Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Februar 2027
Viele Familien zahlen tausende Euro für 24-Stunden-Pflege, ohne zu wissen, dass ein erheblicher Teil steuerlich absetzbar ist. §35a EStG ermöglicht einen direkten Steuerabzug von bis zu 4.000 € pro Jahr — und das ist nur einer von mehreren Hebeln, die das Finanzamt Ihnen bietet.
- §35a EStG: 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr direkt von der Steuerschuld abziehbar
- §33 EStG: Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (über Eigenbelastungsgrenze)
- §33a EStG: Unterhalt für pflegebedürftige Angehörige bis 10.908 €/Jahr
- Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung!)
- Kombination mehrerer Paragraphen möglich — steuerliche Beratung empfohlen
§35a EStG: Der wichtigste Steuerbonus für 24h-Pflege
§35a Einkommensteuergesetz gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist der direkteste und einfachste Weg, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen.
| Kategorie | Absetzbare Kosten | Steuerbonus | Maximaler Abzug/Jahr |
|---|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2) | Haushalt, Betreuung, Kochen, Reinigung | 20 % der Kosten | 4.000 € |
| Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3) | Barrierefreiheit-Umbau, Reparaturen | 20 % der Arbeitskosten | 1.200 € |
| Minijob im Haushalt (§35a Abs. 1) | Haushaltshilfe auf Minijob-Basis | 20 % der Kosten | 510 € |
§33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen für Pflegekosten
Pflegekosten, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — allerdings nur der Teil, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt.
| Gesamteinkünfte | Zumutbare Belastung (1–2 Kinder) | Zumutbare Belastung (ohne Kinder) |
|---|---|---|
| bis 15.340 € | 2 % | 5 % |
| 15.340–51.130 € | 3 % | 6 % |
| über 51.130 € | 4 % | 7 % |
Welche Kosten sind wie absetzbar?
| Kostenart | Steuerlich absetzbar? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Agenturvermittlungsgebühr | Ja (teilweise) | §35a EStG |
| Monatliche Betreuungspauschale | Ja (haushaltsnaher Anteil) | §35a EStG |
| Grundpflege (Waschen, Anziehen) | Ja (über Eigenbelastung) | §33 EStG |
| Fahrtkosten für Arztbegleitung | Ja (außergewöhnliche Belastung) | §33 EStG |
| Barrierefreiheit-Umbau | Ja (Arbeitskosten) | §35a Abs. 3 EStG |
| Medikamente, Hilfsmittel | Ja (über Eigenbelastung) | §33 EStG |
| Barzahlungen | Nein | §35a Abs. 5 EStG |
Schritt-für-Schritt: Pflegekosten in der Steuererklärung eintragen
- ☐ Alle Rechnungen der Pflegeagentur sammeln (mit Leistungsbeschreibung)
- ☐ Kontoauszüge als Zahlungsnachweis bereithalten
- ☐ Pflegegradnachweis (Bescheid der Pflegekasse)
- ☐ Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" (§35a) in ELSTER ausfüllen
- ☐ Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" (§33) für Pflegekosten
- ☐ Bei Unterhalt für Eltern: Anlage "Unterhalt" (§33a)
- ☐ Belege 10 Jahre aufbewahren (Finanzamt kann nachfordern)
Lumira stellt alle Rechnungen steuerlich korrekt aus — mit ausgewiesenen Leistungsanteilen für optimale Absetzbarkeit.
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Häufige Fragen
Kann ich §35a und §33 gleichzeitig nutzen?
Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Die Pflegeagentur kann auf Wunsch eine aufgeteilte Rechnung ausstellen: haushaltsnahe Leistungen (Haushalt, Betreuung) für §35a, Grundpflegeleistungen für §33. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten — die Kombination kann den Steuerbonus erheblich erhöhen.
Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis bei durchschnittlichem Einkommen?
Bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen und 24.000 €/Jahr Pflegekosten ergibt sich rechnerisch ein §35a-Bonus von ca. 2.400–3.200 €, abhängig davon, welcher Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt wird. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen nach §33. Realistische Jahresersparnis: 3.000–5.000 €.
Gilt der Steuerabzug auch, wenn meine Eltern in meiner Wohnung betreut werden?
Ja. §35a gilt für den eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen. Wenn die pflegebedürftige Person im Haushalt des Kindes lebt und das Kind die Kosten trägt, ist die Absetzung möglich. Lebt die Person im eigenen Haushalt und das Kind zahlt, ist §33 (Unterhalt/außergewöhnliche Belastungen) der richtige Weg.
Was wenn meine Pflegeagentur keine Rechnung ausstellt?
Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Steuerabzug — und das ist ein erhebliches Warnsignal für die Seriosität der Agentur. Kündigen Sie den Vertrag und wechseln Sie zu einer Agentur, die transparente Rechnungen ausstellt. Lumira stellt immer ordnungsgemäße Rechnungen mit Leistungsnachweis aus.
Kann ich Pflegekosten für meine Eltern absetzen, wenn ich Kindergeld erhalte?
Ja, Kindergeld und die Absetzung von Pflegekosten für Eltern sind rechtlich unabhängig voneinander. Die zumutbare Eigenbelastung nach §33 verringert sich sogar, wenn Sie Kinder haben (niedrigerer Prozentsatz).
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