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Kosten & Förderungen2027-02-24·Maria Hoffmann

24h-Pflege und Steuern: Was können Familien wirklich absetzen?

§35a EStG: Bis zu 4.000 € Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wie wird 24h-Pflege steuerlich absetzbar? Anleitung, Belege & Grenzen 2027.

24h-Pflege und Steuern: Was können Familien wirklich absetzen?

Von Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Zuletzt aktualisiert: Februar 2027

Viele Familien zahlen tausende Euro für 24-Stunden-Pflege, ohne zu wissen, dass ein erheblicher Teil steuerlich absetzbar ist. §35a EStG ermöglicht einen direkten Steuerabzug von bis zu 4.000 € pro Jahr — und das ist nur einer von mehreren Hebeln, die das Finanzamt Ihnen bietet.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • §35a EStG: 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr direkt von der Steuerschuld abziehbar
  • §33 EStG: Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen (über Eigenbelastungsgrenze)
  • §33a EStG: Unterhalt für pflegebedürftige Angehörige bis 10.908 €/Jahr
  • Voraussetzung: Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung!)
  • Kombination mehrerer Paragraphen möglich — steuerliche Beratung empfohlen

§35a EStG: Der wichtigste Steuerbonus für 24h-Pflege

§35a Einkommensteuergesetz gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist der direkteste und einfachste Weg, Pflegekosten steuerlich geltend zu machen.

KategorieAbsetzbare KostenSteuerbonusMaximaler Abzug/Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2)Haushalt, Betreuung, Kochen, Reinigung20 % der Kosten4.000 €
Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3)Barrierefreiheit-Umbau, Reparaturen20 % der Arbeitskosten1.200 €
Minijob im Haushalt (§35a Abs. 1)Haushaltshilfe auf Minijob-Basis20 % der Kosten510 €
Rechenbeispiel: Familie Müller zahlt 2.400 €/Monat für 24h-Pflege. Von diesen 28.800 €/Jahr gelten 60 % als haushaltsnahe Dienstleistung = 17.280 €. 20 % davon = 3.456 € Steuerbonus. Das Finanzamt erstattet 3.456 € direkt von der Einkommensteuer.

§33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen für Pflegekosten

Pflegekosten, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — allerdings nur der Teil, der die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigt.

GesamteinkünfteZumutbare Belastung (1–2 Kinder)Zumutbare Belastung (ohne Kinder)
bis 15.340 €2 %5 %
15.340–51.130 €3 %6 %
über 51.130 €4 %7 %
Wichtig: §33 und §35a können nicht für dieselben Kosten in Anspruch genommen werden. Haushaltsnahe Kosten gehen in §35a, reine Pflegekosten (Grundpflege) können unter §33 fallen. Eine Splittung der Agenturrechnung in diese Bestandteile ist empfehlenswert.

Welche Kosten sind wie absetzbar?

KostenartSteuerlich absetzbar?Rechtsgrundlage
AgenturvermittlungsgebührJa (teilweise)§35a EStG
Monatliche BetreuungspauschaleJa (haushaltsnaher Anteil)§35a EStG
Grundpflege (Waschen, Anziehen)Ja (über Eigenbelastung)§33 EStG
Fahrtkosten für ArztbegleitungJa (außergewöhnliche Belastung)§33 EStG
Barrierefreiheit-UmbauJa (Arbeitskosten)§35a Abs. 3 EStG
Medikamente, HilfsmittelJa (über Eigenbelastung)§33 EStG
BarzahlungenNein§35a Abs. 5 EStG
Achtung Barzahlung: §35a EStG schließt Barzahlungen explizit aus. Alle Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen. Seriöse Agenturen stellen immer ordnungsgemäße Rechnungen aus — bestehen Sie darauf.

Schritt-für-Schritt: Pflegekosten in der Steuererklärung eintragen

Checkliste Steuererklärung für Pflegekosten:
  • ☐ Alle Rechnungen der Pflegeagentur sammeln (mit Leistungsbeschreibung)
  • ☐ Kontoauszüge als Zahlungsnachweis bereithalten
  • ☐ Pflegegradnachweis (Bescheid der Pflegekasse)
  • ☐ Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" (§35a) in ELSTER ausfüllen
  • ☐ Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" (§33) für Pflegekosten
  • ☐ Bei Unterhalt für Eltern: Anlage "Unterhalt" (§33a)
  • ☐ Belege 10 Jahre aufbewahren (Finanzamt kann nachfordern)
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Häufige Fragen

Kann ich §35a und §33 gleichzeitig nutzen?

Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Die Pflegeagentur kann auf Wunsch eine aufgeteilte Rechnung ausstellen: haushaltsnahe Leistungen (Haushalt, Betreuung) für §35a, Grundpflegeleistungen für §33. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten — die Kombination kann den Steuerbonus erheblich erhöhen.

Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis bei durchschnittlichem Einkommen?

Bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen und 24.000 €/Jahr Pflegekosten ergibt sich rechnerisch ein §35a-Bonus von ca. 2.400–3.200 €, abhängig davon, welcher Anteil als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt wird. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen nach §33. Realistische Jahresersparnis: 3.000–5.000 €.

Gilt der Steuerabzug auch, wenn meine Eltern in meiner Wohnung betreut werden?

Ja. §35a gilt für den eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen. Wenn die pflegebedürftige Person im Haushalt des Kindes lebt und das Kind die Kosten trägt, ist die Absetzung möglich. Lebt die Person im eigenen Haushalt und das Kind zahlt, ist §33 (Unterhalt/außergewöhnliche Belastungen) der richtige Weg.

Was wenn meine Pflegeagentur keine Rechnung ausstellt?

Ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Steuerabzug — und das ist ein erhebliches Warnsignal für die Seriosität der Agentur. Kündigen Sie den Vertrag und wechseln Sie zu einer Agentur, die transparente Rechnungen ausstellt. Lumira stellt immer ordnungsgemäße Rechnungen mit Leistungsnachweis aus.

Kann ich Pflegekosten für meine Eltern absetzen, wenn ich Kindergeld erhalte?

Ja, Kindergeld und die Absetzung von Pflegekosten für Eltern sind rechtlich unabhängig voneinander. Die zumutbare Eigenbelastung nach §33 verringert sich sogar, wenn Sie Kinder haben (niedrigerer Prozentsatz).

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Bruttopreis (A1–A2)2.899 €
− Förderungen PG 3− 1.063 €
Eigenanteil PG 31.836 €

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