Autor: Maria Hoffmann, Pflegeexpertin bei Lumira | Stand: November 2026 | Aktualisiert: 2026-11-03
24h-Pflege kostet zwischen 2.600 und 3.800 Euro im Monat – aber mit den richtigen Fördermitteln sinkt der tatsächliche Eigenanteil für viele Familien auf unter 1.500 Euro. Die gute Nachricht: Das deutsche System bietet gleich sieben verschiedene Wege, die Kosten einer 24h-Pflegeagentur zu senken. Die schlechte Nachricht: Die wenigsten Familien nutzen alle davon — oft aus Unkenntnis oder wegen des bürokratischen Aufwands. Wir zeigen, welche sieben Fördermöglichkeiten existieren, wie hoch die Beträge konkret sind und wie die Antragstellung Schritt für Schritt funktioniert.
Weg 1 und 2: Pflegegeld und Entlastungsbetrag
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist die bekannteste Sozialleistung für Pflegebedürftige. Es wird monatlich an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt und kann vollständig frei verwendet werden — also auch für die Finanzierung der Agenturgebühr. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: 332 Euro (PG 2), 573 Euro (PG 3), 765 Euro (PG 4), 947 Euro (PG 5). Das Pflegegeld wird seit 2025 jährlich dynamisiert und steigt weiter.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt einheitlich 125 Euro monatlich und steht jedem ab Pflegegrad 1 zu. Er muss zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden — Pflegeagenturen, die im EU-Entsendemodell arbeiten, sind in der Regel anerkannte Anbieter. Ein wichtiger Vorteil: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden, was Familien eine Puffermöglichkeit gibt.
Weg 3: Verhinderungspflege — unterschätztes Budget
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine der am meisten unterschätzten Förderungen. Sie greift, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für eine Ersatzkraft. Seit der Reform 2025 können Familien zusätzlich die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets (1.774 Euro) für Verhinderungspflege umwidmen, was das Gesamtbudget auf bis zu 3.386 Euro jährlich erhöht.
Für die 24h-Betreuung bedeutet das: Wenn Ihre reguläre Betreuungskraft ihre alle 8–12 Wochen fälligen Heimreisen antritt und eine Vertretungskraft einspringt, können Sie diese Zeiträume über die Verhinderungspflege abrechnen lassen. Das setzt jedoch voraus, dass der Pflegebedürftige seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt wird und die Hauptpflegeperson die reguläre Betreuung erbringt. Sprechen Sie Ihren individuellen Fall mit der Pflegekasse durch.
Weg 4 und 7: Steuerliche Absetzbarkeit
Der Steuerbonus nach § 35a EStG ist für Familien mit Steuerlast besonders attraktiv: 20 % der Agenturkosten (Lohnanteil, nicht Sachleistungen) können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden — maximal 4.000 Euro jährlich bei einer Kostenbasis von 20.000 Euro. Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt per Überweisung (keine Barzahlung), und die Agentur stellt eine korrekte steuerliche Bescheinigung aus. Lumira tut das standardmäßig.
Ergänzend dazu bietet § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) einen weiteren Abzug für krankheits- oder pflegebedingte Kosten, die über die zumutbare Eigenbelastung hinausgehen. Dazu können beispielsweise Kosten für medizinische Hilfsmittel, Fahrtkosten zu Ärzten oder nicht von der Kasse übernommene Behandlungen zählen. Dieser Posten wird häufig vergessen — dabei kann er je nach Einkommen mehrere hundert bis über tausend Euro Erstattung bedeuten. Wir empfehlen, diese Frage einem Steuerberater zu stellen.
| Förderung | Rechtsgrundlage | Betrag 2026 | Wo beantragen |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | § 37 SGB XI | 332–947 €/Monat | Pflegekasse |
| Entlastungsbetrag | § 45b SGB XI | 125 €/Monat | Pflegekasse |
| Verhinderungspflege | § 39 SGB XI | bis 3.386 €/Jahr | Pflegekasse |
| Steuerbonus | § 35a EStG | bis 4.000 €/Jahr | Finanzamt (Steuererkl.) |
| Außergewöhnl. Belastung | § 33 EStG | variabel | Finanzamt (Steuererkl.) |
| Pflegehilfsmittel | § 40 SGB XI | bis 42 €/Monat | Pflegekasse |
| Bayerisches Landespflegegeld | BayPflEG | 1.000 €/Jahr | Landesamt Bayern |
Weg 5 und 6: Hilfsmittel und Landesförderprogramme
Das Pflegehilfsmittelbudget nach § 40 SGB XI beträgt 42 Euro monatlich und wird für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährt: Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Das klingt wenig, summiert sich aber auf über 500 Euro jährlich. Die Beantragung ist unkompliziert: Antrag bei der Pflegekasse, Lieferung per Versandapotheke, Rechnung einreichen.
Deutlich größer ist das Potenzial der Landesförderprogramme. Bayern zahlt über das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayPflEG) jährlich 1.000 Euro an schwer Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 4), die zu Hause gepflegt werden. Einzelne Bundesländer haben zeitweise Sonderprogramme für familiäre Pflege, ergänzende Betreuungsleistungen oder Wohnraumanpassungen aufgelegt. Fragen Sie Ihren kommunalen Pflegestützpunkt — dieser ist kostenlos, unabhängig und hat den Überblick über regionale Zuschüsse.
Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 2 Minuten, wie viel 24h-Pflege nach allen Fördermitteln tatsächlich kostet — individuell nach Ihrem Pflegegrad und Bundesland.
Kostenrechner starten →Agenturpreis: 3.000 € · minus Pflegegeld PG 3: 573 € · minus Entlastungsbetrag: 125 € · minus Steuerbonus monatlich: 300 € (= 3.600 € / 12) · minus Landespflegegeld Bayern monatlich: 83 € (= 1.000 € / 12) · Eigenanteil: 1.919 € monatlich
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FAQ – 24h-Pflege finanzieren
Welche staatlichen Förderungen gibt es für 24h-Pflege?
Pflegegeld (332–947 Euro/Monat), Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat), Verhinderungspflege (bis 3.386 Euro/Jahr), Steuerbonus § 35a (bis 4.000 Euro/Jahr), Pflegehilfsmittel (42 Euro/Monat) sowie regionale Landesförderprogramme wie das Bayerische Landespflegegeld.
Kann ich Pflegegeld für eine 24h-Agentur verwenden?
Ja, das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei eingesetzt werden — also auch für die Agenturgebühr. Bei Pflegegrad 5 sind das 947 Euro monatlich.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie beantrage ich ihn?
125 Euro monatlich für alle ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Betreuungsleistungen. Nicht verbrauchte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Antrag bei der Pflegekasse.
Was ist Verhinderungspflege und wie funktioniert sie?
Bis zu 3.386 Euro jährlich, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Greift auch bei Urlaubsvertretung der Betreuungskraft. Voraussetzung: mindestens 6 Monate häusliche Pflege.
Wie funktioniert der Steuerabzug für 24h-Pflege?
20 % der Agenturkosten werden von der Steuerschuld abgezogen (§ 35a EStG), maximal 4.000 Euro pro Jahr. Zahlung muss per Überweisung erfolgen; Lumira stellt die steuerliche Bescheinigung automatisch aus.
Gibt es Förderprogramme der Bundesländer für 24h-Pflege?
Bayern zahlt 1.000 Euro jährlich Landespflegegeld bei PG 4–5 und häuslicher Pflege. Andere Bundesländer haben teils eigene Programme. Informieren Sie sich beim kommunalen Pflegestützpunkt.

