterlagen.
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FAQ – A1-Bescheinigung für Pflegekräfte
Was ist die A1-Bescheinigung und wozu dient sie?
Die A1-Bescheinigung (früher: E101-Formular) ist ein europäisches Dokument, das bestätigt, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer weiterhin dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlands unterliegt, während sie vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat tätig ist. Für Pflegekräfte aus Polen, Rumänien oder anderen EU-Ländern belegt sie, dass die Sozialabgaben korrekt im Herkunftsland abgeführt werden.
Wer stellt die A1-Bescheinigung aus?
Die A1-Bescheinigung wird von der zuständigen Sozialversicherungsbehörde des Herkunftslandes ausgestellt. In Polen ist dies die ZUS, in Rumänien die CNPP. Die Entsendeagentur des Arbeitgebers stellt den Antrag — nicht die Familie in Deutschland.
Was passiert ohne A1-Bescheinigung bei einer Kontrolle?
Ohne gültige A1-Bescheinigung kann die Pflegekraft bei einer Arbeitgeberkontrolle durch den Zoll oder das Hauptzollamt als illegal beschäftigt eingestuft werden. Die Familie als Auftraggeber kann als Begünstigte von Schwarzarbeit haftbar gemacht werden — mit Bußgeldern von bis zu 500.000 €. Außerdem kann der Einsatz sofort untersagt werden.
Wie lange gilt eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer gilt in der Regel für die Dauer der Entsendung — maximal 24 Monate gemäß Art. 12 der EU-Verordnung 883/2004. Bei Verlängerung der Entsendung muss eine neue Bescheinigung beantragt werden. Seriöse Agenturen wie Lumira stellen sicher, dass die Bescheinigung immer aktuell ist.
Muss die Familie die A1-Bescheinigung prüfen?
Familien sollten von ihrer Pflegeagentur immer eine Kopie der aktuellen A1-Bescheinigung einfordern und aufbewahren. Im Falle einer Kontrolle müssen sie nachweisen können, dass die Beschäftigung legal ist. Seriöse Agenturen stellen die Bescheinigung unaufgefordert zur Verfügung — fehlt sie, ist das ein Warnsignal.
Gilt die A1-Bescheinigung für alle EU-Pflegekräfte?
Die A1-Bescheinigung ist für alle EU-Bürger relevant, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten. Für Pflegekräfte aus Drittstaaten (z.B. Ukraine) gelten andere Regelungen — hier sind Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis die relevanten Dokumente.
Was kostet eine A1-Bescheinigung die Familie?
Für die Familie entstehen durch die A1-Bescheinigung keine direkten Kosten — die Ausstellung ist Teil des Agenturservices. Seriöse Agenturen wie Lumira beantragen die Bescheinigung automatisch für jede entsandte Betreuungskraft als Teil des Leistungspakets.

